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Schnapsideen gehören abgeschafft

Mit rund 80 Millionen Euro pro Jahr muss der Steuerzahler die Verluste der Branntweinmonopolverwaltung ausgleichen.Der Finanzausschuss des Bundestages hat den Gesetzesentwurf zur Abschaffung des sogenannten Branntweinmonopols bis Ende 2017 gebilligt. Und damit den Weg frei gemacht für die Abschaffung eines Relikts, das die Steuerzahler jährlich rund 80 Millionen Euro kostet.

„Der Teufel hat den Schnaps gemacht, um uns zu verderben“, sang der von mir verehrte Udo Jürgens vor 40 Jahren. Wäre er nicht ein grandioser Liedermacher, sondern Landwirt, hätte es wohl heißen müssen „…um ihn an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein zu verkaufen“ – aber das hätte sich nicht so gut gereimt. 40 Jahre später wird diese völlig überflüssige Behörde nun auch ohnehin wohl endlich abgeschafft – und dies, obwohl sich Bundesagrarministerin Ilse Aigner noch 2010 für die Fortführung des sogenannten Branntweinmonopols eingesetzt hatte – das wäre aber in der Tat eine Schnappsidee gewesen.

Es ist nämlich schon lange Zeit, die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) abzuschaffen. Faktisch gibt es ohnehin kein Branntweinmonopol mehr. Der Europäische Gerichtshof hat das Monopol schon 1976 aufgehoben, und heute kontrolliert die BfB nur noch etwa sieben Prozent der gesamten Alkoholerzeugung in Deutschland. Es gibt also heute einen weitgehend freien Handel mit Branntwein – Alkohol kann man längst nicht nur an die BfB verkaufen oder von ihr beziehen, 93 % des Alkohols werden auf dem freien Markt gehandelt.

Der Name „Branntweinmonopol“ und die entsprechenden Behörde sind jedoch trotz Auflösung des Monopols geblieben – es gibt also die Monopolverwaltung immer noch, obwohl es kein Monopol mehr gibt. Was zu Weimarer Zeiten eingeführt wurde, um der unkontrollierten Herstellung von Branntwein entgegenzuwirken und dem Staat die Branntweinsteuer zu sichern, ist heute nicht mehr als ein lupenreines Beispiel für Lobby-Politik: Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein zahlt kleinen Obst- und Kartoffelbauern Literpreise, die weit über dem Marktpreis liegen. Gegen jede ökonomische Vernunft fördert der Staat über die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein also rund 22.000 kleine und mittlere landwirtschaftliche Brennereien, indem er den Alkohol zum Festpreis abkauft, reinigt und vermarktet, während auf der anderen Seite Millionen für die Suchtprävention ausgegeben werden. Aufbereitet handelt der Staat mit dem Agraralkohol und verkauft ihn größtenteils an die Reinigungsindustrie. Den Fehlbetrag dieses staatlichen Schnappsladens deckt ein Bundeszuschuss, der die Steuerzahler – zusammen mit den Personalkosten für die BfB – insgesamt über 120 Millionen Euro im Jahr kostet. Die Abschaffung der Monopolverwaltung ist daher – über 40 Jahre nachdem der Europäische Gerichtshof das Monopol faktisch bereits abgeschafft hat –der einzig richtige Schritt. Das nicht existierende Monopol muss nicht länger verwaltet werden. Allerdings ist dies nur ein kleiner Tropfen Branntwein auf den heißen Stein, denn noch viele Schritte müssen folgen, um den Steuerzahler von unnötigen Ämtern und Institutionen zu entlasten und freien Wettbewerb zu ermöglichen.


Welche Behörden  in Deutschland müssen noch auf den Prüfstand? Das können Sie im Buch “Behördenflut in Deutschland” von Justus Haucap nachlesen.