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Begrenzung der EEG-Umlage durch Ablösung von Einspeisevergütungen

Vor allem die EEG-Umlage ist für den starken Strompreisanstieg verantwortlich.Die Stromkosten steigen und steigen. Alleine für die Förderung der  installierten Photovoltaikanlagen müssen die Stromverbraucher rund 100 Milliarden  bezahlen. Eine rückwirkende Kürzung der Einspeisevergütung ist gescheitert. Wie kann der Kostentsunami gestoppt werden?

Der Vorschlag von Umweltminister Peter Altmaier, auch den Produzenten erneuerbarer Energien einen Beitrag zur Stromkostendämpfung abzuverlangen ist auf beite Ablehnung beim Bund-Länder „Energiegipfel“ am 21. März gestoßen. Das ist gut für das Vertrauen in die Verlässlichkeit staatlicher Rahmenbedingungen aber schlecht für die Stromverbraucher. Diese müssen mit der EEG-Umlage weiterhin und verstärkt eine regressive Quasi-Steuer zu Finanzierung der allgemeinpolitischen Aufgaben der Energiewende und des Klimaschutzes entrichten.

Wenn man die Ökostrominvestoren aus nachvollziehbaren Gründen nicht zum Verzicht zwingen will, bleibt die Alternative, ihnen einen Anreiz zu bieten. Man könnte denjenigen, die ihre Solaranlagen schon auf dem Dach haben und deren Windmühlen sich schon drehen anbieten, auf die garantierte Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre (bzw. die noch vorhanden Restlaufzeit) gegen die Zahlung eine Einmalbetrages zu verzichten. Das könnte für die Investoren aus folgenden Gründen attraktiv sein:

  • Sie würden sofort liquide und könnten zum Beispiel eine teure Investitionsfinanzierung ablösen.
  • Das Risiko, unter veränderten Bedingungen später doch noch eine Garantiekürzung zu erleiden wäre für sie beseitig.
  • Auch das Risiko des materiellen Verlustes der Erzeugungsanlage wäre reduziert.
  • Da sie weiterhing ihren Ökostrom über die Börse verkaufen könnten, hätten sie bei anziehenden Börsenpreisen die Chance auf einen Extragewinn.

Die EEG- Umlage würde durch ein solches Programm natürlich nur begrenzt, wenn die Ablösebeträge einschließlich Vorfinanzierungskosten geringer ausfielen als die Zahlungsreihe bei Einlösen des preisgarantieren Abnahmeversprechens. Um den Ablöseprozess zu optimieren empfiehlt sich ein Biet-Verfahren, bei dem nur die Ökostrom-Investoren zum Zuge kommen, die die geringsten Einmal-Beträge fordern. Die Vorfinanzierung der Garantie-Ablösung sollte über einen Anleihe-finanzierten Fond erfolgen, der vom Bund zu garantieren wäre, damit die Zinskosten gering bleiben.

Das Prinzip „Cash gegen Zahlungsversprechen“ ist dabei nur in der Anwendung auf  die garantierte Einspeisevergütung neu. Bei der Rückzahlung von Bafög-Darlehen  und der Ablösung einer Airbus-Förderung Ende der Neunziger Jahre hat es sich schon für beide Seiten als attraktiv erwiesen.


Weitere Beiträge zur Energiewende:

Prof. Dr. Manuel Frondel – Exporthit Strom kostet Verbraucher Milliarden
Dr. Hubertus Bardt – Strompreisentwicklung: Auch die Industrie leidet.
Prof. Dr. Justus Haucap – Das EEG ist ein ordnungspolitisches Desaster