FinanzmarktTagged , ,

Diskriminierung von Wettbewerb

Beantragte oder genehmigte KFW-Kredite
Opel, Karstadt, Märklin, Rosenthal, Porsche, Scheaffler: in diesen Tagen wimmelt es nur so von Hilferufen nach dem Staat. Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen, heißt es. In der gegebenen Situation könne der Staat nicht nach ordnungspolitischen Prinzipien agieren. Kritik an dieser Position wird schnell als altes, unangemessenes Denken bewertet. Doch selbst die Mehrheit der Bevölkerung hegt große Zweifel am Kompetenzanspruch des Staates. Denn staatliche Intervention ist kein Selbstläufer. Wie aber, nach welcher Systematik soll der Staat in einer solchen Krise eingreifen? Was soll er, wie hilft er, was kann er nicht? Die Ordnungspolitik, deren Theorien konsistent die Staatsaufgaben in der Marktwirtschaft beschreiben, bietet eine Strategie für Krisenprävention, nicht aber für Krisenheilung. Und dennoch wäre es fatal, sie während der Krise auszublenden. Es darf während der Krisenbewältigung keine dauerhaften Verstöße gegen diese Ordnungsprinzipien geben. Jede Würdigung von Einzelfällen ist mit der Diskriminierung von Wettbewerb verbunden, direkt durch Intervention, oder indirekt durch die Verwendung von Steuermitteln. Gute Begründungen für staatliche Intervention mag es in Einzelfällen geben, es fehlt jedoch die Kraft zur Begrenzung. Es droht die Gefahr einer Interventionsspirale. Besonders beliebt ist der Verweis auf systemische Relevanz. Doch außerhalb des Finanzsektors führt der Begriff in die Irre. Systemrelevanz ist in der Realwirtschaft gleichzusetzen mit Größe, was freilich kein wirkliches Argument ist. Und eine überzeugende Diskriminierung in Einzelfällen lässt sich daraus auch nicht ableiten. Gleich verhält es sich mit dem Argument, die Unternehmenssituation sei nicht selbstverschuldet, sondern ist mit der Krise zu begründen. Es führt kein Weg an der Erkenntnis vorbei, dass der Staat in dieser Krise nur gesamtwirtschaftlich handeln kann. Denn als Wunderheiler für die Probleme einzelner Unternehmen ist er ungeeignet.
Zur Grafik: Die Bundesregierung hatte im Rahmen der insgesamt 52,5 Mrd. Euro schweren Sonderkreditprogramme über die staatseigene Förderbank KfW 15 Mrd. Euro für kleine und Mittelgroße Unternehmen und 25 Mrd. Euro für Kredite an Großunternehmen mit mehr als 500 Mio. Euro Umsatz bereitgestellt. Nach Angaben der Förderbank KFW sind inzwischen über 1.200 Anfragen für Kredite aus dem Deutschlandfonds eingegangen.
Beantragte oder genehmigte KFW-Kredite

Opel, Karstadt, Märklin, Rosenthal, Porsche, Scheaffler: in diesen Tagen wimmelt es nur so von Hilferufen nach dem Staat. Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen, heißt es. In der gegebenen Situation könne der Staat nicht nach ordnungspolitischen Prinzipien agieren. Kritik an dieser Position wird schnell als altes, unangemessenes Denken bewertet. Doch selbst die Mehrheit der Bevölkerung hegt große Zweifel am Kompetenzanspruch des Staates. Denn staatliche Intervention ist kein Selbstläufer. Wie aber, nach welcher Systematik soll der Staat in einer solchen Krise eingreifen? Was soll er, wie hilft er, was kann er nicht? Die Ordnungspolitik, deren Theorien konsistent die Staatsaufgaben in der Marktwirtschaft beschreiben, bietet eine Strategie für Krisenprävention, nicht aber für Krisenheilung. Und dennoch wäre es fatal, sie während der Krise auszublenden. Es darf während der Krisenbewältigung keine dauerhaften Verstöße gegen diese Ordnungsprinzipien geben. Jede Würdigung von Einzelfällen ist mit der Diskriminierung von Wettbewerb verbunden, direkt durch Intervention, oder indirekt durch die Verwendung von Steuermitteln.

Gute Begründungen für staatliche Intervention mag es in Einzelfällen geben, es fehlt jedoch die Kraft zur Begrenzung. Es droht die Gefahr einer Interventionsspirale. Besonders beliebt ist der Verweis auf systemische Relevanz. Doch außerhalb des Finanzsektors führt der Begriff in die Irre. Systemrelevanz ist in der Realwirtschaft gleichzusetzen mit Größe, was freilich kein wirkliches Argument ist. Und eine überzeugende Diskriminierung in Einzelfällen lässt sich daraus auch nicht ableiten. Gleich verhält es sich mit dem Argument, die Unternehmenssituation sei nicht selbstverschuldet, sondern ist mit der Krise zu begründen. Es führt kein Weg an der Erkenntnis vorbei, dass der Staat in dieser Krise nur gesamtwirtschaftlich handeln kann. Denn als Wunderheiler für die Probleme einzelner Unternehmen ist er ungeeignet.


Zur Grafik: Die Bundesregierung hatte im Rahmen der insgesamt 52,5 Mrd. Euro schweren Sonderkreditprogramme über die staatseigene Förderbank KfW 15 Mrd. Euro für kleine und Mittelgroße Unternehmen und 25 Mrd. Euro für Kredite an Großunternehmen mit mehr als 500 Mio. Euro Umsatz bereitgestellt. Nach Angaben der Förderbank KFW sind inzwischen über 1.200 Anfragen für Kredite aus dem Deutschlandfonds eingegangen.