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Zuweisungspolitik nach Kassenlage

Saldo der Einnahmen und AusgabenGerade haben sich Arbeitnehmer wie Arbeitgeber noch über die Kürzung der Rentenbeiträge gefreut. Doch die Freude währt nicht lange. Denn nach den Überschüssen der vergangenen Jahre zeichnet sich schon wieder ein Defizit in der Rentenkasse ab.

Die Überschusssituation der gesetzlichen Rentenversicherung und der übrigen Sozialversicherungen hat nicht nur den Geldbeutel der Privatleute entlastet. Auch der Bund hat das Ergebnis des kräftigen Aufschwungs von 2011 und 2012 dazu genutzt, um mit den sprudelnden Steuerquellen Defizite abzubauen. Zusätzlich hat der Bund gleichzeitig mit der Senkung der Rentenbeiträge seinen Zuschuss um etwa eine Milliarde Euro verringert. Damit stielt er sich aber klamm heimlich aus der Verantwortung.

Grundsätzlich gilt: Die Zuschüsse des Bundes haben ihre Berechtigung, wenn sie versicherungsfremde Leistungen finanzieren. Versicherungsfremde Leistungen liegen immer dann vor, wenn:

  • Leistungen an Personen erbracht werden, die nicht versichert sind.
  • Leistungen an Versicherte erbracht werden, die Leistungen aber nicht beitragsgedeckt sind.
  • Leistungen, der Absicherung nicht sozialversicherungskonformer Risiken dienen.

Kürzungen wären demnach begründbar, wenn die Bundeszuschüsse bisher das Maß versicherungsfremder Leistungen überstiegen hätten. Doch Fakt ist: Ab 2014 ist sogar mit neuen Leistungen zu rechnen, wenn Müttern, deren Kinder vor 1992 geboren sind, je Kind zwei oder gar drei Erziehungsjahre statt nur einem angerechnet werden, um sie den anderen Müttern gleichzustellen.

Der Bund verspricht Mehrleistungen, überlässt deren Finanzierung aber anderen. Leistungen wie die Besserstellung von Müttern, gehen über den eigentlichen Versicherungszweck der Alterssicherung hinaus und müssen mit Steuergeldern finanziert werden, wenn sie denn politisch gewünscht sind.

So ist unter dem Strich 2014 nicht mit einer Senkung des Rentenbeitragssatzes zu rechnen. Bereits in diesem Jahr muss man sogar mit einem Defizit von 0,2 Milliarden Euro zu rechnen, 2014 sogar mit 0,9 Milliarden.

Die eingesparten Zuschüsse werden zur Konsolidierung der Bundesfinanzen genutzt. Nachhaltig ist dies jedoch nicht. Der Bund betreibt eine „Zuweisungspolitik nach Kassenlage“, wie es die Deutsche Bundesbank treffend ausdrückt.


Ausführliche Informationen zu den Berechnungen finden Sie im Policy Brief “Sozialversicherung bald wieder im Minus?” des IfW-Kiel.