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Der Soli hat nichts mit Solidarität zu tun

Der Solidaritätszuschlag sollte die deutsche Einheit finanzieren. Die Unionsparteien wollen ihn nun noch über das Jahr 2020 hinaus beibehalten. Dabei wäre die Chance gut, den Soli endlich abzuschaffen.

Bei seiner Einführung im Jahre 1991 versicherte der damalige Kanzler Helmut Kohl: „Der Solidaritätszuschlag ist bis Ende 1999 endgültig weg.“ Mit 16 Jahren Verspätung besteht nun ein Fünkchen Hoffnung für den Steuerzahler. Ab 2020 soll nach einem Vorschlag der CDU/ CSU der Soli schrittweise abgebaut werden.

Eingeführt wurde der Soli, um den Wiederaufbau der neuen Länder zu finanzieren. Heute fließt aber nur noch ein geringer Teil des Geldes in Investitionen. Mit Solidarität hat der Soli nichts zu tun. Das erkennt man schon daran, dass er auch von Einkommensteuerpflichtigen und Körperschaftsteuerpflichtigen im Osten erhoben wird.

Das Aufkommen ist nicht zweckgebunden für den “Aufbau Ost”. Die Hilfe für den Osten wird aus den gesamten Einnahmen des Bundes finanziert. Mittel, die in den Osten fließen, sind nicht “grün angestrichen”.

Mit rund 15 Milliarden ist der Soli für den Bundeshaushalt ungefähr so bedeutsam wie die Tabaksteuer. Die Einnahmen stehen zu 100 Prozent dem Bund zu. Im Jahr 2020 wird der Bund, so Schätzungen, durch den Soli rund 20 Milliarden Euro einnehmen.

Nur ungern verzichtet der Staat freiwillig auf Steuereinnahmen. Der zaghafte Vorstoß belegt dies wieder einmal eindrücklich. Doch im Unterschied zu Maßnahmen zur Beseitigung der kalten Progression kann der Bundesrat bei der Abschaffung des Solis keinen Einfluss auf die Entscheidung nehmen.

Der Soli sollte in drei Schritten, und zwar bereits ab dem Jahr 2016, abgeschafft werden. Ein ausgeglichenes Budget des Bundes oder gar Überschüsse in den Jahren 2016 bis 2018 sind dennoch wahrscheinlich. Bei der nächsten offiziellen Steuerschätzung im Mai 2015 werden nämlich die Steuereinnahmen angesichts des Booms in Deutschland kräftig angehoben werden.

Der Bund sollte sich mit aller Macht gegen Versuche der Länder stemmen, einen Anteil am Aufkommen des Soli (etwa über die Integration des Soli in den Einkommensteuertarif) zu erhalten. Hinter den betreffenden Bestrebungen der Länder steht allein der fehlende Wille, die Ausgaben wie z. B. die Subventionen zu kürzen.