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Wider die Erbsünde: Warum erben gerecht ist

Ist Erben gerecht? Nein, meint Julia Friedrichs in Ihrem neuen Buch und einem Essay im  Zeit-Magazin. Doch, antwortet Gerd Maas, weil wir uns nicht anmaßen dürften, den letzten Willen des Menschen zu hintergehen. Eine Replik. 
Gerd Maas

Autor

Gerd Maas

ist Unternehmer im oberbayerischen Landkreis Rosenheim, Publizist, Leiter Wirtschaftsethik-Kommission der Familienunternehmer e.V. und bloggt regelmäßig unter Maashaltig.

Wir Erben. Was Geld mit Menschen machtVergangenen Monat ist „Wir Erben. Was Geld mit Menschen macht“ von Julia Friedrichs erschienen. Das Zeitmagazin vom 12. März 2015 hat dafür mit der Titelgeschichte die Werbung übernommen (allerdings gab es in der Zeit eine Woche später eine Replik von Jens Jessen). In einem langen Essay fragt die Autorin, ob Erben eigentlich gerecht ist? Und sie weiß freilich, wen wundert’s bei dieser Frage, auch die Antwort. Das heutige Erben ist natürlich nicht gerecht. „Noch nie wurde in Deutschland so viel Vermögen vererbt“, das kann ja wohl gar nicht gerecht sein.

Ach wie wunderbar, wären doch an anderer Stelle „noch nie“ und „so viel“ auch hinreichende Gerechtigkeitskriterien. Noch nie wurde in Deutschland so viel Geld sozial umverteilt. Ungerecht. Noch nie gab es so viele Regeln im deutschen Steuerrecht. Ungerecht. Noch nie wurden deutsche Unternehmer mit so vielen arbeitsrechtlichen Bestimmungen gegängelt. Ungerecht. Die Liste wüsste ich noch um einiges zu verlängern. – Doch wie ist es mit: Noch nie waren in Deutschland so viele Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ungerecht? Noch nie waren die deutschen Steuereinnahmen so viele wie heute (maßgeblich getrieben von der Lohnsteuer, also steigenden Arbeitseinkommen). Ungerecht? Noch nie wurde in deutschen Arbeitnehmerhaushalten netto so viel verdient. Ungerecht?

Bitte schön, das ist nicht einfach Polemik. Das ist Bloßstellung des wackeligen Fundaments auf dem Friedrichs ihr absurdes Gerechtigkeitskonstrukt aufstellt.

Die ganzen bildreichen Ausführungen ließen sich sparen, wenn man erst einmal die Axiome diskutieren würde. Und da braucht sie gleich mehrere, um ihren roten Faden nicht zu verlieren. Fadenscheinige Axiome.

Zum einen ist da einmal mehr die genauso berühmte wie leicht dahinbehauptete „mehr aufklaffende Schere“ zwischen Arm und Reich. Nur unter der Damokles-Schere lassen sich Begehrlichkeiten auf rechtschaffend erarbeitetes und versteuertes Privatvermögen überhaupt irgendwie begründen. Dementsprechend heißt es auch bei Friedrichs: „Je tiefer die Kluft zwischen Arm und Reich ist, desto unzufriedener sind die Bürger mit der Demokratie, desto weniger trauen sie den politischen Institutionen, desto niedriger ist die Wahlbeteiligung.“ Und dunkel orakelt sie daraus, dass „die Erbengesellschaft eines Tages im großen Knall einer Revolte auseinanderbrechen“ wird.

Der Gini-Koeffizient des Nettoäquivalenzeinkommens in Deutschland ist aber tatsächlich ziemlich konstant und im OECD-Vergleich durchschnittlich. Gleiches gilt für die 80/20-Relation der Nettohaushaltseinkommen, nach der sich die Ungleichheit seit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 stetig verringert hat. Beides Indikatoren dafür, ob breite Bevölkerungsschichten eines Landes am materiellen Wohlstand teilhaben. Jeder kann sich also auch heute in Deutschland sein Vermögen selbst verdienen. Was sollte es einen dann scheren, dass andere erben?

Vielleicht hat sich das ja Friedrichs auch gefragt, sonst hätte sie wohl nicht ein zweites Axiom in die Hinterhand genommen: Die Schere muss gar nicht aufklaffen. Ungleich ist allein schon ungerecht: „Deutschland wird sich in den kommenden Jahren zur Erbenrepublik wandeln. Und die wird vor allem eines sein – ungerecht. Die eine Hälfte der Deutschen wird voraussichtlich gar nichts erben …“.

Falls nicht beabsichtigt, ist Friedrichs da auf einen alten sozialistischen Trick hereingefallen. Weil Gleichmacherei den Menschen naturgemäß eher verdächtig erscheint, nennt man es einfach Gerechtigkeit. Bei Gleichheit kämen so manchem vielleicht die Guillotine der Jakobiner oder Stalins GULag in den Sinn. Für Gerechtigkeit hingegen ist jeder zu haben. Wenn gerecht aber nichtsdestoweniger faktisch gleich bedeutet, dann bleibt die Moral auf der Strecke. Moralisches Verhalten oder Fehlverhalten macht dann keinen Unterschied mehr.

In der Gleichheit wird das Gemeinwesen bedingungslos. Die Gesellschaft verabschiedet sich dann davon, einen ethischen Anspruch an den Zusammenhalt zu haben. Das, meine ich, wird eine deutliche Mehrheit der Deutschen so nicht wollen. Nach meinem Empfinden gelten hierzulande noch Tugenden wie Leistungsbereitschaft, Schaffenswille, Risikobereitschaft gepaart mit Haftung und Verantwortungsbewusstsein. „Das hat er sich verdient“, ist in Deutschland nach wie vor ein Ausdruck von Gerechtigkeit.

Aber auch für diesen Einwand hält Friedrichs ein Reserveschirm-Axiom bereit. Sie dividiert Erblasser und Erben auseinander und fragt bei der Gerechtigkeit allein nach denen, die „ohne zu arbeiten viel Geld kriegen und dafür kaum Steuern zahlen“ – den Erben – und lässt das Schaffen und die Steuerleistungen der Erblasser unter den Tisch fallen.

Zum einen ist aber das Erben doch per se erst einmal eine Verfügung des Erblassers. Dem Erblasser gilt es gerecht zu werden. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen verfügt der Erblasser über die Weiterverwendung seines Vermögens. Wenn jener der Gemeinnützigkeit seines Eigentums durch die entsprechenden Steuern nachgekommen ist, wäre jeder weitere Eingriff eine unlautere Einschränkung seiner Verfügungsgewalt über sein Eigentum. Simpel ausgedrückt: Was maßen wir uns an, den letzten Willen eines rechtschaffenden Bürgers zu hintergehen.

Zum anderen untergräbt es die Familie als subsidiäre Einheit der Gesellschaft. Die eigenverantwortliche Zukunftsvorsorge wird konterkariert. Eigentlich sollten wir doch froh sein, wenn sich Mitbürger nicht nur um sich selbst kümmern, sondern auch durch Leistung und Verzicht vorsorgen, dass ihre Nachkommen nicht dem Gemeinwesen zur Last fallen. Gerade wenn der Nachlass durch Konsumverzicht – wie vielfach geschehen – mühsam zusammengefügt wurde, dann ist es geradezu unmoralisch, Hand an diese Vermögen zu legen. Egal wie groß sie geworden sind.

Recht will ich der Julia Friedrichs abschließend ausdrücklich geben, wenn sie in der Vermögensbildung zu Lebzeiten eine Unwucht zwischen der Steuer- und Abgabenlast auf Arbeit und Konsum einerseits und andererseits den Erträgen aus Kapital beklagt. Hier kann man nun wirklich von ungerecht sprechen – leistungsungerecht. Die gegebene Bevorzugung vom passiven Geld-Geben im Verhältnis zum aktiven Schaffen wird von unserem herrschenden Wertesystem nicht gedeckt. Die Schwierigkeiten der Einbringlichkeit dürfen hier nicht als Feigenblatt dienen. So wird die Moral der bürokratischen Disposition geopfert. Mehr ethische Konsequenz bei der einheitlichen Einkommensbelastung würde uns das nicht zu gerechtfertigende Streiten über das Erben ersparen.

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