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Welche Spielregeln braucht der Welthandel? Oder: Warum der Investorenschutz in TTIP nicht nur den Investoren hilft

Im geplanten Freihandelsabkommen TTIP sollen Investitionen geschützt werden. Und in Streitfällen zwischen Investoren und Staaten werden möglicherweise Schiedsgerichte  entscheiden. Eine gute Sache? Die erste Folge unserer neuen Podcast-Reihe "Ökonomie verstehen" sucht Antworten. Mit dabei der Ökonom Prof. Dr. Andreas Freytag und der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Andreas Falke. 

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Der Podcast im Wortlaut

Sind Sie auch dagegen? Gegen TTIP. Gegen die Transatlantic Trade and Investment Partnership – Sie wissen schon, die geplante Freihandelszone zwischen Europa und den USA.

Dann denken Sie vielleicht wie er…

O-Ton Thilo Bode: „Es geht hier in erster Linie um die Geschäftsinteressen der Konzerne und zweitens, das ganz große Problem ist, das es im TTIP-Vertrag wesentliche Regelungen drin sind, die unsere Demokratie gefährden.

Das sagt Thilo Bode, Geschäftsführer von Foodwatch e.V., in einem Interview bei Phoenix. Und das sagt jemand, den wir auf der Straße gefragt haben …

Umfrage-O-Ton: „Das ist ´ne ziemlich untransparente Struktur, deshalb lehn ich das ab …

Gut, klar, es gibt auch Menschen, die das geplante Abkommen begrüßen – zum Beispiel unsere Bundeskanzlerin …

O-Ton Angela Merkel: „Ich zum Beispiel glaube, dass die Vorteile viel größer sind als mögliche Risiken.

Aber insgesamt scheint die Stimmung eher negativ. Geben Sie einfach mal „TTIP“ bei Google ein …

… und Sie bekommen auf der ersten Seite Überschriften wie „Freihandelsfalle“ oder „Stoppt TTIP“ oder „TTIP unfairhandelbar“ – aber keinen einzigen Treffer, der Zuspruch vermuten lässt.

Noch größer und eindeutiger wird die Ablehnung, wenn Sie nach Schiedsgerichten im Zusammenhang mit TTIP suchen oder fragen. Da lesen Sie zum Beispiel „97 Prozent der Europäer sind dagegen“. Angeblich – … aber dazu später mehr.

[MUSIKBRÜCKE]

Wieso will die Politik, dass das Abkommen unterschrieben wird? Und wieso sind so viele gegen TTIP im Allgemeinen und Schiedsgerichte im TTIP im Speziellen?

Schiedsgerichte und Investorenschutz im TTIP. Das ist das Thema der aktuellen Ausgabe unseres Podcasts. Und, nein, das ist kein „Alles zu Schiedsgerichten und TTIP in 10 Minuten“-Erklärstück. Dazu ist das Thema tatsächlich viel zu kompliziert. Wir wollen Licht auf ein paar Aspekte werfen, die bisher eher im Dunkeln lagen. Und wir wollen eben speziell die Schiedsgerichte genauer unter die Lupe nehmen: Wie funktionieren sie? Was sind ihre Vorteile, was die Nachteile.

[OPENER]

Okay. Fangen wir bei den eben erwähnten 97 Prozent an. „97 Prozent der EU-Bürger sind im Zusammenhang mit TTIP gegen den Einsatz von Schiedsgerichten” – diese Schlagzeile konnten Sie vor kurzem so oder so ähnlich in verschiedenen Blogs und Medien lesen. 97 Prozent – keine Frage, das ist eine vernichtende Zahl. Aber dieser Wert …

Zweite Stimme: “… ist das Ergebnis einer von der europäischen Bürgerbeauftragten öffentlichen Konsultation mit dem die Öffentlichkeit die Möglichkeit erhalten soll, ihre Meinung […] kundzutun”.

Es handelt sich also gar nicht um eine repräsentative Erhebung – darauf weisen die Verfasser des Berichts auf eindeutig hin. Sie erklären auch, dass einige TTIP-kritische Organisationen wie zum Beispiel “SomeOfUs” ihre Mitglieder aufgerufen haben, sich an dieser öffentlichen Konsultation zu beteiligen – entsprechend viele kritische Rückmeldungen kamen von dieser Seite. Dagegen ist auch gar nichts einzuwenden, wohl aber dagegen, dass einige Medien diese Hintergründe nicht erklärt haben und stattdessen zur Schlussfolgerung kamen: „97 Prozent der EU-Bürger sind im Zusammenhang mit TTIP gegen den Einsatz von Schiedsgerichten”. Wohlgemerkt: Das waren einige, nicht alle Medien.

In repräsentativen Umfragen sieht es für TTIP-Freunde ein wenig besser aus. Im europäischen Vergleich ist die Zustimmung zum transatlantischen Freihandelsabkommen niedrig, beträgt aber immerhin, je nach Umfrage, zwischen 30 und 40 Prozent.

Trotzdem: Mindestens in der medialen Öffentlichkeit dominiert die ablehnende Haltung. Und unsere eigene – ebenfalls nicht repräsentativen – Straßenumfrage zeigt ein ähnliches Bild:

O-TON Straßenumfrage: „… so´ne abstrakte Konstruktion ist mit viel zu weit weg und kann ich nicht gut heißen …“.

O-TON Straßenumfrage: „… das find ich eigentlich´ne Katastrophe, […] weil ich denke, diese Hoheit sollte immer bei den Ländern bleiben …

O-TON Straßenumfrage: „Ich finde das die ordentliche Gerichtsbarkeit eine bessere Form ist, mit Streitfällen umzugehen, als private, eingerichtete Gremien, die letztlich von denen, die die stärkeren Kräfte mobilisieren können, dominiert werden …

Wir haben dann – und das haben wir nicht gemacht, um jemanden bloßzustellen, sondern, weil es uns wirklich interessiert hat – noch mal genauer nachgehakt: „Was wissen Sie über das Freihandelsabkommen TTIP und die Schiedsgerichte …?“

O-TON Straßenumfrage: „Inhaltlich kann ich dazu gar nichts sagen.” … Mir sind die genauen Inhalte und Aspekte dieses Abkommens nicht bekannt.” … ” also so ganz detailliert, politisch, alle Sachen kriege ich nicht drauf …“ … „Ich finde das alles sehr fragwürdig, weil man ja eigentlich gar nicht richtig darüber Bescheid weiß“. … „Ich habe mich noch nicht einge … sehr damit beschäftigt.” … ähm … insgesamt kenn ich mich da zu wenig aus“.

Viele Menschen sind also gegen TTIP. Und gegen Schiedsgerichte. Vermutlich aber ohne allzu viel darüber zu wissen.

Fangen wir also am Anfang an. Ganz am Anfang. An einer Stelle an, an der jeder von uns schon mal ein Schiedsgericht erlebt hat – auf dem Fußballplatz …

Ton Fußball-Kommentar: „Mit Lars Ricken, treibt den Ball über die Mittellinie, halblinke Position, Christoph Metzelder ist mitgelaufen, der steht jetzt 17 Meter vor dem Tor, spielt auf Everton – und der steht nicht im Abseits! Du blinder Linienrichter! Du Blindmann! Verdammt noch mal …

Der Schiedsrichter – bekannt als Schiri, Mann in Schwarz oder Blindmann – sorgt im Idealfall für den reibungslosen Ablauf eines Fußballspiels. Er hat die Zeit im Blick, er ahndet Vergehen auf dem Platz, er entscheidet, ob ein Ball hinter der Linie war oder nicht und er erteilt Strafen bis hin zum Platzverweis. Und all dies tut er, basierend auf einem Regelwerk, das von beiden Mannschaften anerkannt und akzeptiert ist.

Inwiefern ist das Fußballbeispiel typisch? Weil sich zwei oder mehr Parteien einem nicht staatlich gemachten Regelwerk verpflichten, einer Gesetzbarkeit. Im Streitfall akzeptieren Sie die Entscheidung eines Richters, eines Schiedsrichters. Und dessen Entscheidung basiert eben auf diesem – nennen wir es mal – selbstgeschriebenen Regelwerk. Und im Großen und Ganzen kann man sagen: Es funktioniert.

Gut, ja, natürlich … Fußball ist ein Spiel. Und TTIP … nicht.

Zeit für Experten. Davon haben wir in unserer Ausgabe zwei. Der erste ist Professor Doktor Andreas Freytag, Lehrstuhlinhaber für Wirtschaftspolitik an der an der Friedrich-Schiller-Universität Jena – und von ihm wollten wir erst mal wissen: Was sind Schiedsgerichte?

O-Ton Freytag:“Ein Schiedsgericht ein … […] eine Jury, wenn Sie so wollen, eine Institution bestehend aus drei oder fünf Mitgliedern, die sich eines Sachverhalts außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit annehmen“.

… außerhalb einer ordentlichen Gerichtsbarkeit. Wie beim Fußball eben – aber nicht nur da …

O-Ton Andreas Freytag: „… auf Ebene der Vermietung, der Mieter und der Vermieter […], im Sport oder auch im internationalen Investitionsbetrieb“.

Fürs Protokoll: Schiedsgerichte sind keine Erfindung für TTIP, es gibt sie in allen möglichen Lebensbereichen und – es gibt sie schon lange …

O-Ton Andreas Freytag: „… im Investitionsschutz liegt die Wurzel in den, ja, in der Zeit, als die deutschen Investoren ins Ausland gingen – in die Länder, die sich nicht durch eine ausgeprägte Rechtsstattlichkeit ausprägten.”

Und Vorformen oder Schiedsgerichte zwischen Staaten gibt es noch viel länger. Der Grenzverlauf zwischen den USA und Kanada wurde zum Beispiel per Schiedsrichter geregelt – und das war 1794!

[MUSIKBRÜCKE]

Schiedsgerichte gibt es also schon sehr lang. Und jetzt sind plötzlich alle dagegen. Was spricht gegen den Einsatz von Schiedsgerichten? Was dafür? Und … wie funktionieren sie eigentlich?

O-Ton Andreas Freytag: „Diese Schiedsgerichte sind angesiedelt entweder bei der Weltbank oder bei der internationalen Handelskammer. Ein Investor fühlt sich in seinen Rechten beeinträchtigt, würde dann – vertreten durch einen Anwalt – ein Schiedsgerichtsverfahren beantragen, es werden Experten berufen, die Staaten haben dann ebenfalls auch einen Anwalt, die Panels bestehen normalerweise aus drei Leuten jeweils eine der Seiten kann jeweils einen der Panellisten berufen, ein dritter wird sozusagen von der Organisation gefragt. Und die verhandeln dann ein Ergebnis aus und dieses Ergebnis wird dann umgesetzt.

Also keine Richter, Roben und Gerichtssäle – stattdessen Treffen, die beispielsweise in Hotels stattfinden. Kleine Gruppen, wie Professor Freytag erklärt, drei Personen – und vor allem von Ergebnissen, die im Regelfall nicht öffentlich gemacht werden … – und damit kommen wir zur Kritik an den Schiedsgerichten …

O-Ton Andreas Freytag: „Hier ist auch ein Punkt, den die Gegner sehen, die sogenannte Intransparenz … und das kann man auch nicht ganz von der Hand weisen. Gerade in Staaten, in denen wir eigentlich eine Rechtsordnung haben, wo wir erwarten, dass die Rechtsordnung durchgesetzt wird und das in transparenter und in für jeden erkennbarer Weise“.

Intransparenz. Das ist wohl der größte Kritikpunkt an den Schiedsgerichten. Man muss wirklich nicht lange suchen, um Stimmen der Gegner zu vernehmen. In der Süddeutschen lesen wir dazu zum Beispiel …

Zweite Stimme: „Denn solange sie – …

… damit sind die Schiedsgerichte gemeint …

Zweite Stimme „… anders als nationale Gerichte – hinter verschlossenen Türen tagen, ohne Publikum, ohne Öffentlichkeit, kommt schnell der Verdacht auf, es handele sich hier um eine ´Schattenjustiz´”.

Und der ehemalige Verfassungsrichter Siegfried Broß kommt in einem Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung laut taz gar zu dem Ergebnis:

Zweite Stimme: „Schiedsgerichte, wie sie in den Freihandelsabkommen Ceta mit Kanada und TTIP mit den USA vorgesehen sind, verstoßen gegen das Grundgesetz und kollidieren mit Prinzipien des Völkerrechts“.

Ein weiterer Punkt ist Angst. Angst, dass Unternehmen im großen Stil Staaten verklagen und damit richtig viel Geld verdienen. Das Schiedsgericht als Geschäftsmodell. Ich habe ein Interview mit der Generalsekretärin des Zentrums für die Beilegung von Investmentstreitigkeiten in Washington, Meg Kinnear, in den Ruhrnachrichten gefunden. Dieses Zentrum kümmert sich um Streitfälle zwischen Investoren und Staaten – und seine Arbeit ist vergleichbar mit der zukünftiger Schiedsgerichte im Zusammenhang mit TTIP.

Sie sagt, dass es …

Zweite Stimme: „... eine große Fehlannahme, dass die Investoren immer gegen die Staaten gewinnen. 35 Prozent der Fälle werden gütlich beigelegt. Von den verbleibenden 65 Prozent, die von einem Tribunal entschieden werden, gewinnen die Kläger nur in 46 Prozent der Fälle. 

Und auf die Frage, ob das nicht trotzdem ein lukratives Geschäft für Firmen ist, entgegnet sie, …

Zweite Stimme: „… die Firmen wollen tatsächliche Verluste erstattet bekommen […] Sie haben Werke gebaut, in Infrastruktur investiert. Wenn etwas schief geht, ist eine Klage ihr letztes Mittel. Das ist ein teures Unterfangen. Es kostet Zeit. Dass damit Geld verdient wird, stimmt nicht“.

Kurz mal angemerkt: Es geht gar nicht darum, die Kritik an den Schiedsgerichten wegzureden. Aber jede Medaille hat zwei Seiten – und bei aller Ablehnung lohnt es doch, auch die andere Seite zu betrachten und anzuhören … – findet auch Professor Dr. Andreas  Falke?

O-Ton-Andreas Falke: „Andererseits, glaube ich, sollte man auch sagen, dass die Kritik an TTIP auch was Gutes hat. Ich glaube, gesellschaftliche und politische Diskussion um dieses Abkommen, kann der ganzen Sache nur gut tun …“.

Schauen wir auf die andere Seite, auf die Vorteile. Sinn und Zweck von Schiedsgerichten ist es, Investitionen zu schützen. Warum ist das wichtig?

O-Ton Andreas Falke: „Der Investitionsschutz ist dafür da, diese Willkür, nämlich zu sagen, wir möchten unser Unternehmen vor dem Ausland schützen, zu verhindern.”

Ich bin Unternehmer. Ich möchte im großen Stil in deinem Land investieren. Und ich brauche die Sicherheit, dass diese Investitionen beispielsweise nicht durch Änderungen in der Gesetzgebung deines Landes gefährdet werden. Darum gibt es Schiedsgerichte. Und meine Investitionen sind gut für Deine Wirtschaft. Sie bringen Arbeitsplätze und damit Wohlstand. So die Rechnung der Befürworter … Professor Freytag bringt dafür ein konkretes Beispiel:

O-Ton Andreas Falke: „ „Der belgische Investor in der Demokratischen Republik Kongo, ich habe extra den belgischen genommen, weil da auch noch die historischen Beziehungen eine Rolle spielen, die sicherlich nicht konfliktfrei sind. Und der Investor kann nicht davon ausgehen, dass ihn die kongolesische Rechtsordnung und Justiz adäquat schützt vor Ausbeutung oder […] Nationalisierung des Eigentums. Für diesen Fall, damit dort ein Investment stattfindet, ist es sinnvoll, dass man sich […] auf ein Investitionsabkommen mit Schiedsgerichtsbarkeit einigt“.

Okay, an dieser Stelle müssen wir noch mal kurz etwas genauer hinhören

O-Ton Andreas Freytag: „… Für diesen Fall, damit dort ein Investment stattfindet, ist es sinnvoll, dass man sich […] auf ein Investitionsabkommen mit Schiedsgerichtsbarkeit einigt“.

„… ein Investitionsabkommen MIT Schiedsgerichtbarkeit“. Ich betone das „mit“ absichtlich, weil es auch Investitionsschutz OHNE Schiedsgerichte gibt. Zum Beispiel dann, wenn es zwischen Staaten abgeschlossen wird, die beide über eine funktionierende Rechtsordnung verfügen. Und Streitfälle werden in diesem Fall vor einem sogenannten ordentlichen und nicht vor einem Schiedsgericht verhandelt. Und wenn Falke die Vorteile eines Investitionsabkommen zusammenfasst, dann meint er damit Investitionsschutzabkommen allgemein und nicht im speziellen die mit Schiedsgerichten.

O-Ton Andreas Freytag: „Der Investitionsschutz hilft allen. Er hilft den Ärmsten, dadurch, dass es überhaupt Investitionen gibt, er hilft den Investoren – … und je klarer und eindeutiger die Regeln sind, desto weniger muss man sich fürchten“.

[MUSIKBRÜCKE]

Es gibt – wie wir vorher gehört haben – Schiedsgerichte nicht nur schon seit mehreren hundert Jahren – es gibt auch sehr viele – hier, jetzt und heute:

O-Ton Andreas Freytag: „Es gibt um die zweieinhalb bis 3.000 Investitionsschutz-abkommen. Allein Deutschland hat über 120 abgeschlossen“.

Über 120 Investitionsschutzabkommen, die allein Deutschland unterschrieben hat. Vielleicht habe ich ja was verpasst, aber … warum gab es denn dazu keinen Aufschrei? Das hat doch – ich sag´s mal frei raus – keine Sau interessiert…

Doktor Andreas Falke beschreibt, worauf die allgemeine Ablehnung basieren könnte.

O-Ton Andreas Falke: “Es  hat etwas zu tun mit der Finanzkrise, das gerade große Banken, große Unternehmen in Misskredit geraten sind. Das beherrscht die Schlagzeilen. Das hat natürlich auch damit zu tun, dass der Partner die USA sind. NSA-Skandal. Vertrauensverlust gegenüber den USA – das ist gar keine Frage. […] Es ist ganz interessant: Die Europäer verhandeln ja auch mit Japan. Das Verhandlungsmandat ist praktisch identisch. Da hat keiner Anstoß genommen“.

Ein geplantes Freihandelsabkommen mit Japan? Das ist tatsächlich in Planung. Die „Zeit“ nennt es gar

Zweite Stimme: „… das größte Freihandelsabkommen der Welt“.

Und auch hier geht es um Investitionsschutz, um Qualitätsstandards, um – so schätzt die Europäische Kommission – 400.000 neue Arbeitsplätze und um einen möglichen Anstieg der jährlichen Wirtschaftsleistung.

Proteste? Demos? Initiativen? Durchgehend kritische Berichterstattung in den Medien? Fehlanzeige!

In einem langen Artikel in der Süddeutschen war vor einiger Zeit zu lesen, Zitat –

Zweite Stimme: „… vor allem in Deutschland ist der Protest gegen TTIP groß“.

In vielen osteuropäischen Ländern interessiert sich die große Mehrheit gar nicht für das Thema. Was nicht bedeutet, dass man dort kein Interesse an Investitionsschutzabkommen hat. Im Gegenteil.

O-Ton Andreas Freytag: „Ich glaube auch, dass einige europäische Mitgliedsländer ein neues Investitionsschutzabkommen abschließen möchten, weil sie im Zuge der Transformation vor 20 Jahren mit den Amerikanern, mit der amerikanischen Regierung, Investitionsschutzabkommen geschlossen haben, wo sie sozusagen die Rolle des Entwicklungslandes übernommen haben, und da hofft man auf einen … auf ein neues Schutzabkommen, was aus Sicht der Länder dort mehr Augenhöhe bedeutet gegenüber den Amerikanern“.

In Spanien wiederum hat man mit der eigenen Wirtschaftskrise genug zu tun, in Großbritannien findet das TTIP ebenfalls nur wenig Beachtung. Und in Italien – noch mal Zitat Süddeutsche

Zweite Stimme: „… dreht sich wie immer alles ums Essen, auch bei TTIP. Lebensmittel- und Agrarprodukte made in Italy zu schützen, ist aus Sicht des Landes ein besonders kritischer Punkt bei dem geplanten Abkommen“.

Die Aufregung um das geplante Abkommen scheint also besonders ein deutsches Phänomen zu sein. Die Amerikaner werden das vermutlich die „german angst“ nennen – Professor Falke beschreibt es etwas anders…

O-Ton Andreas Falke: „Das ist ja auch eines der Probleme, dass wir hier immer die deutsche Befindlichkeit in den Mittelpunkt stellen […] Was wir hier haben […] einen neuen, einen provinziellen Wirtschaftsnationalismus …

„Provinzieller Wirtschaftsnationalismus“ klingt unterm Strich nicht viel besser als „german angst“, oder?

O-Ton Andreas Falke: „Es gibt meines Erachtens – und ich studiere ja Freihandelsabkommen – eigentlich seit über 20 Jahren – … ich kenn´ eigentlich kein Freihandelsabkommen, das bisher in einer so transparenten Form, verhandelt wird. Das war in keinem anderen Fall, es war nicht bei NAFTA der Fall …“.

NAFTA ist das Nordamerikanische Freihandelsabkommen zwischen Kanada, den USA und Mexiko …

O-Ton Andreas Falke: „Es war nicht der Fall beim EU – Korea-Abkommen … was ja auch, Korea … Südkorea ist doch ein recht bedeutender Staat … auch beim Japan-Abkommen nicht“.

Der Mann hat´s eben selber schon gesagt, aber – das ist meiner Einschätzung nach eine wirklich wichtige Aussage, darum wiederhole ich sie gern noch mal: Er kann sich an kein Freihandelsabkommen erinnern, das so offen verhandelt wurde. Allerdings: Von allem was man so hört, musst die EU Lehrgeld bezahlen. Es ist ihr erster Freihandelsvertrag, den sie aushandelt. Und die Offenheit folgte dem Protest.

[MUSIKBRÜCKE]

Wir biegen auf die Zielgerade ein …

[MUSIKBRÜCKE]

O-Ton Heute-Show: „Schiedsgericht! Der Konzern gewinnt immer – wie geil ist das denn?! […] Unfair, gemein und intransparent – das ist Schiedsgericht“,

Ganz so einfach wie in diesem Sketch der HEUTE SHOW ist die Sache mit den Schiedsgerichten also nicht – das dürfte inzwischen klar geworden sein. Aber … was fangen wir jetzt damit an? Brauchen wir Schiedsgerichte im TTIP? Ja oder Nein?

Ach, das wäre jetzt sehr schön, wenn es darauf eine eindeutige und gerne auch noch einfache Antwort gäbe. Aber Sie ahnen es – die Welt ist kompliziert und ebenso verhält es sich mit TTIP und den Schiedsgerichten.

Professor Freytag kann sich ein funktionierendes TTIP auch ohne Schiedsgerichte vorstellen …

O-Ton Andreas Freytag: „ In der Tat kann man sich fragen, ob Schiedsgerichte unbedingt nötig sind… Sowohl in den USA als auch in der Europäischen Union gibt es eine funktionierende Rechtsordnung und deshalb kann ich mir vorstellen, dass Investitionsschutz dokumentiert werden muss, Investitionsschutz ist wichtig, aber dann reicht es zu sagen, dass die Rechtsordnung Ausländer nicht diskriminiert. Das wäre mein Ansatz: Investitionsschutz Ja, Schiedsgerichte in TTIP brauchen wir nicht.”

Professor Falke hingegen ist sich nicht ganz so sicher, dass TTIP wirklich ohne den Einsatz von Schiedsgerichten realisiert werden sollte …

O-Ton Andreas Falke: “... es wird ja häufig gesagt, dass so ein Schiedsgerichtsverfahren zwischen entwickelten Rechtsstaaten nicht nötig ist. Wenn wir jetzt an gewisse Länder wie Bulgarien, Rumänien denken […] da kann man nicht den deutschen Rechtsstaat als Maßstab nehmen. Das andere, was gar nicht so uninteressant ist, ist das amerikanische Rechtssystem.  … und ich könnte mit vorstellen, dass für manchen, für manch europäisches Unternehmen, es bei Streitigkeiten einfacher wäre, sogar diesen Mechanismus in Anspruch zu nehmen als vor ein amerikanisches Gericht zu gehen …

Klar ist in jedem Fall: Schiedsgerichte im TTIP sind ein komplexes Unterfangen – und deshalb gibt es hier keine einfachen Antworten, sondern verschiedene Aspekte, die zum guten Schluss jeder für sich und seine Position abwägen kann. Hoffentlich auch Sie nach dem wir jetzt gleich mit diesem Podcast durch sind. Denn wenn Ihnen demnächst jemand zufällig bei einer Straßenumfrage ein Mikro unter die Nase hält und nach ihrer Meinung zu Schiedsgerichten im TTIP fragt – dann können Sie jetzt hoffentlich mehr sagen als …

O-TON Straßenumfrage: „… ähm … insgesamt kenn ich mich da zu wenig aus

… das würde uns jedenfalls freuen.

In diesem Sinne: Vielen Dank fürs Zuhören. Und: Vertiefende Links, den Podcast als Textscript und die Möglichkeit uns und anderen die Meinung zu sagen gibt es auf unserem Blog insm-oekonomenblog.de.

[OUTRO]

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