Und noch etwas hat man geschickt gemacht: Den ärmeren Ländern wurde die Zustimmung durch großzügige Übergangsfristen und Sonderzahlungen abgekauft. So konnte man künftige Ministerpräsidenten binden, ohne den heutigen Regierungschefs allzu viel zumuten zu müssen. Das normalerweise schädliche Phänomen, dass Politiker meist nur bis zum nächsten Wahltag blicken, wurde so diesmal zum Vorteil genutzt. Ganz nebenbei ist zudem die Kfz-Steuer auf den Bund übertragen worden, wo sie von der Sache her auch hingehört.
Uneingeschränktes Lob also? Nicht ganz. Natürlich enthält das Verschuldungsverbot auch einige Ausnahmen, etwa für Finanzkrisen und Naturkatastrophen. Das ist notwendig und somit grundsätzlich nicht zu beanstanden. Problematisch ist aber, dass für die Ausrufung des Ausnahmezustands nur eine einfache Regierungsmehrheit nötig ist. Das öffnet dem Missbrauch Tür und Tor, denn die Politiker können ihre Ketten dadurch bei Bedarf leicht wieder lösen. Die Große Koalition hätte dafür eine Zweidrittelmehrheit in dem jeweils zuständigen Parlament zur Voraussetzung machen sollen. Damit hätte sie eine wirklich historische Weichenstellung für mehr Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik vollbracht. So aber kann man ihr leider nur die Note Zwei minus für die Schuldenbremse geben.