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Verbote verschenken Effizienzpotential

Summe der SWAP-Kontrakte amerikanischer Banken Bereits im Jahr 1952 betonte Walter Eucken die Bedeutung von Haftung für einen funktionierenden Wettbewerb. „Investitionen werden umso sorgfältiger gemacht, je mehr der Verantwortliche für diese Investitionen haftet. Die Haftung wirkt insofern also prophylaktisch gegen eine Verschleuderung von Kapital und zwingt dazu, die Märkte vorsichtig abzutasten.“ So definierte er eines der konstituierenden Prinzipien in seinem Buch „Grundsätze der Wirtschaftspolitik“. Noch immer überwiegt die Stimmungslage, Marktversagen und Gier hätten die Welt in die Finanzkrise gerissen. Eine genaue Betrachtung fördert jedoch anderes zu Tage. Ursächlich ist die Aushebelung des oben zitierten Euckenschen Prinzips der Haftung. Ob durch vollständige Verbriefung der Hypotheken oder mangelnde Rechenschaftspflicht der Ratingagenturen – immer wurde versucht, Haftung auszuschließen. So wurde permanent gegen ein entscheidendes Ordnungsprinzip der Sozialen Marktwirtschaft verstoßen. Während in der Industrie die Arbeitsteilung zur Mehrung des Wohlstands beiträgt, scheint sie im Finanzsystem zum Kern des Problems zu führen. Hier bedeutet Arbeitsteilung zugleich fortschreitende Risikoteilung, was manche in der Vergangenheit irrtümlich mit Minderung des Gesamtrisikos gleichgesetzt haben. Die Aufteilung von Risiken kann aber nur dazu beitragen, die Risiken transparenter und damit besser einschätzbar zu machen. Dadurch können unterschiedliche Risikoattribute auf geeignete Kapitalgeber verteilt werden. Doch genau darin liegt auch das Problem. Denn die Zerlegung von Risiken funktioniert nur dann, wenn nicht zugleich Anreize geschwächt oder gar aufgelöst werden, das Risikogrundgeschäft im Auge zu behalten. Denn eine Delegation von Verantwortung, wie sie durch Kapitaleigner stattfindet, bedeutet nicht, dass Haftung ins Nichts verschoben wird. Bei der Verbriefung der Hypotheken ist aber genau dies der Fall. Sucht man nun nach einer klugen Regulierung, können Verbote innovativer Finanzprodukte nicht die Lösung sein. Denn das wäre zu ungenau und würde Effizienzpotentiale verschenken, und der Regulierer verausgabte sich in einem nicht zu gewinnenden Wettlauf zwischen Hase und Igel. Stattdessen spricht viel für einen obligatorischen Selbsterhalt bei derivaten Finanzprodukten. Das würde die Haftungskette stärken.
Zur Grafik: Mit SWAP-Kontrakten können sich Banken und Käufer von Anleihen gegen Zahlungsausfälle versichern. Für Banken ist diese Art von Absicherung besonders verführerisch, weil versicherte Aktiva nicht zum Risikokapital zählen und deshalb nicht mit Eigenkapital unterlegt werden müssen.

Summe der SWAP-Kontrakte amerikanischer Banken

Bereits im Jahr 1952 betonte Walter Eucken die Bedeutung von Haftung für einen funktionierenden Wettbewerb. „Investitionen werden umso sorgfältiger gemacht, je mehr der Verantwortliche für diese Investitionen haftet. Die Haftung wirkt insofern also prophylaktisch gegen eine Verschleuderung von Kapital und zwingt dazu, die Märkte vorsichtig abzutasten.“ So definierte er eines der konstituierenden Prinzipien in seinem Buch „Grundsätze der Wirtschaftspolitik“.

Noch immer überwiegt die Stimmungslage, Marktversagen und Gier hätten die Welt in die Finanzkrise gerissen. Eine genaue Betrachtung fördert jedoch anderes zu Tage. Ursächlich ist die Aushebelung des oben zitierten Euckenschen Prinzips der Haftung. Ob durch vollständige Verbriefung der Hypotheken oder mangelnde Rechenschaftspflicht der Ratingagenturen – immer wurde versucht, Haftung auszuschließen. So wurde permanent gegen ein entscheidendes Ordnungsprinzip der Sozialen Marktwirtschaft verstoßen.

Während in der Industrie die Arbeitsteilung zur Mehrung des Wohlstands beiträgt, scheint sie im Finanzsystem zum Kern des Problems zu führen. Hier bedeutet Arbeitsteilung zugleich fortschreitende Risikoteilung, was manche in der Vergangenheit irrtümlich mit Minderung des Gesamtrisikos gleichgesetzt haben. Die Aufteilung von Risiken kann aber nur dazu beitragen, die Risiken transparenter und damit besser einschätzbar zu machen. Dadurch können unterschiedliche Risikoattribute auf geeignete Kapitalgeber verteilt werden. Doch genau darin liegt auch das Problem. Denn die Zerlegung von Risiken funktioniert nur dann, wenn nicht zugleich Anreize geschwächt oder gar aufgelöst werden, das Risikogrundgeschäft im Auge zu behalten. Denn eine Delegation von Verantwortung, wie sie durch Kapitaleigner stattfindet, bedeutet nicht, dass Haftung ins Nichts verschoben wird. Bei der Verbriefung der Hypotheken ist aber genau dies der Fall.

Sucht man nun nach einer klugen Regulierung, können Verbote innovativer Finanzprodukte nicht die Lösung sein. Denn das wäre zu ungenau und würde Effizienzpotentiale verschenken, und der Regulierer verausgabte sich in einem nicht zu gewinnenden Wettlauf zwischen Hase und Igel. Stattdessen spricht viel für einen obligatorischen Selbsterhalt bei derivaten Finanzprodukten. Das würde die Haftungskette stärken.


Zur Grafik: Mit SWAP-Kontrakten können sich Banken und Käufer von Anleihen gegen Zahlungsausfälle versichern. Für Banken ist diese Art von Absicherung besonders verführerisch, weil versicherte Aktiva nicht zum Risikokapital zählen und deshalb nicht mit Eigenkapital unterlegt werden müssen.