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Durchschnittsrentner müssen nicht zum Sozialamt

Welchen Lohn braucht man, um als Rentner nicht aufs Sozialamt zu müssen? Diese Frage rechnete das Arbeitsministerium durch – mit dem Ergebnis, dass eine Debatte über eine Erhöhung des Mindestlohns entbrannt ist. Wer aber realistisch rechnet, kann sich dieser Forderung - auch aus sozialpolitischer Sicht - nicht ernsthaft anschließen.

Laut Ministerium müsste man 11,50 Euro pro Stunde verdienen, wer eine Rente über dem Grundsicherungsniveau erreichen möchte. Die Boulevardpresse sprang auf das Schreckensszenario der Altersarmut auf: Durchschnittsverdiener müssten fast 30 Jahre arbeiten, um eine Netto-Rente auf Hartz IV-Niveau zu bekommen. „8,50 Euro reichen nur für eine Mini-Rente“ stimmte eine andere Tageszeitung ein. Diese Panikmache führt allerdings in die Irre, denn einige Fakten sind gar nicht in die Berechnung eingeflossen.

Erstens liegt eine 30-jährige Lebensarbeitszeit deutlich am unteren Rand des Zeitraums, den zum Beispiel männliche Arbeitnehmer im Durchschnitt hierzulande arbeiten: Bei den westdeutschen Männern sind es 40 Jahre, die ostdeutschen Kollegen weisen – vor allem historisch bedingt – derzeit sogar noch 5 Jahre mehr auf. Bei den Frauen liegen die Zeiten mit fast 40 Jahren im Osten nahezu gleichauf. Westdeutsche Frauen fallen dagegen mit durchschnittlich knapp 28 Beitragsjahren deutlich zurück – vor allem aufgrund des tradierten Rollenverständnisses. Die steigende Erwerbsbeteiligung der Frauen wird hier in Zukunft für Besserung sorgen. Außerdem ist zu bedenken, dass künftige Ruheständler aufgrund der Anhebung der Regelaltersgrenze wohl eher mehr als weniger Beitragsjahre aufweisen werden.

Zweitens errechnet sich der hier zitierte Durchschnittsverdiener aus einer Gesamtheit, die Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung einschließt. Um auf den Durchschnittsverdiener in Vollzeit schließen zu können, müsste man beispielsweise für das verarbeitende Gewerbe einen Faktor von mindestens 1,2 anwenden.

Die monatliche Bruttorente eines Industriearbeitnehmers, der 40 Jahre in Vollzeit gearbeitet hat, lässt sich dann aber wie folgt überschlagen: Für jedes der 40 Beitragsjahre, in denen er als vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, werden bei durchschnittlichem Vollzeitverdienst 1,2 Entgeltpunkte angerechnet. Aktuell wird ein Entgeltpunkt in Westdeutschland mit 29,21 Euro pro Monat bewertet, so dass sich eine monatliche Bruttorente von 40 Beitragsjahre x 1,2-facher Durchschnittsverdienst x 29,21 Euro aktueller Rentenwert (West) = 1.402 Euro ergibt.

Selbst wenn diese Überschlagsrechnung berücksichtigt, dass das Rentenniveau bis 2030 planmäßig sinken soll, und man deshalb langfristig zum Beispiel nur mit 80 Prozent dieses Wertes kalkulieren kann, läge der typische Vollzeitarbeitnehmer mit 1.122 Euro monatlicher Bruttorente immer noch deutlich über dem Hartz-IV-Niveau. Auch nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, die ab 2017 voraussichtlich bei insgesamt rund 11 Prozent der Bruttorente liegen, kommen netto vor Steuern immer noch rund 1.000 Euro raus.

Eine undifferenzierte Warnung vor Altersarmut führt aber auch noch aus einem weiteren Grund in die Irre: Grundsicherungsleistungen im Alter erhalten Menschen mit einer geringen gesetzlichen Rente nur dann, wenn sie nicht nur selber über keine weiteren Einkommen verfügen, sondern auch der im Haushalt lebende Partner nicht einspringen kann. Außerdem dürfen beide kein Vermögen besitzen. Das bleibt aber völlig außer Acht, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen individueller Rente und Grundsicherung hergestellt wird. Umgekehrt wird nämlich ein Schuh daraus, wenn etwa über eine Aufstockung niedriger Renten diskutiert wird, die möglicherweise auch jenen Menschen zu Gute kommen würde, die gar keiner Unterstützung bedürfen.

Die Sorge vor Altersarmut zu bagatellisieren, wäre aber genauso fahrlässig. Denn es bleibt richtig: Die Arbeitnehmer sind in zunehmendem Maße gefordert, eigenverantwortlich ergänzend vorzusorgen, insbesondere wenn sie ihren Lebensstandard im Alter sichern wollen. Richtig ist auch, dass keine Bemühungen unterbleiben dürfen, Menschen, die vorübergehend aus dem Arbeitsleben ausscheiden – zum Beispiel weil sie arbeitslos werden, Kinder betreuen oder Angehörige pflegen – wieder in Beschäftigung zu bringen. Fraglich ist allerdings, ob das ausgerechnet mit einem deutlich höheren Mindestlohnsatz gelingen kann.

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