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Rentenpolitik: Sozial gerecht – und weniger für alle

Bei der aktuellen Rentenreform geht es hauptsächlich um Verteilungsfragen. Stattdessen sollten mehr Wohlstand und Wachstum im Mittelpunkt stehen. Ein Essay von Alexander Horn, Geschäftsführer des Novo Argumente Verlags und Novo-Redakteur.

Es gibt kaum mehr eine politische Initiative, die nicht mit dem Anspruch nach mehr Gerechtigkeit begründet wird. So verteidigt Bundesverkehrsminister Dobrindt (CSU) seinen Maut-Kompromiss mit der EU-Kommission mit der Behauptung, er schaffe die Voraussetzungen, „dass Gerechtigkeit auf unseren Straßen herrscht.“ Auf ihrem Parteitag im November haben die Grünen mit der der Forderung nach Wiedereinführung der Vermögenssteuer ein Thema gefunden, mit dem sie soziale Gerechtigkeit ins Zentrum des Bundestagswahlkampfs rücken wollen. Dass sich mit dem Bezug auf soziale Gerechtigkeit bestens Politik machen lässt, zeigt auch die Rentendiskussion. Im Kampf um die Deutungshoheit präsentieren die Parteien unterschiedliche Anspruchs- oder Opfergruppen und stehen dabei oft in einem regelrechten Überbietungswettbewerb.

Die beiden zentralen Rentenforderungen des letzten Bundestagswahlkampfes machen dies sehr deutlich. Als sozial gerecht galt der SPD die Rente mit 63, da sie die Lebensleistung derjenigen honorierte, die zu diesem Zeitpunkt bereits 45 Jahre berufstätig waren. CDU und CSU hingegen wollten mehr Gerechtigkeit bei den Mütterrenten erreichen. Trotz erheblicher Rentenaufbesserungen sind sie nach der Vorstellung der CSU noch immer nicht zufriedenstellend geregelt. Auch die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vorgesehene „Lebensleistungsrente“ fällt in diese Kategorie. Die zuständige Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) will damit „etwas machen für diejenigen, die ihr Leben lang gearbeitet und eingezahlt haben und trotzdem in der Grundsicherung landen.“

Die Lebensleistungsrente hat heftige Kritik hervorgerufen, denn es gibt erhebliche praktische Probleme in der Umsetzung. Zudem würde mit deren Einführung das für das Rentensystem konstituierende Äquivalenzprinzip ausgehebelt, wonach die individuellen Beiträge im Verhältnis zur späteren Rente stehen müssen. Bislang wird Bedürftigkeit über das Sozialrecht geprüft und geregelt. Der Wunsch nach mehr sozialer Gerechtigkeit im Rentensystem hat aber offensichtlich so großes Gewicht, dass er sogar bewährte Prinzipien der sozialen Sicherungssysteme in Frage stellt.

Gerechtigkeitsrhetorik als Totschlagargument

Dass die Rentendiskussion seit vielen Jahren von dem Anspruch nach mehr Gerechtigkeit dominiert wird, ist angesichts der gesellschaftlichen Trends kaum überraschend. Meinungsumfragen suggerieren schon lange, dass sich die Deutschen nach mehr sozialer Gerechtigkeit sehnen. Für die Parteien leitet sich daraus so etwas wie ein kategorischer Imperativ ab, den sie mit entsprechender Rhetorik auch seit Jahren aktiv befeuern. Keine der Parteien will sich in dieser Gemengelage dem Vorwurf sozialer Kälte aussetzen. Das verleitet dazu, in die Offensive zu gehen und sich als Vorreiter zu profilieren. Bei der Rente gelingt dies oft durch die Identifikation von Gruppen, die sozial und wirtschaftlich als benachteiligt, abgehängt oder gar als Opfer präsentiert werden können. Auf diese Weise wird die Sensibilisierung der Öffentlichkeit kontinuierlich vorangetrieben. Im gleichen Maße verbietet sich öffentlich geäußerte Skepsis oder gar Kritik an der generellen Stoßrichtung. Die Gerechtigkeitsrhetorik hat sich zu einem regelrechten Totschlagargument entwickelt, wodurch die öffentliche Auseinandersetzung leidet.

Viele Fürsprecher eines sozial ausgewogenen und gerechten Rentensystems folgen sicherlich einem positiven Impuls. Zweifellos werden die auf mehr Gerechtigkeit abzielende Rentendiskussion wie auch die auf einzelne Gruppen ausgerichteten Maßnahmen diese besserstellen. Dennoch ist die so geführte Rentendiskussion eher dazu geeignet, das allgemeine Wohlstandsniveau abzusenken als es anzuheben und wird damit das Versorgungsniveau sozial Schwächerer eher gefährden.

Die Fokussierung auf soziale Gerechtigkeit zeigt, so der britische Soziologe Frank Furedi, dass es den heute als progressiv geltenden Kräften nicht mehr darum geht, die Gesellschaft im Ganzen zum Besseren zu verändern. Deren Ziel liege heute „lediglich in der Justierung des Status Quo durch Umverteilung“. Soziale Gerechtigkeit beinhalte heute im Kern den Versuch, „durch gesellschaftliche Veränderungsprozesse bedingte Unsicherheit und Risiken durch staatlich gewährte ökonomische und existenzielle Sicherheit aufzufangen“. So laufe die Forderung nach sozialer Gerechtigkeit lediglich auf die Ausweitung von „Rechten“ aller Art hinaus und nicht etwa auf die Mehrung, sondern nur auf die Umverteilung des Wohlstands. Die wohlmeinende Rhetorik von sozialer Gerechtigkeit ist daher kaum mehr als ein Feigenblatt, das praktisch der Zementierung des Status Quo dient.

Niedriger Erwartungshorizont prägt Rentendiskussion

Dieser niedrige Erwartungshorizont prägt die Rentendiskussion. Indem individuelle Problemlagen angesprochen und soziale Gruppen präsentiert werden, die tatsächlich oder vermeintlich besonders schlecht gestellt sind, wird denjenigen, denen es besser geht, die eigene relativ gute soziale Lage immer wieder vor Augen geführt. Die Diskussion hat damit eine ähnliche Wirkung wie die gelegentlich aufflammende Kritik an den „gierigen“ Top-Verdienern. Sie impliziert, dass hohe Verdienstansprüche auf Kosten der sozial Schwächeren gehen und daher verwerflich sind. In der Rentendiskussion verstärken diese niedrigen Erwartungen die vorhandenen Ängste vor sozialem und wirtschaftlichem Abstieg. Die Angst, im Rentenalter auf sich alleine gestellt und nicht ausreichend versorgt zu sein, befördert die positive Einstellung gegenüber den Kampagnen für mehr Rentengerechtigkeit und die zunehmenden rentenreformerischen Eingriffe.

Gehälter- und Rentenentwicklung

Das lenkt von den fundamentalen Problemen ab. Die Verunsicherung in der Bevölkerung mit Blick auf die Rente hat durchaus auch materielle Ursachen. Trotz immer neuer euphorischer Meldungen über die robuste Wirtschaftsentwicklung und gegenwärtige Arbeitsmarktentwicklung – die auch Ministerin Nahles etwa mit der Einschätzung befördert, dass die Arbeitsplätze in Deutschland „so sicher wie nie“ seien –, haben sich Löhne und Gehälter wie auch die Renten in den letzten Jahrzehnten sehr schwach entwickelt.

Seit Anfang der 1990er Jahre sind weder die durchschnittlichen Löhne und Gehälter noch die Renten real, also nach Berücksichtigung der Preissteigerungen, gestiegen. Die durchschnittlichen realen Renten der gesetzlichen Rentenversicherung sind heute sogar niedriger. Allerdings bedeutet dies nicht unmittelbar, dass es allen Rentnern schlechter geht. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die Rentner ihren Lebensstandard im Durchschnitt sogar etwa halten konnten. Eine Rolle spielt hierbei, dass vor allem die besser Verdienenden neben Rentenansprüchen auch Vermögen bilden konnten. Sie können im Rentenalter neben der gesetzlichen Rente auf andere Einkünfte zurückgreifen oder einfach in den eigenen vier Wänden leben. Zudem kommt zum Tragen, dass die heutigen Rentner immer gesünder alt werden und durch die bessere Verfassung des Arbeitsmarktes oft bis zum Rentenalter und darüber hinaus arbeiten können.

Der in Deutschland seit langem stagnierende Wohlstand der arbeitenden Bevölkerung lässt sich auch am Anteil der auf soziale Mindestsicherung – also etwa Hartz IV oder Grundsicherung im Alter – angewiesenen Menschen erkennen. Von 2006 bis 2014 hat sich der Anteil der sozial Bedürftigen an der Gesamtbevölkerung bei einem leichten Rückgang von 10,1 auf 9,3 Prozent kaum verändert. Die Quote der auf Grundsicherung im Alter angewiesenen Rentner zeigt, dass es den Rentnern im Vergleich zur Gesamtbevölkerung relativ gut geht. Von 2003 bis 2013 ist sie von 1,7 auf 3 Prozent angestiegen und hält sich seitdem etwa auf diesem Niveau.

Rentenniveau bedingt aussagekräftig

Diese faktische Stagnation des Wohlstands ist im Rahmen der Rentendiskussion aber kein Thema. Gerechtigkeit orientiert sich oft sogar an von der Wohlstandentwicklung völlig unabhängigen Ansprüchen. Typisch hierfür ist die Rente mit 63. Sie leitet legitime Ansprüche alleine aus der 45-jährigen Berufstätigkeit ab und hat gerade nicht zum Ziel, soziale Härten auszugleichen. Gleiches gilt für die Mütterrente, denn auch Mütter konstituieren nicht per se eine soziale Gruppe, die in den letzten Jahrzehnten durch die Dynamik des Rentensystems stärker als andere benachteiligt wurde. Sofern überhaupt soziale Aspekte relevant werden, geht es praktisch ausschließlich um Reparaturen, die verhindern sollen, dass sozial gefährdete Gruppen, die es nicht schaffen, wenigstens am stagnierenden Wohlstand teilzuhaben, weiter abgleiten. Dies rückt Verteilungsfragen und insbesondere die Verteilungsgerechtigkeit zwischen Jung und Alt in den Fokus.

Als Gradmesser dieser Verteilungsgerechtigkeit gilt das Rentenniveau. Seit Anfang der 1990er Jahre ist es von einstmals 55 Prozent auf heute nur noch 48 Prozent gesunken. Das Rentenniveau macht keine unmittelbare Aussage über die reale, inflationsbereinigte Rentenentwicklung und noch weniger sagt es über die tatsächliche Wohlstandsentwicklung der Rentner aus, die – wie oben beschrieben – eben nicht nur von der Rente abhängt. Ein sinkendes Rentenniveau bedeutet lediglich, dass die Renten im Verhältnis zu den Bruttolöhnen und -gehältern schwächer steigen. So stellt es nicht die Wohlstandsentwicklung, sondern die Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Generationen ins Schaufenster.

Nahles-Pläne

Andrea Nahles hat es mit ihrem Wunsch nach „doppelten Haltelinien“ für das Rentenniveau und die Rentenbeitragssätze geschickt verstanden, die Rentendebatte auf eine reine Verteilungsdiskussion zu reduzieren. Dies wird dadurch befördert, dass die demographische Alterung als Grund für die notwendige Umverteilung und sogar für mögliche Einbußen bei Beitragszahlern und Rentnern gilt. Folgerichtig kündigte die Ministerin bei der Vorstellung ihres langfristigen Rentenkonzeptes an, dass Haltelinien nicht zum „Nulltarif“ zu haben seien. Die von ihr vorgeschlagene Stabilisierung des Rentenniveaus bei 46 Prozent bis 2045 hält sie nur für möglich, wenn der Beitragssatz von heute 18,7 auf dann 25 Prozent ansteigt. Die dennoch klaffende Finanzierungslücke soll durch einen jährlichen Steuerzuschuss geschlossen werden. Demographisch betrachtet wird der verfügbare Kuchen also immer kleiner und in dem von ihr vorgeschlagenen Konzept werden vor allem die Beitragszahler stärker zur Kasse gebeten.

Hinter der Absicht von Andrea Nahles, das Rentenniveau langfristig bei 46 Prozent zu stabilisieren, steckt eine äußerst pessimistische Grundannahme über die zukünftige Wohlstandsentwicklung. Offenbar sieht sie die Stabilisierung des Rentenniveaus als den entscheidenden Schlüssel zur Vermeidung von Altersarmut an. Die alternative Perspektive, dass steigende Bruttolöhne und -gehälter ein sinkendes Rentenniveau durchaus ausgleichen oder sogar überkompensieren können – so dass im Ergebnis die realen Renten sogar steigen, obwohl das Rentenniveau sinkt –, liegt außerhalb der Reformüberlegungen. Die Stagnation der durchschnittlichen Reallöhne und -gehälter der letzten Jahrzehnte ist somit die Grundannahme für die zukünftige Entwicklung eines stabilen Rentensystems.

Trotz demographischer Belastung Wohlstand für alle steigern

Mit der Fixierung auf das Rentenniveau reduziert sich die Frage nach der wünschenswerten gesellschaftlichen Entwicklung bestenfalls auf Armutsvermeidung im Alter durch gerechte Umverteilung. Die Option, gesellschaftlichen Wohlstand zu steigern, dessen erster Ausdruck steigende Reallöhne und -gehälter wären, die sich auch positiv auf die reale Rentenentwicklung auswirken würden, scheint keine praktische Relevanz zu haben. Als Voraussetzung für steigende Verdienste müsste die Arbeitsproduktivität steigen, so dass immer weniger Arbeit zur Herstellung von Waren und Dienstleistungen erforderlich wäre. Der geringe Einfluss, dem dieser Aspekt bei der Wohlstandssicherung zugeschrieben wird, zeigt sich an der alles überragenden Bedeutung, die der demographischen Entwicklung beigemessen wird. Das ist umso tragischer, wo gerade die Bundesrepublik als Paradebeispiel dafür dienen kann, wie trotz einer hohen demographischen Belastung der Wohlstand für alle steigen kann.

Bis in die 1980er Jahre erfreute sich Westdeutschland eines – wenn auch zunehmend verblassenden – Wirtschaftswunders. Die Arbeitsproduktivität legte enorm zu, was höhere Löhne und Gehälter ermöglichte und auch real, also unter Berücksichtigung der steigenden Lebenshaltungskosten, zu mehr Wohlstand führte. Sogar die Einführung des umlagefinanzierten Rentensystems durch die Adenauerregierung und die kontinuierliche Verbesserung der Rentenleistungen war bei steigenden Reallöhnen möglich. Noch dazu konnte die bis in die 1970er Jahre steigengende demographische Belastung problemlos abgefangen werden. Da die heutige Rentendiskussion lediglich auf Demographie und noch dazu auf das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern verengt ist, bleiben diese wichtigen gesellschaftlichen Zusammenhänge weitgehend ausgeblendet.

Demographie

Entgegen der öffentlichen Diskussion und Wahrnehmung sorgt die demographische Entwicklung derzeit sogar für eine gesamtgesellschaftliche Entlastung. Die Furcht vor einer „tickenden demographischen Bombe“ entbehrt jeder Grundlage. Um dies zu verdeutlichen, ist es hilfreich, die historische Entwicklung des Abhängigenquotienten zu verfolgen. Er setzt die bis 20- und über 65-Jährigen ins Verhältnis zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. So wird berücksichtigt, dass die Gesellschaft letztlich auch für die Jungen erhebliche Ressourcen für Versorgung und Ausbildung zur Verfügung stellen muss.

Im Jahr 1970 kamen in Westdeutschland 78 Junge und Alte auf 100 Menschen im erwerbsfähigen Alter. Heute müssen hingegen nur moderate 65 Junge und Alte von 100 Erwerbstätigen versorgt werden. Voraussichtlich wird die relativ hohe demographische Belastung des Jahres 1970 erst 2030 wieder erreicht. Unter Zugrundelegung der gegenwärtigen Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung und mit der Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 Jahre wird sich der Abhängigenquotient in etwa auf diesem Niveau stabilisieren. Aus demographischer Sicht wird die arbeitende Bevölkerung, trotz der vielbeschworenen „Alterung“ im Jahr 2030, nicht höher belastet sein als 1970.

Es wird wirtschaftliche und soziale Stagnation verwaltet

Wie sehr die fehlende wirtschaftliche Dynamik auch für den Koalitionspartner der SPD zur Prämisse der Rentenüberlegungen geworden ist, zeigt der Vorschlag von Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) zur Rentenfinanzierung. Mit seinem Vorschlag, das Rentenalter auf über 67 Jahre hinaufzusetzen oder es an die Lebenserwartung zu koppeln, verfolgt er ebenso wie Nahles die Anpassung der sozialen Sicherungssysteme an die Realität real stagnierender Löhne und Gehälter, die in enger Verbindung mit der kaum mehr steigenden Arbeitsproduktivität in der deutschen Wirtschaft steht. Da die Menschen immer gesünder älter werden, hätte die Verlängerung der Lebensarbeitszeit einen doppelten Entlastungseffekt für die Rentenversicherung. Wer länger arbeitet, zahlt nicht nur mehr ein, sondern er erhält gleichzeitig weniger Rente.

Schäubles Vorschlag erscheint wie ein Ausweg, der das Finanzierungsdilemma der doppelten Haltelinien zumindest mildern kann. Er reflektiert aber ebenso die fehlende Phantasie und Bereitschaft, die gegenwärtige Wohlstandsstagnation in Frage zu stellen und wirtschafts- und sozialpolitische Konzepte zu ihrer Überwindung zu entwerfen. SPD-Chef Sigmar Gabriel wies diesen Vorschlag entschieden zurück. Offenbar, um sich als Opferanwalt und Kämpfer für mehr Gerechtigkeit zu empfehlen, tönte er: „Ein Facharbeiter, eine Verkäuferin, eine Krankenschwester, eine Altenpflegerin hält das für eine bekloppte Idee. Ich auch.

Die Regierungskoalition steht bei der langfristigen Rentenfinanzierung vor einem Dilemma, das insbesondere die SPD mit Gerechtigkeitsrhetorik aufzulösen versucht. Der reformerische Aktionismus allerdings kaschiert bestenfalls die an den sozialen Rändern auftretenden Probleme. Faktisch wird lediglich versucht, das Gesamtsystem auszutarieren und so wirtschaftliche und soziale Stagnation zu verwalten. Mit dem Fabulieren über mehr Gerechtigkeit entzieht sich die Politik letztlich der Verantwortung, die Probleme auf den Tisch zu legen, um daraus gesellschaftliche Perspektiven zu schaffen und Orientierung zu geben.

Es ist kein Wunder, wenn die Menschen der Blick auf ihre Rente mit Sorge erfüllt. Das liegt aber keineswegs an vermeintlichen Defiziten eines insgesamt sehr stabilen Rentensystems, dem auch die demographische Alterung wenig anhaben kann. Es ist vielmehr auf die öffentliche Diskussion zurückzuführen, die sich in technokratischen Verteilungsdiskussionen ergeht. Dies gelingt vor allem, weil von keiner Seite Druck aufgebaut wird, das zugrundeliegende Problem wirtschaftlicher Stagnation zu benennen und anzugehen.

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