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Günstig reisen: Wie die Liberalisierung des Busmarktes der Bahn Konkurrenz macht

Wie sehr Wettbewerbsbeschränkungen auf Kosten der Verbraucher gehen können, hat anschaulich das so-genannte Personenbeförderungsgesetz anschaulich gezeigt. Es verbot Busverbindungen zwischen Städten, die durch eine Zugstrecke verbunden sind. Die Liberalisierung vor wenigen Jahren hat das Reisen innerhalb Deutschlands deutlich günstiger gemacht. 

Wir schreiben das Jahr 1934: Damals wurde das sogenannte Personenbeförderungsgesetz beschlossen, nach dem es unter anderem grundsätzlich verboten war, einen fahrplanmäßigen Busverkehr zwischen zwei Orten einzurichten, wenn auf dieser Strecke bereits eine Eisenbahnverbindung vorhanden war. Dieses „Verbot der Doppelbedienung“ kommt einem heute geradezu grotesk vor. Der eigentliche Witz an der Sache aber ist ein anderer: Das Personenbeförderungsgesetz – und damit das Verbot der Doppelbedienung – galt bis zum Jahr 2012.

Zur Ehrenrettung des deutschen Gesetzgebers sei hinzugefügt, dass es immerhin eine Ausnahme gab: Internationale Fernbusverbindungen waren auch schon vor 2012 erlaubt, und zwar schlicht und einfach deshalb, weil sie aufgrund des geltenden Europarechts von den nationalen Gesetzgebern nicht verboten werden durften. Aber natürlich gab es auch eine Ausnahme von der Ausnahme: nämlich das Beförderungsverbot auf innerdeutschen Strecken. So durfte zum Beispiel auf der Linienbusfahrt von Hamburg über Köln nach Barcelona kein Ticket für die Teilstrecke Hamburg – Köln angeboten werden.

Die Monopolkommission hat den fehlenden Wettbewerb auf dem Fernbusmarkt, zu dem die Busse des öffentlichen Personennahverkehrs genauso wenig zählen, wie gecharterte Busse für Gruppenreisen oder Schulausflüge, seit 1990 immer wieder bemängelt. Zwar gab es ab 2009 erste Bestrebungen, den Markt zu liberalisieren, doch darauf reagierte die Politik nicht.

Ab 2013 fielen mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes alle staatlichen Einschränkungen für Fernbusverbindungen weg, und es traten zahlreiche neue Wettbewerber auf den Markt. Die Folge war ein sprunghafter Anstieg des Angebots innerhalb weniger Jahre:

  • Die Zahl der Betreiberlizenzen für einzelne Linien stieg von 86 im Dezember 2012 auf 338 im Jahr 2015 – ein Plus von fast 300 Prozent.
  • Die Zahl der Fernbuslinien erhöhte sich im selben Zeitraum von 131 auf 308 – ein Zuwachs von fast 140 Prozent
  • Die Zahl der Fahrten pro Woche kletterte von 4.728 im August 2013 auf 9.507 im August 2015 – das sind rund 100 Prozent mehr.
  • Die Zahl der Passagiere kletterte von 2,9 Millionen im Jahr 2012 auf 21,8 Millionen im Jahr 2015 – ein Zuwachs von rund 650 Prozent.

Die Vorteile der Liberalisierung für die Verbraucher

Nach der Öffnung des Marktes hat sich innerhalb kürzester Zeit ein lebhafter Wettbewerb zwischen Bus und Bahn entwickelt. Zwar haben beide ihre ganz spezifischen Vor- und Nachteile in Sachen Flexibilität und Reisedauer. Doch wer das berücksichtigt, wer also zum Beispiel in Kauf nimmt, dass Busreisen meist wesentlich länger dauern als Bahnreisen, der hat mit den Fernbuslinien vor allem preislich eine echte Alternative: Bahnreisen sind in der Regel zwei- bis viermal so teuer wie Fernbusreisen. Für die Strecke Berlin – München zum Beispiel zahlen Fernbusreisende durchschnittlich 4,0 Cent pro Kilometer – mit der Bahn sind es 14,8 Cent (siehe auch Grafik unten) .

Die fast konkurrenzlos günstigen Busse haben auch die Bahn gezwungen, über ihre Preispolitik nachzudenken. Weil dem einstigen Platzhirsch immer mehr Kunden wegliefen, verzichtete die Bahn Ende 2015 mit ihrem turnusmäßigen Fahrplanwechsel zum zweiten Mal in Folge auf eine Preiserhöhung in der 2. Klasse und zum ersten Mal in der 1. Klasse. Auch das wachsende Angebot an Spartickets und Sonderaktionen ist als Antwort auf den zunehmenden Konkurrenzdruck zu werten.

Hier finden Sie alle Posts der Serie “Erfolge der Liberalisierung”.

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