Steuern und Finanzen

Steuerentlastung für alle: Warum das INSM-Steuerkonzept gerecht ist

In der vergangenen Woche hat die SPD ihre Steuerpläne der Öffentlichkeit präsentiert und auf einem Sonderparteitag verabschiedet. Aus Sicht der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) sind die Steuerpläne der SPD nicht weitreichend genug und insofern ungerecht, als sie in Zeiten von Steuer-Rekordeinnahmen manche Bevölkerungsschichten zusätzlich belasten. Das ist nicht nur ungerecht, sondern auch leistungsfeindlich.

Das SPD-Steuerkonzept sieht vor, dass die Einkommensschwelle, ab der der Spitzensteuersatz greift, von rund 54.000 Euro auf 60.000 Euro angehoben wird. Das ist ein richtiger Schritt. Im Gegensatz zum INSM-Konzept bleibt die erste Progressionsstufe bei 13.669 Euro jedoch unverändert. Die INSM fordert, auch diese für Geringverdiener relevantere Stufe um 5.000 Euro anzuheben. Gleichzeitig plant die SPD, zwischen 60.000 Euro und 76.000 Euro eine neue Tarifzone einzuführen, in der der Grenzsteuersatz von 42 Prozent auf 45 Prozent steigt. Einen Grenzsteuersatz von mehr als 42 Prozent müssen im heute gültigen Tarif nur „reiche“ Spitzenverdiener mit  mehr als 250.000 Euro Einkommen bezahlen. Hinzu kommt, dass die SPD den Solidaritätszuschlag nur für Einkommen unter 52.000 Euro streichen will. Unterm Strich will die SPD also nicht alle Steuerzahler entlasten, sondern nur manche.

Warum das SPD-Konzept mutlos ist?

Das Gesamtpaket soll nach SPD-Angaben zu Einnahmerückgängen des Staates von 15 Milliarden Euro führen – 15 Milliarden mehr für die Bürgerinnen und Bürger sind besser als nichts. Allerdings würde das SPD-Modell eben nicht alle Steuerzahler entlasten, einige müssten sogar mehr zahlen.

Im Einzelnen:

Im Einkommensbereich zwischen 8.821 Euro und 13.770 Euro sieht  der SPD-Vorschlag keine Entlastung für die Steuerzahler vor (allerdings plant die SPD bei der Sozialversicherung eine weitergehende Entlastung bei geringen Einkommen).  In diesem Bereich steigt die Steuerbelastung überproportional stark an. Im Klartext: Die Steuerlast für jeden zusätzlich verdienten Euro wächst in diesem Bereich stärker als in jedem anderen Einkommensbereich. Dies ist leistungsfeindlich und ungerecht. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die SPD den Mittelstandsbauch nur sehr zaghaft und unzureichend abbauen will und damit gerade Geringverdiener von der Steuerentlastung weitgehend ausklammert.

Gleichzeitig führen die Verschiebungen und Anhebungen der Steuersätze und Einkommensgrenzen im oberen Bereich dazu, dass ab einem zu versteuerndem Einkommen von 60.000 Euro der Steuersatz höher wäre, als der gegenwärtige Spitzensteuersatz. Damit gelten nach SPD-Vorstellungen alle Einkommensbezieher jenseits der 60.000-Euro-Marke als reich. Ab der Einkommensgrenze von 76.000 Euro würde sogar der gleiche Steuersatz fällig,  nämlich 45 Prozent, den heute nur die absoluten Spitzenverdiener jenseits von 250.000 Euro Jahreseinkommen bezahlen. Oder anders ausgedrückt: Die SPD will die Einkommensgrenze, ab der der Steuersatz von 45 Prozent gilt, um fast 180.000 Euro nach vorne verschieben. Der Reichensteuersatz soll auf 48 Prozent angehoben werden. Somit würden nicht nur Teile der Mittelschicht steuerlich stärker belastet, sondern auch Kleinbetriebe und mittelständische Unternehmen, da diese größtenteils Personengesellschaften sind und nach dem Einkommensteuerrecht besteuert werden.

Die INSM möchte alle Steuerzahler entlasten und fordert eine Abflachung des Mittelstandsbauches, in dem die untere und obere Progressionszone um jeweils 5.000 Euro verschoben wird. Mehr als 24 Prozent Steuern sollen künftig erst ab 18.997 Euro zu zahlen sein statt ab 13.997 Euro. Der Spitzensteuersatz würde dann erst ab 59.950 Euro fällig statt bei 54.950 Euro. Dies allein würde zu einer Steuerentlastung von 19 Milliarden Euro pro Jahr führen. Der INSM-Vorschlag ist in jeder Einkommensgruppe dem SPD-Modell bezüglich der Entlastungswirkung überlegen. Jeder Steuerzahler würde profitieren.

Zusätzlich fordert die INSM die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ohne Ausnahmen ab dem Jahr 2019. Das würde zu einer weiteren Entlastung von 18 Milliarden Euro führen. Insgesamt könnten die Steuerzahler 36 Milliarden Euro mehr für sich und ihre Ausgabenwünsche behalten – angesichts steigender Steuereinnahmen auf geschätzte über 820 Milliarden Euro in 2020 (2017: 732 Milliarden Euro) eine vergleichsweise moderate Entlastung. Nach einer solchen Reform hätten die Finanzminister in Bund und Ländern immer noch Einnahmen aus der Lohn- und Einkommenssteuer, die einer Steuerquote von 7,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts entsprächen, also in Höhe des langfristigen Durchschnitts. Derzeit liegt die Steuerquote bei 8,3 Prozent.

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