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Deutschland braucht ein modernes Einwanderungsrecht

Obwohl das hiesige Einwanderungsrecht komplex und unpräzise ist, ist Deutschland ein Einwanderungsland. Eine Modernisierung könnte noch weitere dringend benötigte Fachkräfte mobilisieren.

Anders als hin und wieder in der öffentlichen Diskussion behauptet, hat Deutschland bereits heute ein Gesetz, das die Einwanderung regelt. Nur heißt es nicht Einwanderungs-, sondern Aufenthaltsgesetz. Dabei ist der Titel des Gesetzes für Personen, die nach Deutschland kommen wollen, an sich völlig nebensächlich, da sie sich in aller Regel ohnehin nicht mit dem Gesetzestext beschäftigen, sondern gezielt aufbereitete Informationsangebote über Zuwanderungsmöglichkeiten nutzen. Allerdings könnte mit dem Begriff „Einwanderungsgesetz“ ein Zeichen gesetzt werden, dass sich Deutschland heute klar zur Zuwanderung bekennt. Lange wurde nämlich zu Unrecht propagiert, dass Deutschland „kein Einwanderungsland“ sei.

Unabhängig vom Titel des Gesetzes sollten die zuwanderungsrechtlichen Regelungen dringend modernisiert werden, wobei Modernisierung nicht mit Liberalisierung gleichzusetzen ist. Ein Grundproblem des derzeitigen Aufenthaltsrechts ist nämlich, dass die Zugangswege nach Deutschland vielfach sehr kompliziert geregelt sind und die Regelungen überdies große Interpretationsspielräume lassen. Das kann vor dem Hintergrund, dass die Ausländerbehörden dezentral organisiert sind, dazu führen, dass bei gleichen Voraussetzungen fallweise unterschiedlich entschieden wird. Hinzu kommen lange und für die Antragsteller kaum transparente Verfahren für die Vergabe von Visa und Aufenthaltstiteln.

Damit wird die Position Deutschlands im Wettbewerb um international mobile Fachkräfte, wo ohnehin schon aufgrund der Sprache Nachteile gegenüber den angelsächsischen Ländern bestehen, unnötig geschwächt. Interessieren sich diese nämlich für eine Zuwanderung nach Kanada oder Australien, müssen sie nur auf einer Online-Seite eine Reihe von Angaben zu ihrer Person machen und erhalten eine treffsichere Auskunft darüber, ob und unter welchen Bedingungen sie zuwandern können. Gleichzeitig kann die mangelnde Transparenz der Regeln auch im Hinblick auf Personen, die Deutschland an sich nicht für eine Zuwanderung gewinnen möchte, zum Problem werden. Geht aus den diesen zur Verfügung stehenden Informationsmaterialien nicht klar hervor, dass sie keine Chance auf einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben, kann sie das darin bestärken ihr Glück auch ohne gültige Einreisedokumente zu versuchen. In diesem Kontext ist es auch problematisch, wenn De-jure- und De-facto-Vorgehen auseinandergehen und etwa abgelehnte Asylbewerber mit einer Duldung langfristig im Land bleiben. Zuwanderungsinteressierte orientieren sich nämlich immer auch an den Erfahrungen von Personen aus ihrem sozialen Umfeld, die diesen Schritt bereits gegangen sind.

Auch wenn das Kernziel einer Modernisierung des Zuwanderungsrechts sein sollte, die Kriterien für die Vergabe der verschiedenen Aufenthaltstitel klarer und eindeutiger zu fassen und die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen, bestehen auch noch eine Reihe weitergehender Nachbesserungsbedarfe. Dies betrifft insbesondere die Zugangswege für beruflich qualifizierte Fachkräfte, die nach aktuellem Rechtsstand die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses mit einer deutschen Ausbildung in einem Engpassberuf nachweisen müssen. Dies kann für Personen aus dem Ausland sehr zeitaufwendig und schwierig sein, da je nach Beruf unterschiedliche Stellen im Land zuständig sind. Auch ist der Zugang zur beruflichen Bildung zu restriktiv geregelt. So muss im Falle eine dualen Ausbildung von der Bundesagentur für Arbeit bestätigt werden, das kein inländischer oder EU-Bewerber für die Ausbildungsstelle infrage kommt. Im Falle einer schulischen Berufsausbildung, wie der Erzieher- oder Krankenpflege-Ausbildung, ist die Vergabe eines Aufenthaltstitels sogar nur im Ausnahmefall möglich.

Über diese kleinteiligen Anpassungen hinaus muss über eine generelle Erweiterung des deutschen Zuwanderungsrechts um eine stärker demografieorientierte Komponente nachgedacht werden. Mit der Verrentung der starken Geburtenjahrgänge der Babyboomer ist in den nächsten Jahren nämlich eine deutliche Verschiebung zwischen Erwerbs- und Nichterwerbsbevölkerung zu erwarten, die sehr wahrscheinlich auch zu substanziellen Engpässen am Arbeitsmarkt führen wird. Daher wäre es sinnvoll, bereits heute über die Besetzung aktuell offener Stellen hinaus gut qualifizierte Personen ins Land zu holen, die mittelfristig einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Fachkräftebasis leisten können. Die Auswahl dieser Personen könnte mithilfe eines Punktesystems erfolgen und die Zahl der in diesem Kontext vergebenen Aufenthaltstitel vorab durch die Politik festgelegt werden. Dabei darf es sich aber nur um eine Ergänzung und nicht um einen Ersatz der bestehenden Zugangswege für Erwerbsmigranten handeln. Liegt bereits ein Vertrag für eine hochqualifizierte Tätigkeit mit einem deutschen Unternehmen vor, würde ein Punktesystem den Verwaltungsablauf nämlich nur unnötig verkomplizieren. An dieser Stelle ist auch noch anzumerken, dass der Flüchtlingszuzug keine Alternative zu einer derartigen demografieorientierten Komponente darstellt, da hier humanitäre Aspekte entscheidend sein sollen und die meisten Flüchtlinge auch eher ein niedriges Qualifikationsniveau mitbringen und sich ihre Integration in den deutschen Arbeitsmarkt schwierig gestaltet.

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