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Zwischenruf aus der Praxis: Frauen im Unternehmen

Frauen in Führungspositionen sind in Unternehmen unterrepräsentiert. Dennoch ist eine staatlich vorgeschriebene, verbindliche Frauenquote der falsche Weg.

Viele in unsrer Gesellschaft sehen die Unternehmer* und Manager* äußerst negativ und machen ihnen massi­ve Vorwürfe. Der Schwerste ist, dass die Unternehmer und Manager nur ans Geld denken, alles ihrer Gier unterordnen und keine Moral haben.

Ein weiterer Vorwurf ist, dass die Unternehmer und Manager – und hier sind nur die männ­lichen gemeint – Frauen systematisch benachteiligen. Viele Fälle werden angeführt. In einem Volk mit 80 Millionen Angehörigen gibt es natürlich für jeden Vorwurf Beispiele. Die Frage ist: Sind das Einzelbeispiele oder ist das systematisch?

Zunächst fällt auf, dass die beiden Vorwürfe sich widersprechen. Denn wer schlechtere Män­ner besseren Frauen vorzieht, verdient tendenziell weniger Geld. Ein Unternehmer oder Ma­nager, der nur ans Geld denkt, kann seine Mitarbeiter nicht nach dem Geschlecht diskrimi­nie­ren, übrigens auch nicht nach Herkunft, dem Aussehen oder sonstiger Orientierung.

Nehmen wir mal an, den Unternehmern und Managern ist die Diskriminierung von Frauen wichtiger als alles andere. Die härtesten Kritikerinnen führen stets Männerbünde und -ge­meinschaften an, die sich gemeinsam gegen Frauen geradezu verschwören. Demnach müss­ten sich die Männer vor Entschei­dun­gen über Ein­stellungen, Beförderungen oder Gehaltser­hö­hungen in geheimen Vorbesprechungen oder informell verabreden, die Kandidatinnen zu be­nach­teiligen. Solche Vorstellungen sind schon sehr abstrus und von der Praxis in den Betrieben weit entfernt.

Überdies liegt dieser Position die Per­­spek­tive zugrunde, dass das Geschlecht die einzig rele­vante Eigenschaft von Personen ist. Die Menschen, männlich und weiblich, in ihrer Vielfalt von Eigenschaften, Wissen, Erfahrun­gen, Verhalten und Handeln werden aus­schließlich nach dem Geschlecht kategorisiert. Das ist im Übrigen ein strikt kollektivistischer Ansatz. Die Indi­viduen werden nicht als einzelne Personen gesehen, sondern nur als Mitglied einer Gruppe, hier des Geschlechts.

Doch gibt es in den Unternehmen statt der „harten“ eben die „softe“ Benachteiligung von Frauen? Wer­den die männlichen Attribute wie Durchsetzungskraft, Entschlossenheit und Härte höher ge­schätzt als die weiblichen Attribute wie Konsensdenken, Einfühlsamkeit und Beschei­denheit, so dass die Männer dadurch – vielleicht nur unbewusst – bevorzugt wer­den? Hier mag es Hürden für Frauen geben. Allerdings ist auch klar, dass sich die Gesell­schaft und die Unternehmen erheblich geändert haben und weiter än­dern. Dasselbe gilt für die Frauen. Sie sind mutig geworden und selbstbewusst. Diese Verän­derungen sind massiv, es braucht aber Zeit, bis sie sich in allen Bereichen durchsetzen.

In vielen Betrieben gibt es Frauenförderprogramme. Sie enthalten individuelle Unter­stützung von Frauen durch Weiterbildung, Coaching und Frauengruppen. Darüber hinaus legen viele Unternehmen Frauenquoten für die Hierarchiestufen fest. Das kann ein Unternehmen im Rahmen seiner Eigenverantwortung tun. Allerdings wird dies fragwürdig, wenn die Frau­en­­quote höher ist als der Anteil der Frauen an der relevanten Bewerbergruppe. Wer also bei 15 % Frauenanteil bei Bewerbungen für Ingenieurtellen 25 % Frauenanteil für die Einstel­lung vorgibt, begibt sich ins Dickicht neuer Diskriminierung.

Wie gesagt, wenn ein Unter­neh­men im Rahmen seiner Eigenverantwortung so vorgeht, ist das – bis zu einem gewissen Aus­maß – dessen Sache. Wenn der Staat aber Frauen­quo­ten vor­gibt, wie sie in Deutschland für die Aufsichtsräte etlicher Unternehmen gelten, so ist das in drei­facher Hinsicht zu kritisieren. Erstens kann nicht eine vermeintliche Diskriminie­rung durch eine „kompensierende Diskriminie­rung“ ersetzt werden, zumal im Grundgesetz das Diskri­minie­rungsverbot sich auf Individuen bezieht und nicht auf Gruppen. Zweitens ist eine Quote ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Und drittens äußert sich in den büro­kra­tischen staatlichen Umsetzungsvorschriften der Quoten und der Frauen­förderung eine Ein­stellung, bei der büro­kratische Regeln als geeignetes Mittel zur Umge­staltung von Unter­nehmen angesehen werden. Die hohen Kos­ten und Ineffizienz dieser Bürokratie wer­den aber missachtet.

Es bleibt zu hoffen, dass in Politik und Regierung endlich wieder Praxisnähe und Augen­maß über kollektivistische Ideologie dominieren und dass in den Unternehmen der gesell­schaft­liche Wandel voranschreitet und Reste möglicher Benachteiligung endgültig verschwinden.

* Es sind stets männliche und weibliche Vertreter gemeint.

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