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Konjunkturgeschenk oder Steuerzahlers gutes Recht?

Seit 2005 hat der Fiskus 32 Milliarden Euro Mehreinnahmen aus der Einkommensteuer zu verbuchen. Insgesamt stehen Bund, Ländern und Gemeinden 120 Milliarden Euro zusätzliche Steuern zur Verfügung – jährlich! Das zweite Konjunkturpaket wird gefeiert. Merkel, Steinmeier und Seehofer beglückwünschen sich für die 50 Milliarden-Spritze. Für das „Geschenk“ an Unternehmer, Schulen, Bürgermeister, Autofahrer und Steuerzahler. Den Glückwünschen an den Steuerzahler schließe ich mich an. Rückwirkend ab 1. Januar zahlt er erst ab dem 7.835sten verdienten Euro Einkommensteuer. Das sind immerhin 170 unversteuerte Euro mehr als bisher. In einem Jahr kommen noch einmal 170 Euro hinzu, dann steigt der Grundfreibetrag sogar auf 8.004 Euro. Nur – und das ist mein Einspruch an die Feierrunde – ein Geschenk ist das beileibe nicht. Es ist eine gebotene Wiedergutmachung! Seit 2005 hat der Fiskus 32 Milliarden Euro Mehreinnahmen aus der Einkommensteuer zu verbuchen. Grund sind insbesondere die gestiegenen Löhne und Gehälter. So sind viele Steuerzahler in eine höhere Progressionsstufe gerutscht und zahlen auf ein Prozent mehr Einkommen zwei Prozent mehr Steuer. Und so verdient der Fiskus sogar an der Inflation. Daraus resultiert die Notwendigkeit, die Progression mitsamt dem Grundfreibetrag nach oben anzupassen. Das ist jetzt geschehen. Allerdings nicht genügend: gemäß den 32 Milliarden Euro an Mehreinnahmen müsste der Grundfreibetrag sogar auf 8.380 Euro steigen.  Und das Wort „Geschenk“ ist in diesem Zusammenhang ganz und gar unpassend.  Auch was die anderen Geschenke betrifft: Sie müssen von irgendjemandem –  vom Steuerzahler – bezahlt werden.
Zur Grafik: Seit 2005 hat der Fiskus 32 Milliarden Euro Mehreinnahmen aus der Einkommensteuer zu verbuchen. Insgesamt stehen Bund, Ländern und Gemeinden 120 Milliarden Euro zusätzliche Steuereinnahmen zur Verfügung – jährlich!

Seit 2005 hat der Fiskus 32 Milliarden Euro Mehreinnahmen aus der Einkommensteuer zu verbuchen. Insgesamt stehen Bund, Ländern und Gemeinden 120 Milliarden Euro zusätzliche Steuern zur Verfügung – jährlich!

Das zweite Konjunkturpaket wird gefeiert. Merkel, Steinmeier und Seehofer beglückwünschen sich für die 50 Milliarden-Spritze. Für das „Geschenk“ an Unternehmer, Schulen, Bürgermeister, Autofahrer und Steuerzahler. Den Glückwünschen an den Steuerzahler schließe ich mich an. Rückwirkend ab 1. Januar zahlt er erst ab dem 7.835sten verdienten Euro Einkommensteuer. Das sind immerhin 170 unversteuerte Euro mehr als bisher. In einem Jahr kommen noch einmal 170 Euro hinzu, dann steigt der Grundfreibetrag sogar auf 8.004 Euro. Nur – und das ist mein Einspruch an die Feierrunde – ein Geschenk ist das beileibe nicht. Es ist eine gebotene Wiedergutmachung! Seit 2005 hat der Fiskus 32 Milliarden Euro Mehreinnahmen aus der Einkommensteuer zu verbuchen. Grund sind insbesondere die gestiegenen Löhne und Gehälter. So sind viele Steuerzahler in eine höhere Progressionsstufe gerutscht und zahlen auf ein Prozent mehr Einkommen zwei Prozent mehr Steuer. Und so verdient der Fiskus sogar an der Inflation. Daraus resultiert die Notwendigkeit, die Progression mitsamt dem Grundfreibetrag nach oben anzupassen. Das ist jetzt geschehen. Allerdings nicht genügend: gemäß den 32 Milliarden Euro an Mehreinnahmen müsste der Grundfreibetrag sogar auf 8.380 Euro steigen.  Und das Wort „Geschenk“ ist in diesem Zusammenhang ganz und gar unpassend.  Auch was die anderen Geschenke betrifft: Sie müssen von irgendjemandem –  vom Steuerzahler – bezahlt werden.


Zur Grafik: Seit 2005 hat der Fiskus 32 Milliarden Euro Mehreinnahmen aus der Einkommensteuer zu verbuchen. Insgesamt stehen Bund, Ländern und Gemeinden 120 Milliarden Euro zusätzliche Steuereinnahmen zur Verfügung – jährlich!