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Marktwirtschaft mit guten Regeln

Einkommensarmut in Deutschland mit Job kaum vorhanden Am 22. Januar hat der Deutsche Bundestag für weitere sechs Branchen einen gesetzlichen Mindestlohn beschlossen – trotz starker empirisch untermauerter Bedenken hinsichtlich negativer Beschäftigungswirkungen. Dabei klingt ein Mindestlohn doch ganz vernünftig? Und auch das, was Bundesarbeitsminister Olaf Scholz im Bundestag sagte, scheint einleuchtend: Die Marktwirtschaft könne ohne Regeln nicht funktionierten. Und: Wer arbeitet, solle davon auch leben können. Es ist evident, dass der Markt Regeln benötigt. Allerdings sind Lohnsätze ein Ergebnis des Marktes bzw. in diesem Fall der Politik und keine Regel. In der Sozialen Marktwirtschaft werden Löhne idealtypisch von den Tarifparteien geregelt. Und das nicht ohne Grund: In Verhandlungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern können passgenauere und flexiblere Lösungen getroffen werden, als es der Staat jemals leisten könnte. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist gerade kein Garant dafür, dass Arbeitnehmer von ihrem Einkommen auch auskömmlich leben können. Vielmehr wird er sich als Einstiegshürde für gering qualifizierte Mitarbeiter erweisen: Denn wenn Beschäftige mehr kosten, als sie erwirtschaften, werden sie auf mittlere Sicht eher ihre Arbeitsplätze verlieren. Die Gefahr ist gerade in Zeiten der konjunkturellen Schwäche besonders groß. Jetzt geht es darum, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten – vor allem auch die mit geringeren qualifikatorischen Anforderungen. Durch das Arbeitslosengeld II ist im Grunde bereits heute ein Mindesteinkommen garantiert. Jeder Arbeitnehmer, dessen Einkommen unter dem Existenzminimum liegt, kann sein Gehalt aufstocken. Verbessern sollte man die Hinzuverdienstmöglichkeiten insoweit, dass sich zusätzliche Arbeit oder eine Lohnerhöhung für ALG II-Bezieher auch tatsächlich bezahlt macht. Wir brauchen also eine Regelung, die mehr wie ein Sprungbrett und nicht wie eine Bremse wirkt.
Am Freitag wird im Bundesrat über die Einführung von Mindestlöhnen in sechs weiteren Branchen entschieden. Dabei ist der Anteil der Erwerbstätigen, die sich in relativer Einkommensarmut befinden in Deutschland relativ gering. Bemerkenswert ist dies auch deshalb, weil Deutschland neben den skandinavischen Ländern und Italien das einzige Land ist, das auf einen gesetzlichen Mindestlohn verzichtet. Eine staatlich fixierte Lohnuntergrenze ist also kein Garant für eine insgesamt niedrige Armutsquote – das zeigen vor allem Länder wie Frankreich und England, die zwar über einen Mindestlohn verfügen, aber deutlich höhere Armutsquoten unter den Erwerbstätigen aufweisen.

Einkommensarmut in Deutschland mit Job kaum vorhanden

Am 22. Januar hat der Deutsche Bundestag für weitere sechs Branchen einen gesetzlichen Mindestlohn beschlossen – trotz starker empirisch untermauerter Bedenken hinsichtlich negativer Beschäftigungswirkungen. Dabei klingt ein Mindestlohn doch ganz vernünftig? Und auch das, was Bundesarbeitsminister Olaf Scholz im Bundestag sagte, scheint einleuchtend: Die Marktwirtschaft könne ohne Regeln nicht funktionierten. Und: Wer arbeitet, solle davon auch leben können. Es ist evident, dass der Markt Regeln benötigt. Allerdings sind Lohnsätze ein Ergebnis des Marktes bzw. in diesem Fall der Politik und keine Regel. In der Sozialen Marktwirtschaft werden Löhne idealtypisch von den Tarifparteien geregelt. Und das nicht ohne Grund: In Verhandlungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern können passgenauere und flexiblere Lösungen getroffen werden, als es der Staat jemals leisten könnte. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist gerade kein Garant dafür, dass Arbeitnehmer von ihrem Einkommen auch auskömmlich leben können. Vielmehr wird er sich als Einstiegshürde für gering qualifizierte Mitarbeiter erweisen: Denn wenn Beschäftige mehr kosten, als sie erwirtschaften, werden sie auf mittlere Sicht eher ihre Arbeitsplätze verlieren. Die Gefahr ist gerade in Zeiten der konjunkturellen Schwäche besonders groß. Jetzt geht es darum, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten – vor allem auch die mit geringeren qualifikatorischen Anforderungen. Durch das Arbeitslosengeld II ist im Grunde bereits heute ein Mindesteinkommen garantiert. Jeder Arbeitnehmer, dessen Einkommen unter dem Existenzminimum liegt, kann sein Gehalt aufstocken. Verbessern sollte man die Hinzuverdienstmöglichkeiten insoweit, dass sich zusätzliche Arbeit oder eine Lohnerhöhung für ALG II-Bezieher auch tatsächlich bezahlt macht. Wir brauchen also eine Regelung, die mehr wie ein Sprungbrett und nicht wie eine Bremse wirkt.


Am Freitag wird im Bundesrat über die Einführung von Mindestlöhnen in sechs weiteren Branchen entschieden. Dabei ist der Anteil der Erwerbstätigen, die sich in relativer Einkommensarmut befinden in Deutschland relativ gering. Bemerkenswert ist dies auch deshalb, weil Deutschland neben den skandinavischen Ländern und Italien das einzige Land ist, das auf einen gesetzlichen Mindestlohn verzichtet. Eine staatlich fixierte Lohnuntergrenze ist also kein Garant für eine insgesamt niedrige Armutsquote – das zeigen vor allem Länder wie Frankreich und England, die zwar über einen Mindestlohn verfügen, aber deutlich höhere Armutsquoten unter den Erwerbstätigen aufweisen.