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Gebot der Stunde: Beschäftigungssicherung

Auch Kurzarbeit belastet die Unternehmen. Der Arbeitsmarkt erweist sich zum Jahresbeginn als äußerst robust. Die Gründe dafür sind vielseitig. Einerseits haben beide Tarifpartner die Beschäftigungssicherung als oberstes Gebot definiert und zur Erreichung des Ziels an einem Strang gezogen. So haben sie es geschafft, auf betrieblicher Ebene flexibel Lösungen für die von der Wirtschaftskrise verursachten Probleme zu finden. Andererseits hat auch der Staat seinen Beitrag geleistet, in dem er zum Beispiel die Liquiditätslage der Unternehmen verbessert hat. Dies geschah vor allem durch einen Abbau von Elementen der Substanzbesteuerung in den Unternehmenssteuern. Hier wäre noch mehr Entlastung möglich gewesen. Stattdessen hat man die vorhandenen Freiräume für höheres Kindergeld und eine fragwürdige Mehrwertsteuerentlastung für Hoteliers genutzt. Entscheidender war aber die großzügige Ausweitung der Kurzarbeit. Aber: Auch die Kurzarbeit belastet die Unternehmen selbst bei voller Übernahme der Sozialbeiträge durch die Arbeitsagenturen, weil der Lohn während des Urlaubs oder bei Krankheit zu bezahlen ist und tarifliche Sonderzahlungen, wie etwa für die betriebliche Altersvorsorge oder das Weihnachtsgeld, ungeschmälert weiterlaufen. Das Instrument verliert insofern mit anhaltender Unterauslastung an Bedeutung bei der Arbeitsplatzsicherung. Angesichts hoher Unterauslastung und gesunkener Produktivität lautet das Gebot der Stunde Lohnzurückhaltung. Wer jetzt alten Ritualen folgend übermäßige Lohnsteigerungen fordert nimmt den Unternehmen die Luft zum Atmen und schmälert die Beschäftigungschancen vieler Menschen.

Auch Kurzarbeit belastet die Unternehmen.

Der Arbeitsmarkt erweist sich zum Jahresbeginn als äußerst robust. Die Gründe dafür sind vielseitig. Einerseits haben beide Tarifpartner die Beschäftigungssicherung als oberstes Gebot definiert und zur Erreichung des Ziels an einem Strang gezogen. So haben sie es geschafft, auf betrieblicher Ebene flexibel Lösungen für die von der Wirtschaftskrise verursachten Probleme zu finden. Andererseits hat auch der Staat seinen Beitrag geleistet, in dem er zum Beispiel die Liquiditätslage der Unternehmen verbessert hat. Dies geschah vor allem durch einen Abbau von Elementen der Substanzbesteuerung in den Unternehmenssteuern. Hier wäre noch mehr Entlastung möglich gewesen. Stattdessen hat man die vorhandenen Freiräume für höheres Kindergeld und eine fragwürdige Mehrwertsteuerentlastung für Hoteliers genutzt.

Entscheidender war aber die großzügige Ausweitung der Kurzarbeit. Aber: Auch die Kurzarbeit belastet die Unternehmen selbst bei voller Übernahme der Sozialbeiträge durch die Arbeitsagenturen, weil der Lohn während des Urlaubs oder bei Krankheit zu bezahlen ist und tarifliche Sonderzahlungen, wie etwa für die betriebliche Altersvorsorge oder das Weihnachtsgeld, ungeschmälert weiterlaufen. Das Instrument verliert insofern mit anhaltender Unterauslastung an Bedeutung bei der Arbeitsplatzsicherung.

Angesichts hoher Unterauslastung und gesunkener Produktivität lautet das Gebot der Stunde Lohnzurückhaltung. Wer jetzt alten Ritualen folgend übermäßige Lohnsteigerungen fordert nimmt den Unternehmen die Luft zum Atmen und schmälert die Beschäftigungschancen vieler Menschen.