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Arbeitslosenversicherung – aber richtig

Fairness auf dem Arbeitsmarkt - niemand der sich dies nicht wünscht. Was aber wirklich fair ist, darüber lässt sich trefflich streiten. Ist es wirklich fair, wenn künftig auf die Vermögensprüfung bei Leistungsempfängern völlig verzichtet wird, wie von der SPD gefordert? Dem mag man entgegenhalten, dass die Mittel für die Transferleistungen von den Beschäftigten erwirtschaftet werden und der Staat daher nur den wirklich Bedürftigen unter die Arme greifen dürfe. Beide Seiten übersehen in ihrer Argumentation zwei Grundprobleme. Das, was gemeinhin als „Markt“ bezeichnet wird, ist bestenfalls ein überregulierter Arbeitsmarkt. Auch gibt es keine Arbeitslosenversicherung, sondern eher eine Arbeitslosensteuer. Die Diskussion um eine Vermögensprüfung muss da schon absurd anmuten – unsere Krankenversicherung bittet bei Eintreten des Versicherungsfalles schließlich auch nicht um eine Vermögensprüfung vor Behandlungsbeginn. Da erscheint die Überlegungen der SPD durchaus plausibel, auf eine Vermögensprüfung zu verzichten, um die „Lebensleistung jedes Einzelnen“ zu honorieren. Ansonsten wäre derjenige, der über Jahrzehnte Arbeitslosenbeiträge entrichtet und kleine Ersparnisse angesammelt hat, im Falle einer plötzlichen Erwerbslosigkeit doppelt gestraft – obgleich er doch „versichert“ ist. Das kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Ansinnen der Sozialdemokraten auf eine vermehrte staatliche Umverteilung zielt. Hilfe für Bedürftige, eine Erhöhung der Anreize zur Arbeitsaufnahme sowie ein Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit kann hingegen erreicht werden, indem wir dem Markt wieder mehr Raum einräumen und Arbeitslosenversicherungen zulassen, in denen das für den Einzelnen nicht abschätzbare Risiko kollektiv von den Beschäftigten getragen wird. Das Versicherungsprinzip macht die Debatte um eine Vermögensprüfung redundant, erhöht die Anreize zur Arbeitsaufnahme und die Unterstützung des Arbeitssuchenden durch Arbeitsvermittler und nicht zuletzt auch durch seine Versicherung. Tritt der Versicherungsfall ein, ist der Erhalt der Leistungen vertraglich zugesichertes Recht des Versicherten. Ein Mensch, der seine Arbeit verloren hat, ist dann Kunde - und kein Almosenempfänger staatlicher Transferleistungen. Es versteht sich von selbst, dass die Leistungen der Arbeitslosenversicherungen von privaten Unternehmen in einem wettbewerblichen Arbeitsmarkt erbracht würden.

Fairness auf dem Arbeitsmarkt – niemand der sich dies nicht wünscht. Was aber wirklich fair ist, darüber lässt sich trefflich streiten. Ist es wirklich fair, wenn künftig auf die Vermögensprüfung bei Leistungsempfängern völlig verzichtet wird, wie von der SPD gefordert? Dem mag man entgegenhalten, dass die Mittel für die Transferleistungen von den Beschäftigten erwirtschaftet werden und der Staat daher nur den wirklich Bedürftigen unter die Arme greifen dürfe.

Beide Seiten übersehen in ihrer Argumentation zwei Grundprobleme. Das, was gemeinhin als „Markt“ bezeichnet wird, ist bestenfalls ein überregulierter Arbeitsmarkt. Auch gibt es keine Arbeitslosenversicherung, sondern eher eine Arbeitslosensteuer. Die Diskussion um eine Vermögensprüfung muss da schon absurd anmuten – unsere Krankenversicherung bittet bei Eintreten des Versicherungsfalles schließlich auch nicht um eine Vermögensprüfung vor Behandlungsbeginn. Da erscheint die Überlegungen der SPD durchaus plausibel, auf eine Vermögensprüfung zu verzichten, um die „Lebensleistung jedes Einzelnen“ zu honorieren. Ansonsten wäre derjenige, der über Jahrzehnte Arbeitslosenbeiträge entrichtet und kleine Ersparnisse angesammelt hat, im Falle einer plötzlichen Erwerbslosigkeit doppelt gestraft – obgleich er doch „versichert“ ist. Das kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Ansinnen der Sozialdemokraten auf eine vermehrte staatliche Umverteilung zielt.

Hilfe für Bedürftige, eine Erhöhung der Anreize zur Arbeitsaufnahme sowie ein Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit kann hingegen erreicht werden, indem wir dem Markt wieder mehr Raum einräumen und Arbeitslosenversicherungen zulassen, in denen das für den Einzelnen nicht abschätzbare Risiko kollektiv von den Beschäftigten getragen wird. Das Versicherungsprinzip macht die Debatte um eine Vermögensprüfung redundant, erhöht die Anreize zur Arbeitsaufnahme und die Unterstützung des Arbeitssuchenden durch Arbeitsvermittler und nicht zuletzt auch durch seine Versicherung. Tritt der Versicherungsfall ein, ist der Erhalt der Leistungen vertraglich zugesichertes Recht des Versicherten. Ein Mensch, der seine Arbeit verloren hat, ist dann Kunde – und kein Almosenempfänger staatlicher Transferleistungen.

Es versteht sich von selbst, dass die Leistungen der Arbeitslosenversicherungen von privaten Unternehmen in einem wettbewerblichen Arbeitsmarkt erbracht würden.