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Stabilitätsrat oder Sünderkartell?

Aufgrund der Schuldenbremse muss der Bund bis Wenn heute die Finanzminister der Länder und des Bundes sowie der Bundeswirtschaftsminister in Berlin zur konstituierenden Sitzung des Stabilitätsrates zusammenkommen, sind sie offiziell dem Ziel der Vermeidung von Haushaltsnotlagen verpflichtet. Der in der Verfassung verankerte Stabilitätsrat soll als präventives Element der neuen Schuldenbremse die öffentlichen Haushalte überwachen und gegebenenfalls Sanierungsverfahren durchführen. Sicher: Mit diesem Gremium wird ein wohl gemeinter Versuch gestartet, der ausufernden Staatsverschuldung präventiv Einhalt zu gebieten. Und dennoch sind große Zweifel an seiner Wirksamkeit angebracht.      Denn die Zusammensetzung des Stabilitätsrates gleicht einer Versammlung von Schuldnern, bei der die Teilnehmer gemeinsam die finanzielle Situation von sich und den anderen Schuldnern beurteilen sollen. Es sitzen mit den Finanzministern also genau diejenigen am Tisch, die den immens hohen Schuldenberg der öffentlichen Haushalte zu verantworten haben - und so den nachfolgenden Generationen die finanzielle Luft zum Atmen nehmen. Ein Schelm wer bei diesem Sünderkartell an folgende Redewendung denkt: Die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Falls das offensichtliche massive Überschreiten der festgelegten haushaltspolitischen Kennziffern den Stabilitätsrat dann doch zum Handeln zwingen sollte, verfügt dieser ausschließlich über die Möglichkeit ein Sanierungsprogramm aufzustellen. Wird dieses nicht eingehalten, erschöpft sich die Macht des Stabilitätsrates darin, das betroffene Land oder den Bund zu verstärkten Bemühungen aufzufordern. Es gilt abzuwarten, ob der Druck der Öffentlichkeit den Stabilitätsrat trotz der genannten Probleme zu einer positiven Rolle bei der Vermeidung von übermäßigen öffentlichen Defiziten drängen kann. 

Am heutigen Mittwoch tagt zum ersten Mal der so genannte Stabilitätsrat in Berlin. Das neue Gremium besteht aus den Finanzministern von Bund und Ländern. Es soll die Haushaltsführung von Bund und Ländern im Sinne der neu im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse überwachen und die Nachfolge des bisherigen Finanzplanungsrats antreten.
Fabian Disselbeck hat Staatswissenschaften und Public Policy studiert und ist Promotionsstipendiat der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit. In seiner Dissertation befasst er sich mit Staatsverschuldung und der Schuldenbremse im Grundgesetz.

Aufgrund der Schuldenbremse muss der Bund bis

Wenn heute die Finanzminister der Länder und des Bundes sowie der Bundeswirtschaftsminister in Berlin zur konstituierenden Sitzung des Stabilitätsrates zusammenkommen, sind sie offiziell dem Ziel der Vermeidung von Haushaltsnotlagen verpflichtet. Der in der Verfassung verankerte Stabilitätsrat soll als präventives Element der neuen Schuldenbremse die öffentlichen Haushalte überwachen und gegebenenfalls Sanierungsverfahren durchführen. Sicher: Mit diesem Gremium wird ein wohl gemeinter Versuch gestartet, der ausufernden Staatsverschuldung präventiv Einhalt zu gebieten. Und dennoch sind große Zweifel an seiner Wirksamkeit angebracht.     

Denn die Zusammensetzung des Stabilitätsrates gleicht einer Versammlung von Schuldnern, bei der die Teilnehmer gemeinsam die finanzielle Situation von sich und den anderen Schuldnern beurteilen sollen. Es sitzen mit den Finanzministern also genau diejenigen am Tisch, die den immens hohen Schuldenberg der öffentlichen Haushalte zu verantworten haben – und so den nachfolgenden Generationen die finanzielle Luft zum Atmen nehmen. Ein Schelm wer bei diesem Sünderkartell an folgende Redewendung denkt: Die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Falls das offensichtliche massive Überschreiten der festgelegten haushaltspolitischen Kennziffern den Stabilitätsrat dann doch zum Handeln zwingen sollte, verfügt dieser ausschließlich über die Möglichkeit ein Sanierungsprogramm aufzustellen. Wird dieses nicht eingehalten, erschöpft sich die Macht des Stabilitätsrates darin, das betroffene Land oder den Bund zu verstärkten Bemühungen aufzufordern. Es gilt abzuwarten, ob der Druck der Öffentlichkeit den Stabilitätsrat trotz der genannten Probleme zu einer positiven Rolle bei der Vermeidung von übermäßigen öffentlichen Defiziten drängen kann. 


Am heutigen Mittwoch tagt zum ersten Mal der so genannte Stabilitätsrat in Berlin. Das neue Gremium besteht aus den Finanzministern von Bund und Ländern. Es soll die Haushaltsführung von Bund und Ländern im Sinne der neu im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse überwachen und die Nachfolge des bisherigen Finanzplanungsrats antreten.

Fabian Disselbeck hat Staatswissenschaften und Public Policy studiert und ist Promotionsstipendiat der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit. In seiner Dissertation befasst er sich mit Staatsverschuldung und der Schuldenbremse im Grundgesetz.