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Steinbrücks Plan bleibt auf halbem Wege stehen

Wo der Staat einspringt: Eine Übersicht über den Banken-Rettungsfonds des Bundes (Quelle: Handelsblatt vom 14.4.2009) Presseberichten zufolge hat nun endlich auch Finanzminister Steinbrück einen Rettungsplan für das Finanzsystem erarbeitet. Leider kann seine Idee keineswegs überzeugen. Hinter dem Schleier der Bildung vieler dezentraler Bad Banks kommt nämlich der nackte Griff in die Tasche der Steuerzahler zum Vorschein. Zwar werden diese nicht sofort, sondern erst in einigen Jahren zur Kasse gebeten. Angesichts der ungeheuren Summe von 200 Mrd. Euro, um die es dabei geht, darf dies dennoch nicht Wirklichkeit werden. Steinbrücks Plan muss man sich etwa so vorstellen: Mutterbank A gründet eine Bad Bank B und überträgt dieser ihre faulen Wertpapiere. Im Gegenzug erscheinen auf der Aktivseite der Mutterbank jetzt Anteile an ihrer Bad Bank-Tochter. Der Trick dabei: Im Gegensatz zur Mutterbank unterliegt die Bad Bank nicht den üblichen Bilanzregeln und muss daher die faulen Wertpapiere nicht auf ihren wahren Wert abschreiben. Dies wiederum erlaubt es der Mutterbank, ihre Anteile an der Bad Bank zum Nominalwert zu bilanzieren, obwohl sie eigentlich viel weniger wert sind. Auf diese Weise soll der verhängnisvolle Kreislauf von Wertberichtigungen, Notverkäufen und daraus wiederum folgenden Kurseinbrüchen im Finanzsystem unterbrochen werden. So weit so gut. Was aber passiert, wenn die an die Bad Bank übertragenen Wertpapiere fällig werden? Dann wird sich erweisen, dass die toxischen Papiere in Wahrheit nur einen Bruchteil ihres Nennwertes wert sind, mit dem sie in den Bilanzen der Bad Bank stehen.  Spätestens dann müssten offenbar auch die Bad Bank-Anteile in den Bilanzen der Mutterbanken entsprechend wertberichtigt werden. Das aber soll ja eigentlich verhindert werden. Steinbrücks Vorschlag ist, dass dann der SoFFin für den Wertberichtigungsbedarf bei den Mutterbanken einsteht. Am Ende würden demnach die Bankverluste doch noch vom Steuerzahler getragen werden. Das hatte der Finanzminister bisher zu Recht immer abgelehnt. Jetzt nennen es die Politiker „faire Lastenverteilung“, ganz in der euphemistischen Diktion des Bankenverbandes. In Wahrheit ist es aber weder fair noch ökonomisch sinnvoll. Man könnte es viel besser machen. Steinbrücks Vorschlag bleibt nämlich auf halbem Wege stehen. Warum nicht einfach die Bad Bank-Anteile auch dann noch zum Nominalwert in den Bilanzen der Mutterbanken lassen, nachdem die toxischen Papiere fällig geworden sind? Warum nicht die Erlöse aus diesen Papieren anschließend so lange am Kapitalmarkt anlegen, bis sie wieder ihrem ursprünglichen Nominalwert entsprechen? Erst dann sollten sie an die Mutterbanken zurückfließen, die damit ihre Bad Banks wieder schließen könnten. Ein solcher Weg, der ganz ohne Belastung des Steuerzahlers auskommt, ist in diesem Blog mehrfach beschrieben worden. Er würde bedeuten, dass die Banken zwar erst einmal die Bilanzprobleme loswerden, aber dennoch ihre Verluste am Ende selber tragen. Wenn es Steinbrück ernst ist mit dem Schutz des Steuerzahlers, muss er seinen Plan in diesem Sinne konsequent zu Ende denken.
Zur Lösung der Bankenkrise finden Sie auf dem Ökonomenblog unter anderem diese Beiträge: - Das Modell von Prof. Dr. Ulrich van Suntum - Prof. van Suntum: Enteignung der Hypo Real Estate unnötig - Prof. Baetge: Banken retten – mit dem richtigen Regelwerk

Wo der Staat einspringt: Eine Übersicht über den Banken-Rettungsfonds des Bundes (Quelle: Handelsblatt vom 14.4.2009)

Presseberichten zufolge hat nun endlich auch Finanzminister Steinbrück einen Rettungsplan für das Finanzsystem erarbeitet. Leider kann seine Idee keineswegs überzeugen. Hinter dem Schleier der Bildung vieler dezentraler Bad Banks kommt nämlich der nackte Griff in die Tasche der Steuerzahler zum Vorschein. Zwar werden diese nicht sofort, sondern erst in einigen Jahren zur Kasse gebeten. Angesichts der ungeheuren Summe von 200 Mrd. Euro, um die es dabei geht, darf dies dennoch nicht Wirklichkeit werden. Steinbrücks Plan muss man sich etwa so vorstellen: Mutterbank A gründet eine Bad Bank B und überträgt dieser ihre faulen Wertpapiere. Im Gegenzug erscheinen auf der Aktivseite der Mutterbank jetzt Anteile an ihrer Bad Bank-Tochter. Der Trick dabei: Im Gegensatz zur Mutterbank unterliegt die Bad Bank nicht den üblichen Bilanzregeln und muss daher die faulen Wertpapiere nicht auf ihren wahren Wert abschreiben. Dies wiederum erlaubt es der Mutterbank, ihre Anteile an der Bad Bank zum Nominalwert zu bilanzieren, obwohl sie eigentlich viel weniger wert sind. Auf diese Weise soll der verhängnisvolle Kreislauf von Wertberichtigungen, Notverkäufen und daraus wiederum folgenden Kurseinbrüchen im Finanzsystem unterbrochen werden.

So weit so gut. Was aber passiert, wenn die an die Bad Bank übertragenen Wertpapiere fällig werden? Dann wird sich erweisen, dass die toxischen Papiere in Wahrheit nur einen Bruchteil ihres Nennwertes wert sind, mit dem sie in den Bilanzen der Bad Bank stehen.  Spätestens dann müssten offenbar auch die Bad Bank-Anteile in den Bilanzen der Mutterbanken entsprechend wertberichtigt werden. Das aber soll ja eigentlich verhindert werden. Steinbrücks Vorschlag ist, dass dann der SoFFin für den Wertberichtigungsbedarf bei den Mutterbanken einsteht. Am Ende würden demnach die Bankverluste doch noch vom Steuerzahler getragen werden. Das hatte der Finanzminister bisher zu Recht immer abgelehnt. Jetzt nennen es die Politiker „faire Lastenverteilung“, ganz in der euphemistischen Diktion des Bankenverbandes. In Wahrheit ist es aber weder fair noch ökonomisch sinnvoll. Man könnte es viel besser machen. Steinbrücks Vorschlag bleibt nämlich auf halbem Wege stehen. Warum nicht einfach die Bad Bank-Anteile auch dann noch zum Nominalwert in den Bilanzen der Mutterbanken lassen, nachdem die toxischen Papiere fällig geworden sind? Warum nicht die Erlöse aus diesen Papieren anschließend so lange am Kapitalmarkt anlegen, bis sie wieder ihrem ursprünglichen Nominalwert entsprechen? Erst dann sollten sie an die Mutterbanken zurückfließen, die damit ihre Bad Banks wieder schließen könnten.

Ein solcher Weg, der ganz ohne Belastung des Steuerzahlers auskommt, ist in diesem Blog mehrfach beschrieben worden. Er würde bedeuten, dass die Banken zwar erst einmal die Bilanzprobleme loswerden, aber dennoch ihre Verluste am Ende selber tragen. Wenn es Steinbrück ernst ist mit dem Schutz des Steuerzahlers, muss er seinen Plan in diesem Sinne konsequent zu Ende denken.


Zur Lösung der Bankenkrise finden Sie auf dem Ökonomenblog unter anderem diese Beiträge:
Das Modell von Prof. Dr. Ulrich van Suntum
Prof. van Suntum: Enteignung der Hypo Real Estate unnötig
Prof. Baetge: Banken retten – mit dem richtigen Regelwerk