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Rente mit 67 – Rentenkürzung ohne Alternative

Anstieg der Lebenserwartung. Bei der Debatte um die Rente mit 67 muss man sich über eines klar werden: Die enorme Steigerung der Lebenserwartung bedeutet nichts anderes als eine stetige implizite Rentensteigerung. Im Durchschnitt beziehen wir heute über 5 Jahre länger Rente als 1960. Damit das Verhältnis von Rentenbezugszeit zu Beitragszeit heute jenem von früher entspräche, müssten wir eigentlich schon heute bis 69 arbeiten. Die Anhebung des Renteneintrittsalters ist somit die logische Folge und trägt zur dringend notwendigen Konsolidierung der GRV bei – und zwar unabhängig davon, ob die Menschen wirklich länger arbeiten. Für den hypothetischen Fall, dass sich am Renteneintrittsalter absolut nichts ändert, müssen die betroffenen Kohorten die entsprechenden Rentenkürzungen in Kauf nehmen. Im anderen Extremfall, in dem alle zwei Jahre länger arbeiten, käme es zwar zu keinen Abschlägen, allerdings hätte sich die Beitragszeit verlängert und die Rentenbezugszeit verkürzt. Die Diskussion um die Einfrierung der Regelaltersgrenze mangels Beschäftigung ist absolut fehlgeleitet. Die dringend notwendige Rentenkürzung wird so oder so erreicht. Und die Probleme der Älteren auf dem Arbeitsmarkt kann und soll nicht die GRV lösen, sondern nur sinnvolle Arbeitsmarktpolitik.

Weitere Fakten zur Rente mit 67 finden Sie hier.

Anstieg der Lebenserwartung.

Bei der Debatte um die Rente mit 67 muss man sich über eines klar werden: Die enorme Steigerung der Lebenserwartung bedeutet nichts anderes als eine stetige implizite Rentensteigerung. Im Durchschnitt beziehen wir heute über 5 Jahre länger Rente als 1960. Damit das Verhältnis von Rentenbezugszeit zu Beitragszeit heute jenem von früher entspräche, müssten wir eigentlich schon heute bis 69 arbeiten. Die Anhebung des Renteneintrittsalters ist somit die logische Folge und trägt zur dringend notwendigen Konsolidierung der GRV bei – und zwar unabhängig davon, ob die Menschen wirklich länger arbeiten.

Für den hypothetischen Fall, dass sich am Renteneintrittsalter absolut nichts ändert, müssen die betroffenen Kohorten die entsprechenden Rentenkürzungen in Kauf nehmen. Im anderen Extremfall, in dem alle zwei Jahre länger arbeiten, käme es zwar zu keinen Abschlägen, allerdings hätte sich die Beitragszeit verlängert und die Rentenbezugszeit verkürzt. Die Diskussion um die Einfrierung der Regelaltersgrenze mangels Beschäftigung ist absolut fehlgeleitet. Die dringend notwendige Rentenkürzung wird so oder so erreicht. Und die Probleme der Älteren auf dem Arbeitsmarkt kann und soll nicht die GRV lösen, sondern nur sinnvolle Arbeitsmarktpolitik.


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