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Betreuungsgeld kostet Wachstum

Zunehmend gefährdet die galoppierende Verschuldung die zukünftigen Wachstumsaussichten in Deutschland. Eine beherzte Sanierung der Staatshaushalte ist daher das Gebot der Stunde. Alle bestehenden und derzeit in der Debatte befindlichen Staatsausgaben sollten insofern einem Kosten-Nutzen-Kalkül unterzogen werden. Dies gilt auch für das ab 2013 geplante Betreuungsgeld. Dieses soll in Höhe von 150 Euro pro Monat an Familien mit Kindern unter drei Jahre gezahlt werden, die keine öffentlich finanzierte Betreuungseinrichtung besuchen. Die Fürsprecher des Betreuungsgeldes argumentieren vor dem Hintergrund des bis 2013 geplanten Ausbaus der öffentlichen Kinderbetreuung, dass die Einführung nur gerecht wäre: Denn Eltern, die ihre Kinder zu Haus erziehen zu wollen, sollten vom Staat in gleicher Weise unterstützt werden, wie Eltern, die ihre Kinder in öffentlichen Einrichtungen betreuen lassen wollen. Unberücksichtigt bleiben bei dieser Argumentation aber, dass der deutsche Staat das Alleinverdienermodel bereits heute stark fördert. So ist beispielsweise der nicht erwerbstätige Teil der Familie kostenlos in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mit versichert. Darüber hinaus setzt das Betreuungsgeld den Anreiz, sich aus der Erwerbstätigkeit zurückzuziehen. Im Regefall wird dies bedeuten, dass sich Frauen vom Arbeitsmarkt zurückziehen. Daher wird die ohnehin schon im Vergleich zu ausgewählten OECD-Ländern geringe Quote der erwerbsfähigen Frauen sinken. Vor dem Hintergrund eines bereits heute einsetzenden und sich künftig noch verschärfenden Fachkräftemangels würde sich dieses zweifelsohne negative auf das Wachstum in Deutschland auswirken.
Der Beitrag ist eine Zusammenfassung der Kurzstudie von Tatjana Kleineberg und Prof. Dr. Axel Plünnecke: Zum ökonomischen Nutzen des Betreuungsgeldes vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung, Köln 2011. (pdf-Download)

Zunehmend gefährdet die galoppierende Verschuldung die zukünftigen Wachstumsaussichten in Deutschland. Eine beherzte Sanierung der Staatshaushalte ist daher das Gebot der Stunde. Alle bestehenden und derzeit in der Debatte befindlichen Staatsausgaben sollten insofern einem Kosten-Nutzen-Kalkül unterzogen werden. Dies gilt auch für das ab 2013 geplante Betreuungsgeld. Dieses soll in Höhe von 150 Euro pro Monat an Familien mit Kindern unter drei Jahre gezahlt werden, die keine öffentlich finanzierte Betreuungseinrichtung besuchen.

Die Fürsprecher des Betreuungsgeldes argumentieren vor dem Hintergrund des bis 2013 geplanten Ausbaus der öffentlichen Kinderbetreuung, dass die Einführung nur gerecht wäre: Denn Eltern, die ihre Kinder zu Haus erziehen zu wollen, sollten vom Staat in gleicher Weise unterstützt werden, wie Eltern, die ihre Kinder in öffentlichen Einrichtungen betreuen lassen wollen. Unberücksichtigt bleiben bei dieser Argumentation aber, dass der deutsche Staat das Alleinverdienermodel bereits heute stark fördert. So ist beispielsweise der nicht erwerbstätige Teil der Familie kostenlos in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mit versichert.

Darüber hinaus setzt das Betreuungsgeld den Anreiz, sich aus der Erwerbstätigkeit zurückzuziehen. Im Regefall wird dies bedeuten, dass sich Frauen vom Arbeitsmarkt zurückziehen. Daher wird die ohnehin schon im Vergleich zu ausgewählten OECD-Ländern geringe Quote der erwerbsfähigen Frauen sinken. Vor dem Hintergrund eines bereits heute einsetzenden und sich künftig noch verschärfenden Fachkräftemangels würde sich dieses zweifelsohne negative auf das Wachstum in Deutschland auswirken.


Der Beitrag ist eine Zusammenfassung der Kurzstudie von Tatjana Kleineberg und Prof. Dr. Axel Plünnecke: Zum ökonomischen Nutzen des Betreuungsgeldes vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung, Köln 2011. (pdf-Download)