Drittens sollten nicht zuletzt aufgrund von unterschiedlichen Bevölkerungsstrukturen und unterschiedlicher Arbeitslosigkeit die Mitgliedsstaaten ihre Arbeitsmärkte für einander vollkommen öffnen. Die Wanderung von Beschäftigten zwischen den Mitgliedsstaaten muss selbstverständlich werden. Wichtig ist hierbei auch die umfassende gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen. Viertens sollte die Europäische Union ihrem Selbstverständnis nach immer eine Wettbewerbsgemeinschaft sein. Daher sollte auch nicht versucht werden, die unterschiedlichen strukturellen Prägungen der Volkswirtschaften im Euro-Raum einzuebnen.
Fünftens benötigt Europa einen dauerhaften Mechanismus für den Umgang mit Liquiditätsrisiken und Situationen drohender Zahlungsunfähigkeit von Mitgliedsstaaten. Die Inanspruchnahme einer Solidarleistung muss beiden Seiten, Kreditnehmern und Gläubigern, spürbar wehtun, um die Anreize so niedrig wie möglich zu halten. Der projektierte „European Stability Mechanism“ (ESM) weist in die richtige Richtung: Liquiditätshilfen im Gegenzug zu Sparprogrammen, Restrukturierungspläne bei Zahlungsschwierigkeiten, Einbindung des Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie „Collective Action Clauses“ in den Bedingungen der Staatsanleihen, die eine schnelle Umschuldung auch gegeneine Minderheit der Gläubiger ermöglichen.
Die Langfassung dieses Beitrags ist am 24. Februar 2011 im Handelsblatt erschienen.