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Bürgerversicherung – Klappe die Neunte!

Bürgerversicherung – Klappe die Neunte. Oder waren es schon mehr? Mit dem aktuellen Konzept der SPD gesellt sich eine weitere Variante dazu, dieses Mal mit einer Wiederbelebung der „gerechten Parität“ zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sprich: Hälfte-Hälfte soll es wieder sein. Böse Zungen fragen sich dabei, warum gerade die Partei, die diese Quote abgeschafft hat, genau dahin wieder zurück will. Es scheint, dass all jene, die es eigentlich besser wissen müssten, sich mal wieder in Schweigen hüllen. Um es auf den Punkt zu bringen: Über das Bürgerversorgungsprinzip kann man bekanntlich heftig streiten, schließlich handelt es sich um eine werturteilsbehaftete politische Grundsatzfrage. Hinsichtlich der paritätischen Finanzierung gilt dies jedoch keineswegs. Der Glaube mittels einer juristischen Aufteilung der Beitragszahlungen auch eine ausgewogene Lastenaufteilung herzustellen, ist schlichtweg Unfug. Wer diesen Zusammenhang herstellt, würde das wissenschaftliche Vordiplom kaum bestehen. Arbeitgeberanteile werden zwar von Arbeitgebern bezahlt, getragen werden sie letztlich jedoch zum größten Teil von Arbeitnehmern. Sozialversicherungsbeiträge stellen für Unternehmen nichts anderes als Arbeitskosten dar. Diese verhindern einerseits höhere Nettolöhne und werden andererseits die in die Preise der Güter einkalkuliert, womit sie im Wesentlichen von den Arbeitnehmern bezahlt werden. Für jeden vernunftbegabten Menschen stellt sich damit die Frage der Parität gar nicht – es hat sie nie gegeben und es wird sie nie geben. Die Beiträge zur GKV sind zur einen Hälfte auf dem Lohnzettel sichtbar und zur anderen Hälfte werden sie unsichtbar durch geringere Nettolohnzahlungen und höhere Güterpreise bezahlt. Wenn man dann von Parität sprich, gibt es im Studium eine 5 – setzen!

Bürgerversicherung – Klappe die Neunte. Oder waren es schon mehr? Mit dem aktuellen Konzept der SPD gesellt sich eine weitere Variante dazu, dieses Mal mit einer Wiederbelebung der „gerechten Parität“ zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sprich: Hälfte-Hälfte soll es wieder sein.

Böse Zungen fragen sich dabei, warum gerade die Partei, die diese Quote abgeschafft hat, genau dahin wieder zurück will. Es scheint, dass all jene, die es eigentlich besser wissen müssten, sich mal wieder in Schweigen hüllen. Um es auf den Punkt zu bringen: Über das Bürgerversorgungsprinzip kann man bekanntlich heftig streiten, schließlich handelt es sich um eine werturteilsbehaftete politische Grundsatzfrage. Hinsichtlich der paritätischen Finanzierung gilt dies jedoch keineswegs. Der Glaube mittels einer juristischen Aufteilung der Beitragszahlungen auch eine ausgewogene Lastenaufteilung herzustellen, ist schlichtweg Unfug. Wer diesen Zusammenhang herstellt, würde das wissenschaftliche Vordiplom kaum bestehen.

Arbeitgeberanteile werden zwar von Arbeitgebern bezahlt, getragen werden sie letztlich jedoch zum größten Teil von Arbeitnehmern. Sozialversicherungsbeiträge stellen für Unternehmen nichts anderes als Arbeitskosten dar. Diese verhindern einerseits höhere Nettolöhne und werden andererseits die in die Preise der Güter einkalkuliert, womit sie im Wesentlichen von den Arbeitnehmern bezahlt werden. Für jeden vernunftbegabten Menschen stellt sich damit die Frage der Parität gar nicht – es hat sie nie gegeben und es wird sie nie geben. Die Beiträge zur GKV sind zur einen Hälfte auf dem Lohnzettel sichtbar und zur anderen Hälfte werden sie unsichtbar durch geringere Nettolohnzahlungen und höhere Güterpreise bezahlt. Wenn man dann von Parität sprich, gibt es im Studium eine 5 – setzen!