Die Ökonomie ist von rationalen Akteuren bevölkert. Von rationalen Akteuren wird angenommen, dass sie ihren Nutzen maximieren. Bei erneuerbaren Energien ist die Frage, wie man seinen Nutzen maximiert, schon im EEG geregelt, und zwar durch die Vergütungsstruktur. Wer in Solarenergie investiert, erhält mehr als vier Mal so viel Vergütung pro kWh produzierter Energie wie derjenige, der z. B. in Windenergie investiert. Wen außer Politikern wundert es da, dass die Investitionen zu 80% in Solarenergie geflossen sind? Nun könnte man sagen, dass diese Entwicklung nicht vorherzusehen war, weil z. B. das Verhältnis der Investitionskosten in eine Solaranlage im Vergleich zum Stromertrag ungünstiger ist als dies bei Windenergie der Fall ist. Aber auch diese vielleicht vorhandene „Schieflage“ müssen Investoren bei ihrer Investitionsentscheidung nicht berücksichtigen. Auch dafür sorgt das EEG. Durch Abnahme- und Preisgarantie macht es die entsprechenden Investoren zu geschätzten Schuldnern von Banken. Folglich finanzieren Investoren zu günstigen Kredit-Konditionen das für sie auf kurze Frist rentabelste Projekt: Solarstrom.
Aber Solarstrom ist die teuerste Variante der Stromerzeugung und mit einem Anteil von 4% (2011) eher eine Randerscheinung unter den Varianten erneuerbarer Energieerzeugung. Die Investition in Solarstrom ist somit eine Fehlallokation von Mitteln, die wiederum von jemandem bezahlt werden muss. Und es trifft, wie zumeist, die Endverbraucher, denn die Kosten für den teuren Solarstrom werden von den Energieunternehmen, die den Strom ja auf Geheiß des EEG abnehmen müssen, an die Endkunden umgelegt, und zwar wiederum auf Geheiß des EEG. Dazu wird das im EEG erfundene Konstrukt der Differenzkosten bemüht. Umgelegt werden „nur“ Differenzkosten. Die Differenzkosten errechnen sich aus dem Garantiepreis für Solarenergie, also z. B. 28,74 ct/kWh, abzüglich des Marktpreises, zu dem Strom z. B. an der EPEXSpot Börse in Paris gehandelt wird. Heute, am 22. Juni, kostet dort eine kWh deutschen Stroms rund 5 ct/kWh. Der Differenzpreis, der auf die Endverbraucher abgewälzt wird, beläuft sich somit auf 24,74 ct/kWh. Allein der Differenzpreis beträgt bereits das Fünffache des Marktpreises.
Die dargestellte „Fehlentwicklung“ ist in ihrer Gesamtheit auf den Eingriff deutscher Politiker in den Strommarkt zurückzuführen und darauf, dass sich scheinbar niemand im Deutschen Bundestag vorstellen konnte, dass ein Akteur, der vor die Wahl gestellt wird, sich zwischen einer sicheren Auszahlung von 10.000 Euro und einer sicheren Auszahlung von 10 Euro zu entscheiden, sich in jedem Fall für die 10.000 Euro entscheiden wird. Gerade Politiker und Bundestagsabgeordnete hätte das eigentlich klar sein müssen!
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