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Die Krux mit der Steuer: Paul Kirchhof lässt grüßen

Gleich zwei Zäsuren sind am Ende dieser Woche von der deutschen Politik zu vermelden: Eine der größten Volkswirtschaften der Welt steigt in einer fast Allparteienkoalition aus der Atomkraft aus. Außerdem ist seit wenigen Tagen die Wehrpflicht passe, ein jahrzehntelanger Eckpfeiler der deutschen Sicherheitspolitik. Eine andere Zäsur lässt dagegen auf sich warten: eine fundamentale Steuerreform, die endlich Transparenz und Fairness in unser undurchschaubares Steuerdickicht bringt. Zu Wochenbeginn hat Paul Kirchhof einen neuen Aufschlag gemacht. Mit seinem „Bundessteuergesetzbuch“ dampft er Abertausende von Vorschriften in 146 (!) Paragraphen ein und formuliert Leitsätze für eine komplette Revision des Steuerrechts. Ich möchte eine Lanze für eine Steuerstrukturreform brechen, die viele Steuerpflichtige weit stärker herbeisehnen, als es der bornierte Berliner Politikbetrieb wahrhaben will. Mir geht es nicht um eine Nettoentlastung, sondern um Vereinfachung und Transparenz. Heute haben wir unterschiedliche Steuersätze: Körperschaften bezahlen einen Steuersatz von 15%, für private Kapitalerträge sind 25% fällig und in der Einkommensteuer sind  zwischen 14% bis zu 45% Steuersatz fällig. Kirchhof fasst alles in einem Steuersatz von mindestens 25% zusammen.  Damit entlastet er vor allem den Faktor Arbeit, der heute überdurchschnittlich hohe Grenzsteuersätze zu tragen hat. Mehr Fairness des Staates im Umgang mit der Leistungsbereitschaft seiner Bürgerinnen und Bürger ist Grundvoraussetzung für die Prosperität im Land. Um die massive Absenkung der Steuersätze in der Einkommensteuer finanzieren zu können, sind alle Ausnahmetatbestände zu streichen. Populäre Arbeitnehmertatbestände  wie Pendlerpauschale und Schicht- und Nachtarbeitszuschläge fallen dann weg. Dafür gibt es hohe Grundfreibeträge von 10.000 Euro pro erwachsenem Haushaltsmitglied und je 8.000 Euro pro Kind. Ein vierköpfiger Arbeitnehmerhaushalt hätte dann erst ab einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von über 36.000 Euro überhaupt Einkommensteuer zu bezahlen. Paul Kirchhof hat eine steuerpolitische Vision formuliert, die ich für umsetzbar halte, wenn der politische Wille da ist. Die Abschaffung der Wehrpflicht ist vollzogen, der Atomausstieg beschlossen. Warum bitte sollte es dann nicht auch eine Steuerrevolution des Professors aus Heidelberg in das Bundesgesetzblatt schaffen?
Zur Grafik: 1.) 10.000 zu versteuerndes Einkommen sind auf jeden Fall steuerfrei. 2.) Innerhalb der ersten 5.000 Euro über 10.000 werden nur 60 Prozent angerechnet. De facto Steuersatz 15%. 3.) Innerhalb der ersten 5.000 Euro über 15.000 werden nur 80 Prozent angerechnet. De facto Steuersatz 20%.

Gleich zwei Zäsuren sind am Ende dieser Woche von der deutschen Politik zu vermelden: Eine der größten Volkswirtschaften der Welt steigt in einer fast Allparteienkoalition aus der Atomkraft aus. Außerdem ist seit wenigen Tagen die Wehrpflicht passe, ein jahrzehntelanger Eckpfeiler der deutschen Sicherheitspolitik.

Eine andere Zäsur lässt dagegen auf sich warten: eine fundamentale Steuerreform, die endlich Transparenz und Fairness in unser undurchschaubares Steuerdickicht bringt. Zu Wochenbeginn hat Paul Kirchhof einen neuen Aufschlag gemacht. Mit seinem „Bundessteuergesetzbuch“ dampft er Abertausende von Vorschriften in 146 (!) Paragraphen ein und formuliert Leitsätze für eine komplette Revision des Steuerrechts.

Ich möchte eine Lanze für eine Steuerstrukturreform brechen, die viele Steuerpflichtige weit stärker herbeisehnen, als es der bornierte Berliner Politikbetrieb wahrhaben will. Mir geht es nicht um eine Nettoentlastung, sondern um Vereinfachung und Transparenz.

Heute haben wir unterschiedliche Steuersätze: Körperschaften bezahlen einen Steuersatz von 15%, für private Kapitalerträge sind 25% fällig und in der Einkommensteuer sind  zwischen 14% bis zu 45% Steuersatz fällig. Kirchhof fasst alles in einem Steuersatz von mindestens 25% zusammen.  Damit entlastet er vor allem den Faktor Arbeit, der heute überdurchschnittlich hohe Grenzsteuersätze zu tragen hat. Mehr Fairness des Staates im Umgang mit der Leistungsbereitschaft seiner Bürgerinnen und Bürger ist Grundvoraussetzung für die Prosperität im Land.

Um die massive Absenkung der Steuersätze in der Einkommensteuer finanzieren zu können, sind alle Ausnahmetatbestände zu streichen. Populäre Arbeitnehmertatbestände  wie Pendlerpauschale und Schicht- und Nachtarbeitszuschläge fallen dann weg. Dafür gibt es hohe Grundfreibeträge von 10.000 Euro pro erwachsenem Haushaltsmitglied und je 8.000 Euro pro Kind. Ein vierköpfiger Arbeitnehmerhaushalt hätte dann erst ab einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von über 36.000 Euro überhaupt Einkommensteuer zu bezahlen.

Paul Kirchhof hat eine steuerpolitische Vision formuliert, die ich für umsetzbar halte, wenn der politische Wille da ist. Die Abschaffung der Wehrpflicht ist vollzogen, der Atomausstieg beschlossen. Warum bitte sollte es dann nicht auch eine Steuerrevolution des Professors aus Heidelberg in das Bundesgesetzblatt schaffen?


Zur Grafik:
1.) 10.000 zu versteuerndes Einkommen sind auf jeden Fall steuerfrei.
2.) Innerhalb der ersten 5.000 Euro über 10.000 werden nur 60 Prozent angerechnet. De facto Steuersatz 15%.
3.) Innerhalb der ersten 5.000 Euro über 15.000 werden nur 80 Prozent angerechnet. De facto Steuersatz 20%.