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Die unfreiwillige Mitgliedschaft der Schweiz in der europäischen Haftungsgemeinschaft

Die Nachricht kam überraschend. Die Schweizer Nationalbank kommuniziert ein klare Wechselkursobergrenze, die den Schweizer Franken de facto an den Euro bindet.  Sie gibt ihre bisher so hoch geschätzte und leidenschaftlich verteidigte geldpolitische Eigenständigkeit auf. Dies geschieht in einer Zeit, in der die Europäische Zentralbank durch Ankäufe von öffentlichen Anleihen mit Ramschstatus mehr denn je an Glaubwürdigkeit verloren hat. Im Umfeld einer immensen globalen Überschussliquidität gerät das Dogma der Vorteilhaftigkeit flexibler Wechselkurse ins Wanken. Die Entscheidung der Schweizer Nationalbank basiert auf folgenden fünf Gründen. Erstens werden die negativen Konjunktureffekte vermieden, die sich aus Wettbewerbsverlusten für die Schweizer Exportindustrie, den Tourismussektor und den Einzelhandel ergeben. Zweitens werden spekulative Kapitalzuflüsse, die beflügelt von der globalen Liquiditätsschwemme auf eine Aufwertung des Schweizer Franken wetten, eingedämmt.  Fortan können Spekulanten keine schnellen Gewinne mehr aus der leicht zu prognostizierenden Aufwertung des Frankens generieren. Damit werden, drittens, die Liquiditätsausweitungen vermieden, die aus spekulativen Kapitalzuflüssen resultieren und den Nährboden für Inflation und spekulative Blasen bilden. Viertens verteidigt die Schweizer Nationalbank mit der Wechselkursbindung ihre Unabhängigkeit. Sie vermeidet weitere Verluste auf ihr Eigenkapital, die bei Aufwertung des Franken aus der Neubewertung der beträchtlichen Devisenreserven entstehen. Wäre bei einer weiteren Aufwertung des Franken das Eigenkapital der Nationalbank aufgezehrt worden, dann wäre die Nationalbank auf eine Rekapitalisierung durch die Regierung angewiesen gewesen. Die Regierung hätte als Gegenleistung im Interesse der wechselkursgeschädigten Wirtschaftszweige die Zentralbank zu Zinssenkungen und/oder Wechselkursstabilisierung drängen können. Fünftens war die hoch geschätzte geldpolitische Eigenständigkeit ohnehin nie sehr groß. Der Schweizer Leitzins folgte – wie die Abbildung zeigt  – (mit einem vorsichtigen Abstand) dem Leitzins des Eurogebietes (wohl aus den oben genannten Gründen). Trotz dieser klaren Vorteile einer Euro-Bindung dürfte die Entscheidung der Schweizer Nationalbank zur Eurobindung nur kurzfristig eine Verschnaufpause bieten. Denn vertagt die Europäische Zentralbank aufgrund der neuen Spannungen im europäischen Kapitalmarkt ihren geldpolitischen Exit, dann wird die erneute monetäre Expansion durch die Wechselkursbindung direkt auf die Schweiz übertragen. Der resultierende Inflationsdruck erwertet die weiter steigenden Schweizer Euroreserven real. Die Schweiz wird als neues, unfreiwilliges Mitglied in der europäischen Haftungsgemeinschaft zur Beteiligung an den Kosten der europäischen Schuldenkrise gezwungen.

Die Nachricht kam überraschend. Die Schweizer Nationalbank kommuniziert ein klare Wechselkursobergrenze, die den Schweizer Franken de facto an den Euro bindet.  Sie gibt ihre bisher so hoch geschätzte und leidenschaftlich verteidigte geldpolitische Eigenständigkeit auf. Dies geschieht in einer Zeit, in der die Europäische Zentralbank durch Ankäufe von öffentlichen Anleihen mit Ramschstatus mehr denn je an Glaubwürdigkeit verloren hat. Im Umfeld einer immensen globalen Überschussliquidität gerät das Dogma der Vorteilhaftigkeit flexibler Wechselkurse ins Wanken.

Die Entscheidung der Schweizer Nationalbank basiert auf folgenden fünf Gründen. Erstens werden die negativen Konjunktureffekte vermieden, die sich aus Wettbewerbsverlusten für die Schweizer Exportindustrie, den Tourismussektor und den Einzelhandel ergeben. Zweitens werden spekulative Kapitalzuflüsse, die beflügelt von der globalen Liquiditätsschwemme auf eine Aufwertung des Schweizer Franken wetten, eingedämmt.  Fortan können Spekulanten keine schnellen Gewinne mehr aus der leicht zu prognostizierenden Aufwertung des Frankens generieren. Damit werden, drittens, die Liquiditätsausweitungen vermieden, die aus spekulativen Kapitalzuflüssen resultieren und den Nährboden für Inflation und spekulative Blasen bilden.

Viertens verteidigt die Schweizer Nationalbank mit der Wechselkursbindung ihre Unabhängigkeit. Sie vermeidet weitere Verluste auf ihr Eigenkapital, die bei Aufwertung des Franken aus der Neubewertung der beträchtlichen Devisenreserven entstehen. Wäre bei einer weiteren Aufwertung des Franken das Eigenkapital der Nationalbank aufgezehrt worden, dann wäre die Nationalbank auf eine Rekapitalisierung durch die Regierung angewiesen gewesen. Die Regierung hätte als Gegenleistung im Interesse der wechselkursgeschädigten Wirtschaftszweige die Zentralbank zu Zinssenkungen und/oder Wechselkursstabilisierung drängen können. Fünftens war die hoch geschätzte geldpolitische Eigenständigkeit ohnehin nie sehr groß. Der Schweizer Leitzins folgte – wie die Abbildung zeigt  – (mit einem vorsichtigen Abstand) dem Leitzins des Eurogebietes (wohl aus den oben genannten Gründen).

Trotz dieser klaren Vorteile einer Euro-Bindung dürfte die Entscheidung der Schweizer Nationalbank zur Eurobindung nur kurzfristig eine Verschnaufpause bieten. Denn vertagt die Europäische Zentralbank aufgrund der neuen Spannungen im europäischen Kapitalmarkt ihren geldpolitischen Exit, dann wird die erneute monetäre Expansion durch die Wechselkursbindung direkt auf die Schweiz übertragen. Der resultierende Inflationsdruck erwertet die weiter steigenden Schweizer Euroreserven real. Die Schweiz wird als neues, unfreiwilliges Mitglied in der europäischen Haftungsgemeinschaft zur Beteiligung an den Kosten der europäischen Schuldenkrise gezwungen.