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Wohngeld überflüssig

Mit dem 1965 eingeführten Wohngeld sollte dem Wohnraummangel in der Nachkriegszeit entgegengewirkt werden. Dieses Ziel wurde längst erreicht. Seitdem dient das Wohngeld dazu, einkommensschwachen Haushalten einen angemessenen Wohnraum zu ermöglichen. Dieses Ziel wird aber bereits im Rahmen der Grundsicherung sichergestellt. Die Existenz von zwei Sozialtransfers mit ähnlicher Zielsetzung ist nicht nachvollziehbar. Zudem führen die Doppelstrukturen zu einer Aufblähung des staatlichen Verwaltungsapparats. Hinzu kommt, dass das Wohngeld dem Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft widerstrebt. Danach sollten sozialpolitische Transfers gemäß dem Subsidiaritätsprinzip lediglich Bedürftigen zugutekommen, die bestimmte Ziele nicht mit eigenen Mitteln erreichen können und deswegen auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Das Wohngeld kommt jedoch auch nicht bedürftigen Personen zugute. Der Grund liegt in der lückenhaften Bedürftigkeitsprüfung. So werden die Vermögensverhältnisse der Antragsteller nur dann geprüft, wenn „konkrete Anhaltspunkte für erhebliches Vermögen vorliegen“. Außerdem ist das Schonvermögen von 60.000 Euro für das erste und jeweils 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied recht hoch – und schützt damit insbesondere das Vermögen/Erbe von älteren Wohngeldbeziehern bzw. deren Erben. Höchste Zeit, die Ausgaben des Bundes und der Länder für das Wohngeld von rund 1,4 Mrd. Euro in Frage zu stellen.
Damian Fichte ist Mitarbeiter am Karl-Bräuer-Institut mit dem Schwerpunkt Sozial- und Finanzpolitik.

Mit dem 1965 eingeführten Wohngeld sollte dem Wohnraummangel in der Nachkriegszeit entgegengewirkt werden. Dieses Ziel wurde längst erreicht. Seitdem dient das Wohngeld dazu, einkommensschwachen Haushalten einen angemessenen Wohnraum zu ermöglichen. Dieses Ziel wird aber bereits im Rahmen der Grundsicherung sichergestellt. Die Existenz von zwei Sozialtransfers mit ähnlicher Zielsetzung ist nicht nachvollziehbar. Zudem führen die Doppelstrukturen zu einer Aufblähung des staatlichen Verwaltungsapparats.

Hinzu kommt, dass das Wohngeld dem Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft widerstrebt. Danach sollten sozialpolitische Transfers gemäß dem Subsidiaritätsprinzip lediglich Bedürftigen zugutekommen, die bestimmte Ziele nicht mit eigenen Mitteln erreichen können und deswegen auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Das Wohngeld kommt jedoch auch nicht bedürftigen Personen zugute. Der Grund liegt in der lückenhaften Bedürftigkeitsprüfung. So werden die Vermögensverhältnisse der Antragsteller nur dann geprüft, wenn „konkrete Anhaltspunkte für erhebliches Vermögen vorliegen“. Außerdem ist das Schonvermögen von 60.000 Euro für das erste und jeweils 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied recht hoch – und schützt damit insbesondere das Vermögen/Erbe von älteren Wohngeldbeziehern bzw. deren Erben. Höchste Zeit, die Ausgaben des Bundes und der Länder für das Wohngeld von rund 1,4 Mrd. Euro in Frage zu stellen.


Damian Fichte ist Mitarbeiter am Karl-Bräuer-Institut mit dem Schwerpunkt Sozial- und Finanzpolitik.