SozialesTagged ,

Wasser marsch mit guter Aufsicht!

Trinkwasser ist ein besonderes Gut – nicht nur für unser aller Leben, sondern auch aus der Perspektive des Ökonomen. Die Trinkwasserversorgung ist ein natürliches Monopol. Heißt: Echter Wettbewerb ist kaum möglich und auch nicht unbedingt effizient. Weil aber deswegen Verbraucher den Anbieter nicht wechseln können, fehlt die Disziplinierung der Anbieter durch den Markt. Aufgrund dessen sind die Verbraucher besonders schutzbedürftig. Jüngstes Beispiel sind die Berliner Wasserbetriebe, die die Preise in Berlin laut Kartellamt zu hoch angesetzt haben.

Kommt Zeit, kommt Rat, kommt Vater Staat? Die Erfahrung zeigt: Die Wasserversorgung als öffentlich-rechtliche Organisationseinheit im kommunalen Eigentum zu führen, hilft nicht. Dies birgt die Gefahr, dass übermäßig Kosten produziert werden, ineffizient gewirtschaftet wird und am Ende die Bürger mehr bezahlen müssen, als notwendig. Noch immer besteht heute die Möglichkeit, sich einer Preiskontrolle zu entziehen. Werden nämlich die Wasserentgelte nicht als „Preise“ sondern als kommunale „Gebühr“ abgerechnet, können sich die Betriebe dem Kartellrecht entziehen. Der Bürger ist dann ungeschützt der Willkür der Wasserwerke ausgesetzt. Deshalb brauchen wir eine rechtsverbindliche Kontrolle. Dazu eignen sich vor allem sektorbezogene Regulierungsbehörden, die mit wirksamen Instrumenten ausgestattet sind. Doch das ist erst der zweite Schritt. Vorher muss die Flucht ins Gebührenrecht, wie oben beschrieben, verhindert werden.  Die Zweigleisigkeit muss von gebührenrechtlicher und kartellrechtlicher Missbrauchskontrolle – notfalls gesetzlich – zu Gunsten der alleinigen Zuständigkeit der Kartellbehörden beseitigt werden.