Kommt Zeit, kommt Rat, kommt Vater Staat? Die Erfahrung zeigt: Die Wasserversorgung als öffentlich-rechtliche Organisationseinheit im kommunalen Eigentum zu führen, hilft nicht. Dies birgt die Gefahr, dass übermäßig Kosten produziert werden, ineffizient gewirtschaftet wird und am Ende die Bürger mehr bezahlen müssen, als notwendig. Noch immer besteht heute die Möglichkeit, sich einer Preiskontrolle zu entziehen. Werden nämlich die Wasserentgelte nicht als „Preise“ sondern als kommunale „Gebühr“ abgerechnet, können sich die Betriebe dem Kartellrecht entziehen. Der Bürger ist dann ungeschützt der Willkür der Wasserwerke ausgesetzt. Deshalb brauchen wir eine rechtsverbindliche Kontrolle. Dazu eignen sich vor allem sektorbezogene Regulierungsbehörden, die mit wirksamen Instrumenten ausgestattet sind. Doch das ist erst der zweite Schritt. Vorher muss die Flucht ins Gebührenrecht, wie oben beschrieben, verhindert werden. Die Zweigleisigkeit muss von gebührenrechtlicher und kartellrechtlicher Missbrauchskontrolle – notfalls gesetzlich – zu Gunsten der alleinigen Zuständigkeit der Kartellbehörden beseitigt werden.