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Mehrwertsteuer: Irrfahrt ohne Ende

Der Bundesrat will eines der vielen Mehrwertsteuerprivilegien verlängern – den ermäßigten Steuersatz für die Fahrgastschifffahrt. Die Bundesregierung lehnt das aus steuersystematischen Gründen ab. Sie tut aber nichts dafür, eine grundlegende Reform der Mehrwertsteuer voranzubringen – und das, obwohl sie dies in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehen hatte. Dabei wäre eine Vereinfachung der Mehrwertsteuer durchaus möglich: alle Parteien sind dafür. Und konkrete Modelle liegen auf dem Tisch.

Die Irrfahrten des aus dem Ruder gelaufenen Mehrwertsteuer-Wracks gehen weiter. Während sich Regierungs- und Oppositionsparteien immer wieder für eine grundlegende Reform des Steuerchaos aussprechen, arbeiten sie im Alltagsgeschäft konsequent in eine andere Richtung. Sollte man dem Bundesrat vorwerfen, er habe mit seiner Gesetzesinitiative im vergangenen Dezember zur Verlängerung des Mehrwertsteuerprivilegs für die Fahrgastschifffahrt gegen die Grundsätze der Steuergerechtigkeit und Einfachheit des Steuerrechts verstoßen? Ja, das sollte man. Die Bundesratsinitiative ist schlicht und ergreifend der Versuch, einen kleinen –  aber ordnungspolitisch sinnvollen – ersten Schritt zur Steuervereinfachung aufzuhalten und den Anbietern von Flusskreuzfahrten eine Subvention zu sichern.

Die Irrfahrt der Länder sollte allerdings nicht davon ablenken, dass man der Bundesregierung beim gleichen Thema den Vorwurf der Meuterei vorhalten muss. Immerhin hatte sie in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Unübersichtlichkeit, das Gesetzeschaos, das Bürokratiemonster Mehrwertsteuer umfassend zu reformieren. Nach langem hin und her wurde eine Regierungskommission eingesetzt, die bis heute nicht einmal getagt hat. Warum eigentlich nicht? Weil sich der Bundesfinanzminister nicht mit einzelnen momentan privilegierten Subventionsempfängern auseinandersetzen will. Weil er Widerstand befürchtet und diesen Konflikt gar nicht erst auslösen möchte. Dabei wäre das umso lohnenswerter.

Bei einer weitgehenden Steuervereinfachung könnte man zum Beispiel auf das 140-seitige Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahre 2004 verzichten, in dem minutiös unterschieden wird zwischen Kartoffeln (19 Prozent Mehrwertsteuer) und Süßkartoffeln (ermäßigt 7 Prozent). Oder zwischen einem Kaffee zum Mitnehmen (7%) und einem Kaffee zum Direktverzehr (19%). Modelle zur Steuervereinfachung liegen auf dem Tisch. Zum Beispiel das von Professor Peffekoven, der vorschlägt, für alle Waren und Dienstleistungen den gleichen Steuersatz zu verwenden – 16 Prozent auf alles. Alle verzichten auf ihre Privilegien – und alle profitieren von mehr Steuergerechtigkeit und weniger Bürokratie. Studien haben übrigens ergeben, dass eine solche Reform nicht zu einer Steuermehrbelastung der Bezieher niedriger Einkommen führen muss, wenn man nämlich den allgemeinen Steuersatz insgesamt reduziert. Sicher keine einfache Reform – allerdings besser, als wieder neue Steuergeschenke oben draufzupacken. Es ist Zeit zu handeln.


Weiterführende Informationen:

*Bundesratsinitiative zur Mehrwertsteuersenkung für Fahrgastschifffahrt

*INSM-Reformvorschlag: 16 Prozent auf alles

*Koalitionsvertrag von Union und FDP, Seite 14

*Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom 5. September 2011: Nationaler Pakt für Bildung und Entschuldung, Seite 9

*Beschuss der 33. Ord. Bundesdelegiertenversammlung Bündnis 90/ Die Grünen vom 25.-27. November 2011: Solide, solidarisch, Grün: Unsere Haushalts- und Finanzpolitik, Seite 7

*Stellungnahmen der Finanzpolitiker der Bundestagsfraktionen

*Gutachten zur Reform der Mehrwertsteuer im Auftrag des Bundestags-Finanzausschusses

*Mehrwertsteuer-Chaos verursacht Bürokratiekosten von 14 Milliarden Euro