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Wem gehören die GKV-Überschüsse?

Auf 19,5 Milliarden Euro sind die Rücklagen der Gesetzlichen Krankenversicherung gestiegen. Gesetzlich vorgeschrieben sind nur 5,1 Milliarden. Das weckt Begehrlichkeiten. Aber wem gehören die Überschüsse? Den Krankenkassen? Den Beitragszahlern? Oder doch den Steuerzahlern?

Dank der Zunahme der Anzahl der Beschäftigten um rund drei Millionen sind die Reserven der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 19,5 Milliarden Euro gestiegen. Die Rücklagen liegen damit beträchtlich über dem gesetzlich vorgeschriebene Betrag von 5,1 Milliarden Euro. Sinnvoll wäre es, die Überschüsse für höhere Aufwendungen zugunsten der zusätzlich Versicherten anzulegen. Das ist aber im Umlagesystem nicht vorgesehen. Alle Versuche, in Umlagesystemen nennenswerte Reserven anzusammeln, sind in der Vergangenheit schon an dem Wunsch der Politiker gescheitert, die Bürger mit neuen Wohltaten zu beglücken.

Gegenwärtig wird die GKV jährlich mit 14 Mrd. Euro aus Steuergeldern subventioniert. Der Zuschuss wurde mit der so genannten unentgeltlichen Mitversicherung von Kindern begründet. Nachdem die Privaten Krankenversicherungen (PKV) eine Gleichbehandlung forderten, wurde die familienpolitische Begründung zwar aus dem Gesetz gestrichen, aber sonst überall weiter herangezogen. Der geplante Zuschuss zur GKV in Höhe von 14 Mrd. Euro blieb unverändert. Ordnungspolitisch ist der Zuschuss nicht zu rechtfertigen. Denn: Es handelt sich nicht um eine familienpolitische Leistung. Wenn die Kinder keine Beiträge zahlen, müssen die Erwachsenen entsprechend höhere Beiträge entrichten, und zwar alle Erwachsenen, unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht. Da jeder Erwachsene in der Kinderphase beitragsfrei war, bleibt die Gesamtbelastung über den Lebenszyklus gleich.

Die Überschüsse der GKV sollten aus den genannten Gründen genutzt werden, den Zuschuss aus dem Bundeshaushalt zu reduzieren. Das wäre ein erster Schritt, ihn vollständig abzubauen und damit die Ungleichbehandlung von GKV und PKV zu beenden sowie die Konsequenz aus der fehlenden sachlichen Begründung zu ziehen.


“Die Langversion dieses Texts wurde in der Reihe „Der Ordnungspolitischen Kommentar“ vom Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln sowie dem Otto-Wolff-Institut für Wirtschaftsordnung herausgegebenen.”