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Warum mehr Arbeitslose in Hartz IV fallen

Jeder Vierte, der arbeitslos wird, gerät in Hartz IV, so Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Da Arbeitslose direkt auf das Grundsicherungsniveau fallen würden, stellt der DGB die Sicherungsfunktion des sozialen Netzes infrage. Schaut man genauer hin, ergibt sich aber ein differenzierteres Bild.

Immer mehr Menschen erhalten im Falle des Eintritts von Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld, sondern sind auf Grundsicherungsleistungen aus dem Arbeitslosengeld II angewiesen. Dies belege, so folgert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), dass die Arbeitslosenversicherung ihre soziale Sicherungsfunktion nicht mehr erfülle. Daher müssten die Bedingungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erleichtert werden, etwa indem die erforderliche Anwartschaftszeit verkürzt wird.

Bevor wirtschaftspolitische Forderungen in den Raum gestellt werden, ist eine sorgfältige Analyse des Befundes erforderlich. Es reicht keinesfalls festzustellen, dass die Zahl der Eintritte aus Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt in das Arbeitslosengeld II zugenommen hat – von 620.000 im Jahr 2008 auf 740.000 im Jahr 2011. Denn diese Entwicklung kann alle möglichen Ursachen haben. So kann man feststellen, dass auf der anderen Seite die Austritte aus Arbeitslosengeld II in den ersten Arbeitsmarkt ebenfalls zugenommen haben. Mehr Hartz IV-Empfänger haben einen Job gefunden, darunter auch viele Geringqualifizierte. Für diese Gruppe von Arbeitnehmern ist es aber typisch, dass ihre Beschäftigungsverhältnisse weniger stabil sind. Die Gründe dafür können nicht eindeutig identifiziert werden, die Konsequenzen sind dafür umso klarer: Viele schaffen es nicht, die 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsdauer zu erfüllen, die für den Bezug von Arbeitslosengeld notwendig sind. Wer also nach langer Arbeitslosigkeit einen Job fand, der nach 10 Monaten dann aber wieder verloren ging, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, sondern wird durch das Arbeitslosengeld II sozial abgesichert. Die steigende Zahl der Übergänge in Hartz IV kann somit auch eine indirekte Folge eines arbeitsmarktpolitischen Erfolges sein.

Die vom DGB vorgeschlagenen Erleichterungen für den Bezug von Arbeitslosengeld lösen das Problem nicht. Denn die Ursache für den Befund liegt in der Instabilität der Beschäftigungsverhältnisse, die Arbeitslosengeld II-Empfänger beim Verlassen der Arbeitslosigkeit eingehen. Es spricht einiges dafür, dass diese Instabilität eng mit der Tatsache verknüpft ist, dass die fraglichen Jobs eher einfache Tätigkeiten sind, wie sie überwiegend von Personen mit geringen Qualifikationen ausgeübt werden können. Solche Tätigkeiten sind ihrer Natur nach häufig befristet, zum Beispiel bei Aushilfen im der Gastronomie im Sommer, beim Ernteeinsatz im Herbst oder zum Weihnachtsgeschäft im Einzelhandel. Das Ziel der Verbesserung der Beschäftigungsstabilität würde am ehesten erreicht, wenn die Betreffenden über wichtige Qualifikationen verfügen, die sich die Betriebe langfristig sichern wollen. Möglicherweise können die Job-Center auch noch effektiver bei der schnellen Vermittlung in einen neuen Job werden. Die DGB-Idee könnte sogar mehr schaden als nutzen. Denn sie schafft Anreize, kurzfristige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit anschließenden Phasen des Bezugs von Arbeitslosengeld zu kombinieren. Wer, wie vom DGB vorgeschlagen, 6 Monate arbeitet und anschließend drei Monate Arbeitslosengeld bezieht, der hat rund siebenmal so viel Arbeitslosengeld kassiert, wie er an Beiträgen eingezahlt hat. Dieses Verhältnis von Beitrag zu Leistungen ist nur dann zu rechtfertigen, wenn durch eine lange Anwartschaftszeit Anreize geschaffen werden, möglichst unterbrechungsfrei beschäftigt zu sein. Sonst muss am Ende die Versichertengemeinschaft die Zeche zahlen.