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Insolvenzverfahren statt Interventionsspirale

Nach Veröffentlichung des Handelsblattes vom 2.2.2009 summieren sich Eigenkapital und Rücklagen der deutschen Banken auf etwa 450 Mrd. Euro. Denen würden alleine bei den großen Häusern toxische Wertpapiere von über 300 Mrd. Euro gegenüberstehen. Die Bundesregierung plant, mit einem „Enteignungsgesetz“ den Weg zur Übernahme der Hypo Real Estate frei zu machen. Das wäre ein bislang ungeahnter Eingriff in die Eigentumsordnung in Deutschland und ein weiteres Kapitel der Interventionsspirale dieser Regierung. Anstatt die Hypo Real Estate zu enteignen, ist ein geordnetes Insolvenzverfahren der ordnungspolitisch saubere Weg. Es ist völlig inakzeptabel, dass die Zeche nur die Steuerzahler bezahlen und die Fremdkapitalgeber kein Risiko tragen sollen. Ein geordnetes Insolvenzverfahren hat zum einen den Vorteil, dass sich einzelne Aktionäre nicht zu Lasten des Steuerzahlers aus der Verantwortung stehlen können. Zum anderen ermöglicht es, dass auch die Fremdkapitalgeber der Bank im Rahmen der dann noch vorhandenen Insolvenzmasse an der Schieflage beteiligt werden. Dies ist insbesondere deshalb gerechtfertigt, da nur ein sehr geringer Anteil der Passivseite dem Eigenkapital zuzuordnen ist und eine Beteiligung der Fremdkapitalseite ein normaler Vorgang bei einer Unternehmensschieflage ist. Durch den hohen Anteil verbriefter Verbindlichkeiten bei der HRE sind systemische Verwerfungen nicht zu erwarten, da es sich im Wesentlichen um Pfandbriefe handelt. Diese sind durch die zugrunde liegenden Sicherheiten durch das Deutsche Pfandbriefrecht besonders geschützt.

Nach Veröffentlichung des Handelsblattes vom 2.2.2009 summieren sich Eigenkapital und Rücklagen der deutschen Banken auf etwa 450 Mrd. Euro. Denen würden alleine bei den großen Häusern toxische Wertpapiere von über 300 Mrd. Euro gegenüberstehen.

Die Bundesregierung plant, mit einem „Enteignungsgesetz“ den Weg zur Übernahme der Hypo Real Estate frei zu machen. Das wäre ein bislang ungeahnter Eingriff in die Eigentumsordnung in Deutschland und ein weiteres Kapitel der Interventionsspirale dieser Regierung. Anstatt die Hypo Real Estate zu enteignen, ist ein geordnetes Insolvenzverfahren der ordnungspolitisch saubere Weg. Es ist völlig inakzeptabel, dass die Zeche nur die Steuerzahler bezahlen und die Fremdkapitalgeber kein Risiko tragen sollen.

Ein geordnetes Insolvenzverfahren hat zum einen den Vorteil, dass sich einzelne Aktionäre nicht zu Lasten des Steuerzahlers aus der Verantwortung stehlen können. Zum anderen ermöglicht es, dass auch die Fremdkapitalgeber der Bank im Rahmen der dann noch vorhandenen Insolvenzmasse an der Schieflage beteiligt werden. Dies ist insbesondere deshalb gerechtfertigt, da nur ein sehr geringer Anteil der Passivseite dem Eigenkapital zuzuordnen ist und eine Beteiligung der Fremdkapitalseite ein normaler Vorgang bei einer Unternehmensschieflage ist. Durch den hohen Anteil verbriefter Verbindlichkeiten bei der HRE sind systemische Verwerfungen nicht zu erwarten, da es sich im Wesentlichen um Pfandbriefe handelt. Diese sind durch die zugrunde liegenden Sicherheiten durch das Deutsche Pfandbriefrecht besonders geschützt.