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Vorsicht vor europäischer Planwirtschaft!

Unabweislich hat die Schuldenkrise in einigen Euroländern das eigentliche Dilemma des Währungsraums offenbart: Anders als erhofft, konnten seit der Einführung der Gemeinschaftswährung die schwachen Staaten in punkto Wettbewerbsfähigkeit nicht zu den starken Staaten aufschließen. Vielmehr hat sich die Kluft vergrößert. Dies ist mit hohen Kosten für die EU und einem großen Risiko für die Stabilität des Euros verbunden. Es ist unumgänglich, dass die schwachen Staaten ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern. Genau dieses soll der deutsch-französische Vorstoß seinem Namen nach erreichen. Um sein Ziel zu erreichen, sieht der so genannte „Pakt für Wettbewerbsfähigkeit“ sechs Maßnahmen vor:
  1. Die verfassungsrechtliche Verankerung einer Schuldenbremse
  2. Die Einführung nationaler Krisenbewältigungsregime für Banken
  3. Die Anpassung des Rentensystems an die demographische Entwicklung
  4. Die gegenseitige Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlu?ssen zur Förderung der Arbeitsmobilität in Europa
  5. Den Verzicht auf inflationsbedingte Lohnindexierungen
  6. Die Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer
Der konkrete Maßnahmenkatalog des „6-Punkte-Programms“ ist geeignet, sein Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen. Die Abschaffung von Lohnindexierungssystemen wirkt einer unheilvollen Lohn-Preis-Spirale entgegen und erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Produktivitätsorientierung in der Lohnpolitik. Die gegenseitige Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen fördert die Mobilität von Arbeitskräften innerhalb der EU.

Die Schaffung einer einheitlichen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage kann zu einem transparenteren und intensiveren Steuerwettbewerb in Europa führen, denn bei einer harmonisierten Bemessungsgrundlage ist direkt am Steuersatz abzulesen, wo günstigere steuerliche Bedingungen für Kapitalgesellschaften vorliegen. Die Verpflichtung zur Einführung einer Schuldenbremse wäre ein großer Schritt in Richtung solider öffentlicher Haushalte. Die Erfahrungen von Ländern wie der Schweiz, die schon länger über entsprechende Schuldenbremsen verfügen, sind positiv.

Die Orientierungspunkte sind also ökonomisch richtig gesetzt. Allerdings ist jede Harmonisierung mit der Gefahr behaftet, dass der Wettbewerb der Ideen um bessere Lösungen eingeschränkt wird und die Harmonisierung lediglich politisch benutzt wird, um lästigen Standortwettbewerb zu beseitigen. Der durchaus kritikwürdigen Idee einer Vergemeinschaftung der Wirtschaftspolitik („EU-Wirtschaftsregierung“) leistet der Pakt aber keinen Vorschub. Eher im Gegenteil, die Verantwortung für die Einhaltung der Wettbewerbsfähigkeit wird durch den Pakt an die Nationalstaaten verwiesen. Kurz: Auf der europäischen Agenda steht die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und nicht der Einstieg in eine europäische Planwirtschaft.


Weitere Informationen zum Thema finden Sie beim Deutschland-Check, einer Dauerstudie des IW Köln im Auftrag der INSM.