Die Schaffung einer einheitlichen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage kann zu einem transparenteren und intensiveren Steuerwettbewerb in Europa führen, denn bei einer harmonisierten Bemessungsgrundlage ist direkt am Steuersatz abzulesen, wo günstigere steuerliche Bedingungen für Kapitalgesellschaften vorliegen. Die Verpflichtung zur Einführung einer Schuldenbremse wäre ein großer Schritt in Richtung solider öffentlicher Haushalte. Die Erfahrungen von Ländern wie der Schweiz, die schon länger über entsprechende Schuldenbremsen verfügen, sind positiv.
Die Orientierungspunkte sind also ökonomisch richtig gesetzt. Allerdings ist jede Harmonisierung mit der Gefahr behaftet, dass der Wettbewerb der Ideen um bessere Lösungen eingeschränkt wird und die Harmonisierung lediglich politisch benutzt wird, um lästigen Standortwettbewerb zu beseitigen. Der durchaus kritikwürdigen Idee einer Vergemeinschaftung der Wirtschaftspolitik („EU-Wirtschaftsregierung“) leistet der Pakt aber keinen Vorschub. Eher im Gegenteil, die Verantwortung für die Einhaltung der Wettbewerbsfähigkeit wird durch den Pakt an die Nationalstaaten verwiesen. Kurz: Auf der europäischen Agenda steht die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und nicht der Einstieg in eine europäische Planwirtschaft.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie beim Deutschland-Check, einer Dauerstudie des IW Köln im Auftrag der INSM.