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Eigenverantwortung ist selbstverständlich

Der Hartz-IV-Anspruch eines Alleinstehendes beträgt summa summarum 952 Euro
Das Arbeitslosengeld II dient als Teil der sozialen Sicherung einem klaren Zweck: es sichert arbeitslosen Bürgern einen Mindestlebensstandard. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass jeder Bürger für seinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich ist. Falls dies aber aus bestimmten Gründen nicht möglich ist, kann er sich auf die Solidarität der Gesellschaft verlassen. Die Hilfebedürftigen sind aber verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, den Unterstützungsbedarf so gering wie möglich zu halten. Und wer selbst einen Mindestlebensstandard erreichen kann, hat keinen Anspruch auf die Hilfe der Gesellschaft.

Mit Hinzuverdienstregeln wird gegen dieses an der Bedürftigkeit orientierte Mindestsicherungsprinzip verstoßen. Denn damit wird kein bestimmter Lebensstandard angestrebt, sondern der Betrag, bis zu dem Transferzahlungen geleistet werden, wird erhöht. Die gängige Argumentation, es müsse einen Lohnabstand zwischen Beschäftigten und Beschäftigungslosen geben, suggeriert, dass jeder Bürger ohne weiteres einen Anspruch auf die Mindestsicherung hätte und diesen Anspruch auch dann behalte, wenn er arbeite und Geld verdiene. Jeder, der so argumentiert, untergräbt damit die Grundsätze einer solidarischen, subsidiären Grundsicherung. Denn man würde eben nicht mehr davon ausgehen, dass jeder Bürger zunächst selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommt und nur Hilfe anfordert, wenn er den Mindestlebensstandard nicht erreicht.

Wird die Bedürftigkeitsorientierung aufgegeben, dann gibt es keinen sinnvollen Maßstab mehr für die Beurteilung der Höhe öffentlicher Unterstützungszahlungen. Schon jetzt wird ein Alleinstehender auch dann noch unterstützt, wenn er ein eigenes Einkommen von 1.235 Euro monatlich erzielt. Prinzipiell bedarf es keines monetären Anreizes, eine Arbeit aufzunehmen, weil eine Verpflichtung besteht, den Lebensunterhalt so weit wie möglich selbst zu verdienen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, verliert seinen Anspruch auf soziale Hilfen.

Die soziale Sicherung sollte wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden: Jeder Hilfsbedürftige sollte seinen Lohn vollständig behalten dürfen. Der Staat stockt dieses Einkommen dann bis zur Erreichung des Mindestlebensstandards auf. Nur wenn die Selbsthilfemöglichkeiten ausgeschöpft sind, besteht ein Anspruch auf ergänzende Leistungen des Staates. Es sollte selbstverständlich sein, dass niemand dafür belohnt werden muss, wenn er für sich selbst sorgt und die Mittel für seinen Lebensunterhalt erwirtschaftet.

4 Kommentare zu “Eigenverantwortung ist selbstverständlich”

  1. Herr Prof. Dr. Johann Eekhoff was sie vorschlagen ist im Endeffekt eine weitere Subventionierung der Wirtschaft. Der Staat ist zu fett wird regelmäßig gejammert und als Antwort wird von ihnen die weitere Subventionierung der Löhne gefordert. Funktioniert es nicht kann man es ja wieder als Staatsversagen bezeichnen.

  2. [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von INSM erwähnt. INSM sagte: ÖkonomenBlog Eigenverantwortung ist selbstverständlich http://bit.ly/dpyHqw [...]

  3. Ralf Kempgen sagt:

    Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Eekhoff,

    folgt man Ihrer Argumentation wären Kombilohnmodelle, Bürgergeld oder Hinzuverdienstregelungen beim Arbeitslosengeld II abzulehnen. Auch ergänzende Sozialleistungen wie z.B. Wohngeld müssten in Frage gestellt werden.

    Nun stellt sich mir die Frage, was die Folgen wären. In unserer heutigen Gesellschaft hat sich in weiten Teilen eine Anspruchsmentalität verfestigt, die dazu führt, dass der Einzelne einen Anspruch auf staatliche Unterstützung erhebt. Dieser Anspruch konkretisiert sich in unseren Gesetzen. Die Einstellung, dass man sich um egal welche Art von Arbeit zunächst selbst bemühen muss, um seinen eigenen Lebensunterhalt zu decken, fehlt in weiten Teilen der Gesellschaft. Die rechtliche Verpflichtung hierzu besteht zwar bereits (womit eine Ihrer Thesen bereits umgesetzt ist), sie ist aber in der Praxis nur begrenzt umsetzbar.

    Die Arbeitsagenturen können nun mal keine Arbeit anbieten, sondern nur Stellenangebote vermitteln und die Arbeitslosen auffordern sich um Arbeit zu bemühen, sprich sich zu bewerben. Kein Erfolg bei der Stellensuche führt grundsätzlich zu einem Unterstützungsanspruch (leitet sich aus dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes ab). Einzig wenn man dem Arbeitslosen nachweisen könnte, dass seine Bewerbungsbemühungen mangelhaft sind (zu wenige oder Null-Bock-Bewerbungen) könnte man die Unterstützung streichen/kürzen. Wie soll man das in der Praxis dem Arbeitslosen nachweisen bzw. wer soll das kontrollieren?

    Schaffte man die Hinzuverdienstregelungen ab, fielen wir wieder in die alten Sozialhilfezeiten zurück. Die Arbeitsaufnahme durch Langzeitarbeitslose würde nicht „belohnt“, da diese häufig nur im Niedriglohnsektor eine Arbeit finden können. Der Arbeitssuchende hätte folglich kein Interesse mehr daran, sich um Arbeit zu bemühen. Die Bewerbungsanstrengungen ließen nach.

    Ihre moralische Forderung, dass es eigentlich normal sein sollte für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen und es deshalb keines monetären Anreizes für die Arbeitsaufnahme bedürfe geht leider an der Lebenswirklichkeit vorbei.
    Insofern sollten wir wohl zunächst versuchen, dass es wieder normal ist arbeiten zu gehen und so weit es geht für seinen eigenen Lebensunterhalt aufzukommen. Das werden wir aber nur erreichen, wenn wir auch monetäre Anreize zur Arbeitsaufnahme setzen.

    Gleichwohl bin ich mir auch der Probleme solcher Anreize bewusst, wie sie in Ihrem ordnungspolitischen Kommentar (http://www.iwp.uni-koeln.de/DE/Publikationen/komment/pdf-Dateien/OK_05_2010.pdf) auch richtig beschrieben werden. Allein, es fehlt mir die Alternative hierzu, wenn man die Menschen zur Aufnahme von Arbeit bewegen möchte. Der bloße Hinweis, sie müssten sich zunächst selbst um Arbeit bemühen, bevor sie nach staatlicher Unterstützung verlangten, wird keinen Langzeitarbeitslosen zur aktiven Arbeitssuche auch in für ihn unangenehmen Berufen/Branchen veranlassen können.

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Der Autor:

Prof. Dr. Johann Eekhoff

ist Direktor des Instituts für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln und Botschafter der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft.

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