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Finanzmarkt, Ordnungspolitik, Steuern und FinanzenTagged , , , , , , 11 Kommentare zu Das Volk hat gesprochen: Verantwortungsvoll haushalten!

Das Volk hat gesprochen: Verantwortungsvoll haushalten!

Fernab der öffentlichkeitswirksamen Wahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben die hessischen Wähler eine kluge Entscheidung getroffen, die über verhältnismäßig kurzfristige Zeithorizonte wie eine Legislaturperiode hinausgehen. Mit 70% Zustimmung ändern die Hessen ihre Landesverfassung und führen eine Schuldenbremse ein, die ab dem Jahre 2020 einen ausgeglichenen Haushalt vorschreibt und strukturelle Verschuldung verbietet.  Trotz der Möglichkeit einer Schuldenaufnahme in Phasen des wirtschaftlichen Abschwungs oder in außergewöhnlichen Notsituationen gibt die Schuldenbremse ein klares Signal für mehr Generationengerechtigkeit.

Mit der breiten Zustimmung verbindet sich der andauernde Auftrag an (Landes-) Politiker verantwortlich zu haushalten und keine unfinanzierbaren Wahlversprechen abzugeben. Die erfolgreiche Volksabstimmung bietet die Chance, dass das vermeintliche polit-ökonomische Gesetz „gewählt wird, wer am meisten (schuldenfinanzierte) Wohltaten verspricht“ durchbrochen wird. Verantwortliche Politik muss dem Wahlvolk zu aller erst darlegen, was mit den ordentlichen (Steuer-) Einnahmen finanzierbar ist und vor allem was nicht. Eine Flucht in die Verschuldung ist eine Flucht vor der Verantwortung. Dies gilt umso mehr in Anbetracht der Staatschuldenkisen in Europa und der mittlerweile bestehenden europäischen Haftungsgemeinschaft des Euros.

Die Besonderheit der hessischen Schuldenbremse liegt nicht in ihrer Ausgestaltung, sondern sie ergibt sich vielmehr durch ihr – zugegeben landesverfassungsrechtlich vorgeschriebenes – Zustandekommen durch Volksabstimmung. Die Zustimmung des Volkes verschafft ihr besonders große Legitimation und ist damit Vorbild für andere Bundesländer!

Europa, Finanzmarkt, Ordnungspolitik, Steuern und FinanzenTagged , , , , , 4 Kommentare zu Kurs auf den Schuldenberg

Kurs auf den Schuldenberg

Die Schulden der deutschen Bundesländer sind hoch. Doch damit der Stabilitätsrat eine Entschuldungsphase erzwingen kann, müsste der Schuldenberg noch höher wachsen.

Die jüngste Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle zeigt deutlich die Schwächen des neu eingerichteten Stabilitätsrates. Insbesondere durch die großzügige Festlegung der Schwellenwerte für die Länder, deren Überschreiten den Stabilitätsrat zum Handeln veranlassen soll, verhindern die Mitglieder des Rates weitgehend, dass überhaupt jemand an den Schulden-Pranger gestellt wird.

Und falls die Verschuldung dann doch irgendwann so exzessiv sein sollte, dass der Stabilitätsrat zum Aufstellen eines sanktionslosen Sanierungsplanes gezwungen ist, dann lehrt die europäische Erfahrung, dass nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird. Man erinnere sich nur an die politische Intervention Frankreichs und Deutschlands 2002/2003, als beide Länder eklatant und offensichtlich den Stabilitäts- und Wachstumspakt missachteten und auf dem politischen Wege im Rat der EU den Sanktionsmechanismus außer Kraft setzten.

Es sind Struktur und Zusammensetzung der Institution „Stabilitätsrat“, die das Grundproblem seiner Schwäche ausmachen. Mit den Finanzministern des Bundes und der Länder, ergänzt um den Bundeswirtschaftsminister, finden sich die öffentlichen Schuldenmacher zu einer Art Selbstevaluation – man könnte auch sagen Selbsthilfegruppe – zusammen. Es bestehen keine Anreize sich gegenseitig anzuschwärzen, da alle Beteiligten im gleichen Boot sitzen und nur zwei bis drei Musterschüler (Bayern, Sachsen und eventuell noch Baden-Württemberg) auf etwas besser gepolsterten Plätzen sitzen – aber nicht den Kurs ändern können. Hierfür bedarf es nämlich der 2/3 Mehrheit. Solange nicht externe, unabhängige Institutionen wie beispielsweise der Bundesrechnungshof auf die Brücke geholt werden, steuert das Boot der öffentlichen Haushalte weiter voll auf den Schuldenberg zu und droht abzusaufen.


* Hier geht es zur Studie „Schuldenbremse: Bisherige Beschlüsse stellen Gelingen auf Länderebene infrage“ des IW Halle.

* Hier geht es zur Pressemitteilung der Studie „Schuldenbremse: Bisherige Beschlüsse stellen Gelingen auf Länderebene infrage“ des IW Halle.

 

Bereits in einem früheren Beitrag im ÖkonomenBlog hatte der Autor auf dieses Problem aufmerksam gemacht.

Stabilitätsrat oder Sünderkartell? – Fabian Disselbeck (28. April 2010)

Europa, Finanzmarkt, Steuern und FinanzenTagged , , , , , , 1 Kommentar zu Fuß nicht von der Schuldenbremse nehmen

Fuß nicht von der Schuldenbremse nehmen

Die Staatsverschuldung von Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen in Deutschland steigt kontinuierlich an. Höchste Zeit, fest auf die Schuldenbremse zu treten.

Die europäischen Regierungen stehen unter massivem Druck. Es sind nicht nur ihre Schuldenberge, sondern auch die Angst vor immer höheren Refinanzierungskosten, die sie zu massiven Sparanstrengungen drängen. Einige Politiker versuchen die Ursache dieser Krise ominösen „Spekulationsmonstern“ oder „Nieten in Nadelstreifen“ [Zitat Gabriel in seiner Rede vom 21.5. zum so genannten Euro-Rettungsschirm] unterzujubeln. Richtig ist allerdings: der Markt legt den Finger nur in die klaffende Wunde. Ursprung allen Übels ist die Verschuldung der Staaten selbst.

So gut und richtig die aktuellen Bemühungen um eine Zurückführung der jährlichen (!) Rekord-Nettoneuverschuldung sind, so wichtig ist eine langfristige Perspektive. An der Konsolidierung werden wir viele Jahre, werden viele Generationen zu knabbern haben. Denn die Schuldenkrise des Staates ist eine langfristige, die sich durch die Finanzkrise 2008 nur nochmals deutlich verschärft hat. Über Jahrzehnte wurde es versäumt, die uferlos wachsende Verschuldung einzudämmen. Im Jahr 2007 – und damit vor der Finanzkrise – ist der Schuldenberg der öffentlichen Haushalte auf unglaubliche 1.578 Milliarden (etwa 19.000 Euro pro Kopf) gewachsen und verschlang allein an Zinszahlungen 67 Milliarden Euro, fast drei Prozent des BIP.

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OrdnungspolitikTagged , , , , , 2 Kommentare zu Stabilitätsrat oder Sünderkartell?

Stabilitätsrat oder Sünderkartell?

Aufgrund der Schuldenbremse muss der Bund bis

Wenn heute die Finanzminister der Länder und des Bundes sowie der Bundeswirtschaftsminister in Berlin zur konstituierenden Sitzung des Stabilitätsrates zusammenkommen, sind sie offiziell dem Ziel der Vermeidung von Haushaltsnotlagen verpflichtet. Der in der Verfassung verankerte Stabilitätsrat soll als präventives Element der neuen Schuldenbremse die öffentlichen Haushalte überwachen und gegebenenfalls Sanierungsverfahren durchführen. Sicher: Mit diesem Gremium wird ein wohl gemeinter Versuch gestartet, der ausufernden Staatsverschuldung präventiv Einhalt zu gebieten. Und dennoch sind große Zweifel an seiner Wirksamkeit angebracht.     

Denn die Zusammensetzung des Stabilitätsrates gleicht einer Versammlung von Schuldnern, bei der die Teilnehmer gemeinsam die finanzielle Situation von sich und den anderen Schuldnern beurteilen sollen. Es sitzen mit den Finanzministern also genau diejenigen am Tisch, die den immens hohen Schuldenberg der öffentlichen Haushalte zu verantworten haben – und so den nachfolgenden Generationen die finanzielle Luft zum Atmen nehmen. Ein Schelm wer bei diesem Sünderkartell an folgende Redewendung denkt: Die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Falls das offensichtliche massive Überschreiten der festgelegten haushaltspolitischen Kennziffern den Stabilitätsrat dann doch zum Handeln zwingen sollte, verfügt dieser ausschließlich über die Möglichkeit ein Sanierungsprogramm aufzustellen. Wird dieses nicht eingehalten, erschöpft sich die Macht des Stabilitätsrates darin, das betroffene Land oder den Bund zu verstärkten Bemühungen aufzufordern. Es gilt abzuwarten, ob der Druck der Öffentlichkeit den Stabilitätsrat trotz der genannten Probleme zu einer positiven Rolle bei der Vermeidung von übermäßigen öffentlichen Defiziten drängen kann. 


Am heutigen Mittwoch tagt zum ersten Mal der so genannte Stabilitätsrat in Berlin. Das neue Gremium besteht aus den Finanzministern von Bund und Ländern. Es soll die Haushaltsführung von Bund und Ländern im Sinne der neu im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse überwachen und die Nachfolge des bisherigen Finanzplanungsrats antreten.

Fabian Disselbeck hat Staatswissenschaften und Public Policy studiert und ist Promotionsstipendiat der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit. In seiner Dissertation befasst er sich mit Staatsverschuldung und der Schuldenbremse im Grundgesetz.