Archiv der Kategorie ‘Christoph Kaserer‘

11. August 2010

Insolvenz(recht) soll Banken retten

Von Prof. Dr. Christoph Kaserer

Das Jahr 2008 hat gezeigt, wie eine insolvente, systemrelevante Bank eine ganze Branche mit in den Abgrund reißen kann. Das vorgelegte „Banken-Restrukturierungsgesetz“ soll helfen, diesen Dominoeffekt künftig effektiver bekämpfen zu können. Der Referentenentwurf sieht vor, dass der Staat im Krisenfall eine systemrelevante Bank bereits in einem frühen Stadium reorganisieren und im schlimmsten Fall in eine geordnete Insolvenz führen kann. Begrüßenswert ist, dass dadurch bereits frühzeitig eingegriffen werden kann und systemrelevante Teile des Vermögens in eine „Brückenbank“ übertragen werden können. Das dürfte zu wesentlich geringeren Kosten für den Steuerzahler führen, als das bisher der Fall war. Was aber fehlt, ist eine klare Definition von „Systemrelevanz“.

Der zweite Teil des Gesetzes sieht einen Restrukturierungsfonds vor. Alle Banken müssen in Abhängigkeit ihrer Systemrelevanz in den Topf einzahlen, der dann im Ernstfall für die Reorganisationsmaßnahmen zur Verfügung gestellt wird. Problematisch dabei: Auch nicht systemrelevante Banken müssen sich beteiligen, obwohl nicht zu erwarten ist, dass sie jemals Mittel aus dem Fonds erhalten werden. Unklar ist auch die Lenkungswirkung. Denn die Abgabe wird vergleichsweise so gering ausfallen, dass Banken nicht angehalten werden, weniger systemrelevante Risiken einzugehen. Die Krisenprävention dürfte daher eher gering ausfallen.

Wichtig ist: Die Regierung hat erste richtigen Schlüsse aus der Krise gezogen. Doch neue Krisen wird das Gesetz nicht verhindern.

18. Mai 2010

Ein Experiment mit ungewissem Ausgang

Die EU-Finanzminister wollen heute strengere Regeln für Hedge-Fonds auf den Weg bringen. Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ist nicht unwahrscheinlich. Prof. Kaserer von der TU München findet, die Transaktionssteuer sei ein ungeeignetes Instrument und kann unter Umständen die Volatilität sogar erhöhen.

Von Prof. Dr. Christoph Kaserer

Ein Problem unserer Finanzmärkte besteht darin, dass für institutionelle Investoren ein Herdenverhalten individuell rational sein kann. Dies sorgt in der Tat für zusätzliche Volatilität an den Märkten. Durch die europäische Schuldenkrise ist nun wieder ein Instrument ans Tageslicht gerückt, was eigentlich schon als für ungeeignet befunden wurde: die Transaktionssteuer. Ziel der Steuer ist es, Spekulationen einzudämmen und so für stabilere Finanzmärkte zu sorgen. Abgesehen davon, dass nicht die Spekulanten den Euro aufweichen, sondern ausschließlich die mangelnde Haushaltsdisziplin der Euro-Länder, würde eine Transaktionssteuer im Grundsatz nicht helfen die Märkte zu stabilisieren.

Richtig ist zwar, dass die Steuer tendenziell die so genannten „noise trader“ – Investoren, deren Transaktionen nicht durch fundamentale Informationen ausgelöst werden – von den Märkten verdrängen würde, was letztlich auch die Volatilität senken würde. Aber es deutet mehr darauf hin, dass genau das Gegenteil eintreten wird. Denn eine Transaktionssteuer hat negative Auswirkungen auf die Informationsverarbeitung an den Märkten. Kurzfristige Anlagestrategien werden überdurchschnittlich belastet. Geschäftsmodelle, die auf die Ausnutzung kurzfristiger Fehlerbewertung angelegt sind, werden deshalb vom Markt verschwinden. Dies reduziert die Liquidität des Marktes und führt darüber hinaus zu einer ineffizienten Verarbeitung von Informationen.

Statt alte Instrumente hervorzuholen, sollte man sich lieber auf die Entwicklung wirksamer Regularien konzentrieren. Dem Problem des Herdenverhaltens könnte man wirksamer begegnen, wenn man dem seit Jahren weltweit anhaltenden Trend zur Intermediatisierung der Vermögensanlage entgegen wirken würde. Denn der Anteil der von  Investmentfonds verwalteten Vermögen hat sich in den letzten 20 Jahren in Deutschland verdoppelt. Die Konzentration von Kapital in den Händen institutioneller Investoren führt zu systematischen Risiken. Gerade durch Herdenverhalten ausgelöste Portfolioumschichtungen können erhebliche Kursschwankungen auslösen und die Märkte in Panik versetzen. Dem entgegenzuwirken wäre ein erster Schritt hin zu einer besseren Regulierung.

23. April 2010

Börsenumsatzsteuer: Liquidität in Gefahr

Eine Finanztransaktionssteuer würde zu enormen Einahmen für den Staat führen. Dennoch würde die Belastung vermutlich auf die Invetoren abgewälzt.Bankenabgabe ja oder nein und in welcher Form? Die Finanzminister der G20 werden am Freitag in Washington versuchen Antworten auf diese Fragen zu finden. Diskutiert wird auch eine Börsenumsatzsteuer. Das wäre aber der falsche Weg, denn die Kosten einer solchen Steuer schultern die Falschen, meint Prof. Kaserer.

Von Prof. Dr. Christoph Kaserer

James Tobin ist in der Krise wieder angesagt. Der Amerikaner schlug 1972 vor, Devisentransaktionen mit einer Abgabe zu belegen. Die Tobin-Steuer war geboren. Nun wird in einigen Ländern – als Redaktion auf die Turbolenzen auf den Finanzmärkten – über ein neues Instrument nachgedacht: Eine Börsenumsatzsteuer, oder allgemeiner eine Finanztransaktionssteuer, soll Spekulationen auf dem Finanzmarkt eindämmen. Warum allerdings sollte der Staat über eine neue Steuer allgemein „Spekulationen“ beschränken?

Tatsächlich stellen sich die Fragen: Wen trifft eine solche Steuer? Und was bewirkt sie? Sofern keine Ausnahmetatbestände definiert werden, was in der Vergangenheit bei Einführung einer solchen Steuer meist geschehen ist, würde vor allem der Handel der institutionellen Investoren bestraft. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass diese sich vom Markt zurückziehen – mit erheblichen Auswirkungen. Denn damit würde die Liquidität der Märkte sinken und die Volatilität steigen. Die daraus entstehenden Kosten tragen letztlich die privaten Anleger in Form höherer Risiken. Nicht auszuschließen ist, dass institutionelle Investoren einen Teil der wirtschaftlichen Kosten der Steuern auf die Kunden abwälzen können (dazu gehören auch die privaten Sparer), was dann aber deren Nettorendite deutlich schmälert. So oder so: Auf eine zusätzliche Steuer, die so massiv ins das Marktgeschehen eingreift und dabei den Wettbewerb verzerrt, sollten die Länder besser verzichten.

1. Februar 2010

Nicht alle Banken sind gleich

Die Bilanzsummen vor allem großer Banken haben sich vor der Krise extrem verlängert. Große Banken müssen anders reguliert werden als kleine, mein Prof. KasererVon Prof. Dr. Christoph Kaserer

Neben der zerstörerischen Wirkung, hat jede Krise auch ihr Gutes: denn systematische Ineffizienzen werden gnadenlos aufgezeigt und bereinigt. Jede Krise schöpft – frei nach Schumpeter – auch Neues und Besseres. Die aktuelle Krise zeigt das auf: hier werden vor allem die Schwächen in der internationalen Bankenaufsicht offen gelegt. Keine Aufsichtsbehörde hat die systematischen Risiken erkannt. In der gesamten OECD gab es kein System, welches den übrigen überlegen war und heute als Blaupause dienen kann. Um also zukünftige Risiken zu vermeiden, bedarf es etwas Neuem. Eine umfassende Änderung der Finanzmarktarchitektur muss her. Das Problem dabei: Überregulierung könnte die Gefahr einer Kreditklemme forcieren und die aufkeimende Wirtschaft wieder abwürgen.

Too big to fail – wie gehen wir mit systemrelevanten Banken zukünftig um? Und wie behandeln wir die Kleineren? Ich meine: die Großen müssen sich einer stärkeren Aufsicht unterwerfen. Die selbe Regulierung für alle, würde den kleineren Banken aber Luft zum atmen entziehen. Daher bietet sich eine zwei gegliederte Aufsicht an. In der ersten Stufe werden nur nicht-systemrelevante beaufsichtigt. Reguliert werden sie im Wesentlichen nach dem heute gültigen Regelwerk. Verbesserungsbedarf besteht hier vor allem in der Reduktion prozyklischer Effekte. Möglicherweise lassen sich die derzeitigen Regelungen für diese Banken auch vereinfachen. In der zweiten Stufe werden die großen, systemrelevanten Banken reguliert und kontrolliert. Die Institute müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen, etwa im Bereich der Eigenkapitalqualität und der Liquiditätsversorgung. Zudem muss dieser Bereich der Aufsicht international koordiniert werden. Darüber hinaus brauchen wir ein bankenspezifisches Insolvenzrecht. Denn Bankenpleiten wird es immer geben – sie müssen aber zukünftig ohne Kollateralschäden abgewickelt werden können.


Die  Studie “Reformbedarf und Reformoptionen im Finanzdienstleistungssektor– Lehren aus der Finanzkrise”  von Prof. Kaserer können sie hier downloaden.