Archiv der Kategorie ‘Johann Eekhoff‘

11. Mai 2010

Eigenverantwortung ist selbstverständlich

Der Hartz-IV-Anspruch eines Alleinstehendes beträgt summa summarum 952 EuroVon Prof. Dr. Johann Eekhoff

Das Arbeitslosengeld II dient als Teil der sozialen Sicherung einem klaren Zweck: es sichert arbeitslosen Bürgern einen Mindestlebensstandard. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass jeder Bürger für seinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich ist. Falls dies aber aus bestimmten Gründen nicht möglich ist, kann er sich auf die Solidarität der Gesellschaft verlassen. Die Hilfebedürftigen sind aber verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, den Unterstützungsbedarf so gering wie möglich zu halten. Und wer selbst einen Mindestlebensstandard erreichen kann, hat keinen Anspruch auf die Hilfe der Gesellschaft.

Mit Hinzuverdienstregeln wird gegen dieses an der Bedürftigkeit orientierte Mindestsicherungsprinzip verstoßen. Denn damit wird kein bestimmter Lebensstandard angestrebt, sondern der Betrag, bis zu dem Transferzahlungen geleistet werden, wird erhöht. Die gängige Argumentation, es müsse einen Lohnabstand zwischen Beschäftigten und Beschäftigungslosen geben, suggeriert, dass jeder Bürger ohne weiteres einen Anspruch auf die Mindestsicherung hätte und diesen Anspruch auch dann behalte, wenn er arbeite und Geld verdiene. Jeder, der so argumentiert, untergräbt damit die Grundsätze einer solidarischen, subsidiären Grundsicherung. Denn man würde eben nicht mehr davon ausgehen, dass jeder Bürger zunächst selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommt und nur Hilfe anfordert, wenn er den Mindestlebensstandard nicht erreicht.

Wird die Bedürftigkeitsorientierung aufgegeben, dann gibt es keinen sinnvollen Maßstab mehr für die Beurteilung der Höhe öffentlicher Unterstützungszahlungen. Schon jetzt wird ein Alleinstehender auch dann noch unterstützt, wenn er ein eigenes Einkommen von 1.235 Euro monatlich erzielt. Prinzipiell bedarf es keines monetären Anreizes, eine Arbeit aufzunehmen, weil eine Verpflichtung besteht, den Lebensunterhalt so weit wie möglich selbst zu verdienen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, verliert seinen Anspruch auf soziale Hilfen.

Die soziale Sicherung sollte wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden: Jeder Hilfsbedürftige sollte seinen Lohn vollständig behalten dürfen. Der Staat stockt dieses Einkommen dann bis zur Erreichung des Mindestlebensstandards auf. Nur wenn die Selbsthilfemöglichkeiten ausgeschöpft sind, besteht ein Anspruch auf ergänzende Leistungen des Staates. Es sollte selbstverständlich sein, dass niemand dafür belohnt werden muss, wenn er für sich selbst sorgt und die Mittel für seinen Lebensunterhalt erwirtschaftet.

8. Januar 2010

Gute Gesundheit ohne Steuern

Der Zuschuss des Bundes in die GKV wird weiter steigen. Darunter leidet der Wettbewerb, mein Prof. Dr. EekhoffVon Prof. Dr. Johann Eekhoff

Das im Koalitionsvertrag angestrebte Ziel, den sozialen Ausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) effizienter und gerechter zu gestalten, ist durch den steigenden Bundeszuschuss gefährdet. Das Problem ist: In der GKV wird zuviel Geld zu Gunsten der Versicherten umverteilt, die eine Unterstützung nicht brauchen. Denn die Höhe des Beitrags bemisst sich nach dem Arbeitseinkommen und nicht nach dem gesamten Einkommen. Versicherte mit hohen Kapitaleinkünften und vergleichsweise geringem Lohn, werden durch Versicherungsnehmer mit hohem Lohn aber möglicherweise geringerem Gesamteinkommen gestützt. Eine pauschale Versicherungsprämie wäre demnach solidarischer. Denn Arbeitnehmer erhielten nur einen Ausgleich, wenn sie tatsächlich bedürftig sind. 

Die Umstellung zur Beitragspauschale ist nicht mit einer Erhöhung der Steuerfinanzierung des Versicherungssystems verbunden. Im Gegenteil wäre es sogar besser, beide Systeme schärfer zu trennen. Denn immerhin ist der Bundeszuschuss zur GKV nichts anderes als eine Subventionierung der Beitragszahler, die nicht in jedem Fall gerechtfertigt ist. Die kostenlose Mitversicherung von Kindern ist zum Beispiel, anders als behauptet, keine familienpolitische Leistung. Kinder sollten zwar weiterhin kostenlos mitversichert bleiben. Das ist aber kein Grund, die Erwachsenen mit Steuermitteln zu entlasten. Denn jeder erwachsene Versicherte war einst ein kostenlos mitversichertes Kind. Ein höherer Beitrag im Erwachsenenalter ist nichts anderes als eine sinnvolle Verteilung der Belastung über den Lebenszyklus.

Allgemein gilt: Zuschüsse aus Steuermitteln entkoppeln Leistung und Gegenleistung und verschleiern die tatsächlichen Versicherungskosten. Soll der Wettbewerb im Gesundheitssektor gestärkt werden, müssen die Kassen leistungsgerechte Beiträge verlangen können. Eine Umstellung auf eine pauschale Prämie kombiniert mit einem sozialen Ausgleich würde keine zusätzlichen Steuermittel erfordern, denn dafür können die gewährten bzw. geplanten staatlichen Zuschüsse eingesetzt werden. Die Beitragszahler würden sogar per Saldo entlastet. Das wäre ein wichtiger Schritt, die Leistungsfähigkeit der GKV nachhaltig zu sichern.

27. November 2009

Gesundheitspauschale: Solidarischer als ihr Ruf

Der Schätzerkreis der Bundesregierung prognostiziert für das Jahr 2010 einen Fehlbetrag in der GKV von 9,3 Milliarden Euro.Von Prof. Dr. Johann Eekhoff

Im Koalitionsvertrag ist eine Umstellung der Krankenversicherungsbeiträge von lohnabhängigen hin zu lohnunabhängigen Beiträgen vorgesehen. Einkommensschwächere erhalten einen Zuschuss aus Steuermitteln. Eine sinnvolle Umstellung. Denn eine pauschale Prämie mit einer sozialen Flankierung aus Steuermitteln ist solidarischer als die lohnabhängigen Beiträge.

Bisher unterstützen diejenigen mit hohen Arbeitslöhnen die Versicherten mit geringen Arbeitseinkommen. Doch der Arbeitslohn zeigt die Wirtschaftskraft eines Versicherten nur unvollständig an. Maßgeblich ist das gesamte Einkommen. Somit treten Fälle auf, in denen ein Versicherter aufgrund seines niedrigen Arbeitslohns einen geringen Beitrag zahlt, obwohl sein Gesamteinkommen erheblich höher ist, als das von anderen Versicherten, die ihn unterstützen. Hinzu kommt, dass für Löhne, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, keine weiteren Beiträge zu entrichten sind.

Der vorgesehene Steuerzuschuss im Gesundheitsprämienmodell wird hauptsächlich von denen mit dem größten Gesamteinkommen getragen. Dafür sorgt das progressive Steuersystem. Und er kommt gezielt denen zu Gute, die tatsächlich ein geringes Gesamteinkommen haben. Deshalb ist die Gesundheitspauschale solidarischer als ihr Ruf. Für die ärmsten Bürger – Sozialhilfeempfänger und Arbeitslosengeld II-Empfänger – zahlen die Steuerzahler bereits heute einen pauschalen Beitrag.