Archiv der Kategorie ‘Thomas Hartmann-Wendels‘

14. Oktober 2009

Bankenaufsicht aus einer Hand

Die Bundesbank und Bafin werden zusammengelegt. Keine besonders gute Idee findet Prof. Hartmann-WendelsVon Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels

Die künftigen Regierungsparteien haben beschlossen, dass die Bankenaufsicht künftig ausschließlich von der Bundesbank wahrgenommen werden soll. Damit wird die bisherige Arbeitsteilung zwischen BaFin und Bundesbank beendet. Die Bundesbank war bislang zuständig für die Sachverhaltsaufklärung, d.h. die Mitarbeiter der Bundesbank haben die Bankenprüfungen vor Ort vorgenommen, Berichte der Jahresabschlussprüfer ausgewertet und über jede Bank ein Risikoprofil erstellt, in dem die Gesamtsituation einer Bank beschrieben wird. Die BaFin nahm die abschließende Beurteilung vor und ordnete gegebenenfalls aufsichtliche Maßnahmen an. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Arbeitsteilung nicht funktioniert hat oder gar ursächlich ist dafür, dass die Finanzmarktkrise nicht verhindert wurde. Insofern ist auch nicht erkennbar, warum die alleinige Zuständigkeit der Bundesbank die Bankenaufsicht verbessern soll.

Die wichtigste Frage dagegen ist noch ungeklärt: Wie unabhängig soll eine Bankenaufsicht sein? Da der Staat in Krisenzeiten mit massiven Mitteln eingreifen muss, hat er ein berechtigtes Interesse daran, bei der Bankenaufsicht ein Wort mitzureden. Dies sollte nicht so weit gehen wie in der Vergangenheit, denn der öffentliche Sektor ist zugleich auch Eigentümer eines Drittels unserer Banken. Die Bankenaufsicht muss einerseits vor zu viel staatlicher Einflussnahme geschützt werden, andererseits müssen aber auch die Banken vor einer allmächtigen Bankenaufsicht geschützt werden. Wie hier die Machtbalance künftig austariert werden soll, ist noch völlig offen.

Eine andere Frage ist, ob der Zeitpunkt für die Umstrukturierung der Bankenaufsicht günstig gewählt ist. Viele Banken befinden sich noch in einer labilen Verfassung, gleichzeitig laufen die Bemühungen um eine Verbesserung der Bankenaufsicht in den europäischen und internationalen Gremien auf Hochtouren. Ob wir gut beraten sind, in einer solchen Situation mit einer Bankenaufsicht anzutreten, die zum Auslaufmodell erklärt worden ist, erscheint mehr als fraglich.

25. September 2009

Quo vadis Pittsburgh (4)

Gestern und heute Tagen die Staats- und Regierungschefs der G-20-Staaten in Pittsburgh.ÖkonomenBlog-Spezial: Statements zum Gipfeltreffen
Heute: Hartmann-Wendels, Sinn, Matthes, Shiller

Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels, Direktor des Seminars für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Bankbetriebslehre an der Universität zu Köln:

„Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, wie wichtig eine internationale Harmonisierung der Bankenaufsicht ist. Als die Krise akut war, bestand große Einigkeit darüber, dass die Aufsichtsregeln international abgestimmt verbessert werden müssen. Jetzt, wo die Situation entspannter ist, kehren die nationalen Egoismen zurück. Amerikaner und Briten torpedieren die deutschen und französischen Bemühungen um eine Beschränkung der Bonuszahlungen und wollen stattdessen die Definition des haftenden Eigenkapitals enger fassen, wohl wissend, dass dies vor allem die deutschen Banken treffen wird. Der lachende Dritte des wieder einsetzenden Wettbewerbs um das lascheste Aufsichtsregime werden die Banken sein, die ohnehin kein Interesse mehr an schärferen Aufsichtsregeln haben. Ich erhoffe mir von dem G-20-Treffen in Pittsburgh, dass die Einsicht siegt, dass nationale Alleingänge keine dauerhafte Finanzmarktstabilität bringen können.“

Prof. Dr. Hans-Werner Sinn, Präsident des ifo-Instituts (Auszug aus einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 19.09.2009):

„Das Bankwesen flottzumachen hat jetzt oberste Priorität, sonst wird die Realwirtschaft massiv geschädigt. Außerdem muss die Staatengemeinschaft neue Regeln für eine langfristig bessere Bankenregulierung finden. Handeln die Regierungen nicht, vergeuden sie die Krise. (…) In den Banken wurden viel zu riskante Geschäftsmodelle gewählt.“

Dr. Jürgen Matthes, Institut der deutschen Wirtschaft Köln:

„Reformen der Bankenregulierung, der Rating-Agenturen oder der Managerentlohnung bringen einem einzelnen Land Nachteile. Deshalb ist es so wichtig, dass die G-20-Staaten dafür sorgen wollen, dass alle Länder an dem neuen Regulierungsrahmen beteiligt sind und sich in Zukunft nicht neue Schlupflöcher auftun.“

Robert J. Shiller, Professor of Economics Yale University (zitiert aus WamS vom 20.09.2009):

„Wir werden fünf bis zehn Jahre benötigen, um alles umzusetzen, was wir ändern müssen.“

Hier kommen sie zu den anderen Statements, unter anderem von van Suntum, Freytag, Schäffler, Hüther und Knipping.

4. August 2009

Kreditvergabe nicht Staatsaufgabe

Die Kredithürde ist nach einer Ifo Umfrage in den vergangenen Monaten angestiegenVon Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels

Gibt es die Kreditklemme wirklich oder ist sie nur ein Hirngespinst von Politikern, die kurz vor der Bundestagswahl krampfhaft nach einem Wahlkampfthema suchen, mit dem sie das Sommerloch überbrücken können? Einerseits wird darauf verwiesen, dass die Kreditvergabe der Banken zugenommen hat, andererseits werden Aussagen von Unternehmern zitiert, wonach die Banken Kreditlinien kürzen und sich bei der Kreditvergabe zurückhalten.

Ein Großteil der Verwirrung um die Existenz einer Kreditklemme rührt daher, dass nicht klar genug definiert wird, was eigentlich eine Kreditklemme ist. Eine rückläufige Kreditvergabe und steigende Zinsen machen noch keine Kreditklemme aus, niemand käme schließlich auf den Gedanken, von einer Autoklemme zu sprechen, wenn der Fahrzeugabsatz rückläufig ist und die Preise steigen. Von einer Kreditklemme könnte man erst dann sprechen, wenn die Banken trotz einer vorhandenen Nachfrage nach Krediten und trotz ausreichender Bonität der Unternehmen, die einen Kredit suchen, keine oder zu wenige Kredite vergeben. Doch warum sollten die Banken so handeln, schließlich lebt die Bankbranche vom Kreditgeschäft? Oder, bezogen auf die Automobilbranche, müssten wir uns doch fragen, warum produzieren die Hersteller nicht mehr Autos, obwohl die Nachfrage und die nötige Kaufkraft vorhanden sind? Die Frage, ob eine staatliche Intervention notwendig ist und wie sie aussehen soll, kann man erst beantworten, wenn man die Ursache für die vermutete Klemme kennt. Um beim Beispiel der Automobilindustrie zu bleiben: Liegt es an mangelnden Produktionskapazitäten, gibt es zu wenig Rohstoffe oder fehlen qualifizierte Arbeitskräfte? Würde der Staat eingreifen und die Autoproduktion selbst in die Hand nehmen, würde er die knappen Ressourcen von den privaten Herstellern abziehen und dort den Mangel vergrößern. Da der Staat sicherlich nicht der bessere Automobilproduzent ist, würde sich die Autoklemme nur noch verschlimmern – man erinnere sich an die langen Wartezeiten auf ein Auto in der früheren DDR.

Die Situation bei den Banken weist gegenüber der Automobilbranche allerdings Besonderheiten auf: Es gibt Regulierungsvorschriften, die prozyklisch wirken und die Kreditvergabe an das vorhandene Eigenkapital einer Bank binden. In Krisenzeiten kann es hier aufgrund eines abschmelzenden Eigenkapitals und höherer Eigenmittelanforderungen zu Engpässen kommen. Sollte dies wirklich der Fall sein, müsste an dieser Stelle der Hebel angesetzt werden. Eine direkte Kreditvergabe durch den Staat z.B. mittels der KfW würde dazu führen, dass der Staat etwas in die Hand nimmt, wozu ihm die nötige Expertise fehlt. Bei der Kreditvergabe geht es nicht darum, großzügig Gelder zu verteilen, sondern die Kreditvergabe erfüllt auch eine wichtige Allokationsfunktion: Die Finanzmittel sollen in solche Investitionen fließen, die hinreichend erfolgversprechend sind. Dies zu beurteilen, ist eine Kernkompetenz der Banken, der Staat dagegen verteilt Gelder nach politischen, nicht aber nach ökonomischen Kriterien.


Zur Grafik: Das Ifo Institut München hat Unternehmen nach ihrem Urteil über die Kreditbereitschaft der Banken befragt. Danach schätzten 45,1% der befragten Unternehmen die Kreditvergabe durch die Banken als restriktiv ein. Im Vormonat waren es 42,4%. In allen betrachteten Wirtschaftsbereichen haben die Klagen über eine strenge Kreditvergabepraxis der Banken zugenommen – im verarbeitenden Gewerbe, im Bauhauptgewerbe sowie im Handel.

8. Juli 2009

Banken unabhängiger kontrollieren

Intensität der BankenaufsichtVon Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels

Die Finanzmarktkrise hat einen dringenden Reformbedarf bei der Bankenaufsicht offen gelegt. Davon betroffen sind die bankaufsichtlichen Regeln, dies betrifft aber auch die Organisation der Bankenaufsicht. In Deutschland teilen sich die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Bundesbank die Aufgabe der Bankenaufsicht. Während die Bundesbank die Prüfungen vor Ort durchführt und die Meldungen der Banken entgegennimmt, erlässt die BaFin bankaufsichtliche Maßnahmen wie die Anordnung einer Sonderprüfung oder die Schließung eines Kreditinstituts.

Die Aufgabenteilung ist immer wieder ins Fadenkreuz der Kritik geraten: Sie führe zu Kompetenzwirrwarr, Reibereien zwischen den beiden Institutionen behindere die Effektivität der Bankenaufsicht, die BaFin sei zu weit weg von den Banken, um einen zeitnahen Einblick in deren Lage zu haben. Um diese Mängel abzustellen, sollte – so wird gefordert – die Bankenaufsicht unter einem Dach vereint werden.

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24. Juni 2009

Bad Bank für Landesbanken: Schwache Anreize

Bilanzsummen und Jahresergebnis der deutschen Landesbanken

Nach der Einführung eines Bad-Bank-Modells  für Geschäftsbanken gilt es nun die Bilanzen der Landesbanken zu sanieren. Am 10.06. hat das Bundeskabinett auch die Einführung von Bad Banks für Landesbanken gebilligt.  Fraglich bleibt, ob das vorgeschlagene Modell den Landesbanken wirklich weiterhilft, meint ÖkonomenBlog-Autor Thomas Hartmann-Wendels.

Von Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels

Das Bad Bank-Konzept für die Landesbanken unterscheidet sich in zwei Punkten von der Bad Bank für die privaten Banken: 1. Die Landesbanken können nicht nur toxische Wertpapiere, sondern auch ganze Geschäftsbereiche, die restrukturiert werden sollen, auslagern, und 2. die Eigentümer der Landesbanken müssen Verluste, die nach der Abwicklung übrig bleiben, in voller Höhe tragen. Die Unterschiede beruhen zum einen darauf, dass es bei den Landesbanken nicht nur darum geht, die Folgen von Fehlinvestitionen in Verbriefungstranchen zu bereinigen, sondern dass das gesamte Geschäftsmodell der Landesbanken grundlegend reformiert werden muss. Zum anderen sind bei den Landesbanken, anders als typischerweise bei privaten Banken, die Eigentümer bekannt und sie sind in dieser Rolle schon seit Jahren für die Fehlentwicklungen im Landesbankensektor mit verantwortlich.

So einleuchtend die Unterschiede auf den ersten Blick auch erscheinen, so ist doch fraglich, ob das Bad Bank-Modell den Landesbanken wirklich weiterhilft. Wenn die Eigentümer letztlich für alle Verluste vollständig aufkommen müssen, haben sie kaum einen Anreiz, die Bad Bank in Anspruch zu nehmen. Ohne die Auslagerung toxischer Wertpapiere und unrentabler Geschäftsfelder wird aber die dringend benötigte Konsolidierung unter den Landesbanken nicht vorankommen. Die Sparkassen fragen nicht zu unrecht, warum sie stärker in die Haftung genommen werden als die Eigentümer anderer Banken. Unabhängig davon, ob man diese Ungleichbehandlung als gerecht oder ungerecht ansieht, nützt es niemandem, wenn die Sparkassen sich als Folge der unabsehbaren Belastungen, die auf sie zukommen, gezwungen sähen, ihre Kreditvergabe einzuschränken. Daher sollte die Haftung für die Sparkassen abgemildert werden, zum einen, um die Geschäftstätigkeit der Sparkassen nicht in Mitleidenschaft zu ziehen, zum anderen um einen Anreiz zu geben, die überfällige Konsolidierung endlich in Gang zu bringen.

25. April 2009

Falsche Anreize

Von Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels

Die Bad Bank soll helfen, die Bankbilanzen von sog. toxischen Wertpapieren zu befreien und das Vertrauen der Banken untereinander wieder herzustellen. Dabei gibt es jedoch ein Dilemma: Um sicher gehen zu können, dass die Banken wirklich alle Wertpapiere auslagern, müssen die Konditionen attraktiv sein, weiterhin darf es für die Banken keine Verpflichtung geben, für Verluste bei der Abwicklung der Papiere später haften zu müssen. Allerdings setzt man hiermit die falschen Anreize, nämlich dass derjenige, der hohe Risiken eingeht, später mit großzügiger Hilfe rechnen kann. Wettbewerbsneutral ist eine staatlich gestützte Bad Bank auch nicht, denn diejenigen, denen die Staatshilfe heute zugute kommt, werden künftig umso aggressiver am Markt auftreten.

Auch die nun auf dem Tisch liegenden Vorschläge für die Einrichtung von Bad Banks lösen dieses Dilemma nicht. Können die Banken ihre toxischen Wertpapiere zum Buchwert verkaufen, sind sie ihre Verlustbringer zwar auf elegante Weise los, die Verlustrisiken trägt aber der Steuerzahler, wenn der Ankauf über eine staatlich garantierte Anleihe erfolgt. Müssen die Banken dagegen die Verluste aus der Verwertung der Wertpapiere später tragen und dafür Rückstellungen bilden, kann man die Papiere auch gleich bei den Banken belassen. Der Versuch, das Problem durch eine Bewertung der Wertpapiere oder durch die Entrichtung einer angemessenen Risikoprämie zu lösen, wird scheitern: Dieser Weg ist zu teuer, zu langwierig und letztlich wird man einsehen müssen, dass es keinen objektiv richtigen Wert gibt.

27. März 2009

Umverteilung zu den Banken

Zwischen den Jahren 2000 und 2006 hat sich das Volumen neuer Hypotheken in den USA auf 600 Milliarden Dollar jährlich mehr als verdreifacht. Bis zu 20 Prozent davon ging an Schuldner mit zweifelhafter Bonität (Subprime).Von Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels

Mit Hilfe von privaten Investoren will das US-Finanzministerium die amerikanischen Banken von den toxischen Wertpapieren befreien. Kein schlechtes Krisenmanöver. Denn durch die Bereinigung der Bilanzen käme der Interbankenverkehr wieder in Gang und die Institute hätten wieder mehr Spielraum zur Kreditvergabe. Das sind durchaus positive Effekte. Die Frage ist nur, wer die Rechnung dafür bezahlt. Wird der Plan so umgesetzt, gibt es in den USA eine gigantische Umverteilung zugunsten der Banken und zulasten der Steuerzahler. Der Einstieg von privaten Investoren wird die Summe, mit der der Staat einspringen muss, nicht ganz so groß ausfallen lassen. Private Investoren haben aber nur einen Anreiz Kapital zur Verfügung zu stellen, wenn sie einen niedrigen Preis zahlen, denn das Risiko der giftigen Papiere ist nicht abschätzbar. Momentan ist der Markt für diese Art von Papieren völlig zusammengebrochen. Sie sind nicht mehr handelbar und somit kann sich auch kein Marktpreis als Wertbemessungsgrundlage ergeben. Ein Handel kann also nur funktionieren, wenn der Staat das Risiko übernimmt – das heißt im Klartext: Fallen Hypothekenkredite aus, muss der Staat und somit der Steuerzahler dafür gerade stehen. Eine bessere Lösung wäre eine Art „Besserungsschein“, wie es von den Genossenschaftsbanken praktiziert wird. Erst wenn die Banken wieder Gewinne schreiben, sollten sie sich an den Verlusten beteiligen. Dazu sind sie momentan gar nicht in der Lage. Die Verlustbeteiligung wäre erstmal keine zwingende Verpflichtung. Insoweit müssten die Banken auch keine Rückstellungen bilden, die ihre derzeit ohnehin schon dünne Kapitaldecke weiter schmälern würden. Andererseits könnte der Staat so Verluste auf die Banken zurückverlagern, wenn diese wieder Erträge machen. Damit würden sie den Eigentümern aufgebürdet und nicht mehr den Steuerzahlern.


Zur Grafik: Zwischen den Jahren 2000 und 2006 hat sich das Volumen neuer Hypotheken in den USA auf 600 Milliarden Dollar jährlich mehr als verdreifacht. Bis zu 20 Prozent davon ging an Schuldner mit zweifelhafter Bonität (Subprime).

20. März 2009

HRE-Enteignung mit Marktwirtschaft vereinbar?

Seit dem 29. Oktober 2008 hat die Hypo Real Estate (HRE) bereits staatliche Hilfen von insgesamt 102 Mrd. Euro erhalten: Zunächst eine Kapitalspritze in Höhe von 50 Milliarden Euro und dann nacheinander Bürgschaften von noch einmal 52 Mrd. Euro.Von Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels

Die geplante Enteignung der Aktionäre der Hypo Real Estate ist ein schwerwiegender Eingriff in marktwirtschaftliche Prinzipien. Auch wenn an die Enteignung Bedingungen geknüpft sind und die Geltung des Gesetzes zeitlich befristet ist, so ändert es nichts daran, das mit dem Eigentumsrecht ein Grundpfeiler jeder marktwirtschaftlichen Ordnung angegriffen wird. Hat man diesen Pfeiler erst einmal umgestoßen, so wird man sich bei der nächsten systemrelevanten Bank, die in Schwierigkeiten gerät, leichter tun, denselben Weg zu beschreiten.

Das Enteignungsgesetz ist jedoch nicht der erste Verstoß gegen marktwirtschaftliche Prinzipien, sondern lediglich die logische Folge des Versprechens, keine systemrelevante Bank insolvent werden zu lassen. Die Insolvenz als Sanktion für unternehmerische Fehlentscheidungen ist ein weiterer zentraler Bestandteil einer Marktwirtschaft. Dass man diesen Grundsatz außer Kraft gesetzt hat, mag nach den Erfahrungen im Anschluss an die Lehman-Pleite und angesichts der systemischen Risiken im Bankensektor gerechtfertigt sein, man muss sich allerdings darüber im Klaren sein, dass jeder Eingriff in die Marktwirtschaft den nächsten Eingriff vorprogrammiert. Auch die Verstaatlichung wird nicht der letzte Eingriff sein. Zu befürchten ist, dass zusätzliche Maßnahmen notwendig werden, um zu verhindern, dass die Wettbewerbsvorteile, die eine verstaatlichte HRE hat, zu Lasten anderer Banken gehen. Die Beschwerden von Banken und Sparkassen über Wettbewerbsnachteile gegenüber Banken, die die Hilfe des SoFFin in Anspruch genommen haben, lassen erahnen, wohin der Zug rollt.

Es kommt jetzt darauf an, klar zu machen, dass das, was im Bankenbereich unausweichlich erscheint, kein Weg für andere Branchen sein darf. Gleichgültig ob Schaeffler-Conti oder Opel, der Begriff Systemrelevanz hat Hochkonjunktur und die Gefahr ist groß, dass man die Vorgehensweise bei der HRE auf andere Unternehmen überträgt. Dies wäre dann der Einstieg in die Staatswirtschaft mit unabsehbaren Folgen für Freiheit und Wohlstand.


Zur Grafik: Seit dem 29. Oktober 2008 hat die Hypo Real Estate (HRE) bereits staat-liche Hilfen von insgesamt 102 Mrd. Euro erhalten: Zunächst eine Kapitalspritze in Höhe von 50 Milliarden Euro und dann nacheinander Bürgschaften von noch einmal 52 Mrd. Euro.

6. Februar 2009

HRE-Pleite: Effekte nicht unterschätzen

Bruttoabsatz festverzinslicher Wertpapiere in DeutschlandVon Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels

Die Enteignung einer Bank gehört in normalen Zeiten sicherlich nicht in den Instrumentenkasten der Wirtschaftspolitik. Doch wir haben keine normalen Zeiten, sondern das Bankensystem schlingert weltweit seit Monaten am Rande des Abgrunds. Einer der wenigen Finanzmarktprodukte, die der Abwärtsspirale bislang trotzen konnten, ist der Pfandbrief. Die kürzlich von der LBBW begebene Jumbo-Pfandbriefanleihe, die innerhalb weniger Stunden mehrfach überzeichnet war, hat gezeigt, dass der Pfandbrief nach wie vor das Vertrauen der Anleger genießt. Und dieses Vertrauen muss in jedem Fall erhalten werden. Der Markt für Pfandbriefe ist das größte Segment des europäischen Marktes für festverzinsliche Wertpapiere. Das Volumen der im Umlauf befindlichen Hypothekenpfandbriefe betrug Mitte 2007 212 Mrd. €, hinzu kamen öffentliche Pfandbriefe im Wert von 703 Mrd. €. Es ist nicht auszudenken, welche Konsequenzen es für die deutschen Hypothekenbanken – einschließlich deren Muttergesellschaften – hätte, wenn auch dieser Markt kippen würde. Es geht nicht darum, die Pfandbriefgläubiger zu schützen, aber wir würden bei einer Insolvenz der Hypo Real Estate aufgrund von Notverkäufen eine Abwärtsspirale ohne Ende erleben, die immer mehr Institute mit in den Abgrund reißen würde. Die Lehman-Pleite hat gezeigt, welch katastrophalen Folgen es hat, wenn man die systemischen Effekte einer Bankpleite unterschätzt.


Die Grafik zeigt den Bruttoabsatz festverzinslicher Wertpapiere in Deutschland: Darin enthalten sind neben Pfandbriefen u.a. auch Schuldverschreibungen und Anleihen der öffentlichen Hand.Der ÖkonomenBlog-Autor Frank Schäffler, Mitglied des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages hatte am Montag vor einer Verstaatlichung der Hypo Real Estate gewarnt und ein geordnetes Insolvenzverfahren angeregt.

Widerspruch äußert jetzt der Direktor des Instituts für Bankwirtschaft und Bankrecht an der Universität zu Köln, Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels: „Die Lehman-Pleite hat gezeigt, welch katastrophalen Folgen es hat, wenn man die systemischen Effekte einer Bankpleite unterschätzt.“