Zunächst schleichend und dann schneller hat die europäische Politik immer mehr Regelungskompetenzen an sich gezogen. In permanenter Überdehnung des EU-Vertragsrechts scheren die supranationalen Institutionen Europas – die EU-Kommission, das Europäische Parlament, aber auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) – Europa über einen Leisten. Vielfalt war gestern, die Einfalt regiert. Der Ministerrat als Staatenkammer der Mitgliedstaaten und der Europäische Rat der Regierungschefs als intergouvernementale Institutionen verlieren im Gegenzug an Gewicht. Auch der Bedeutungsverlust des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts dokumentiert die Ausweitung der europäischen Rechtsetzung.
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