Die Staatsverschuldung nährt sich selbst
Der Zwang zum Sparen wird die gesellschaftspolitische Diskussion auf diesem Globus auf viele Jahre beherrschen. Denn die horrende Staatsverschuldung und die säkulare Alterung in vielen entwickelten Industriestaaten, die alle sozialen Sicherungssysteme einem immensen Ausgabendruck aussetzt, bündeln sich zu politischem, sozialem und ökonomischen Sprengsatz.
Welche Dynamik die ausufernde Staatsverschuldung annehmen kann, darüber sind sich heute die Wenigsten bewusst. Auf staatlicher Ebene finanzieren wir seit vielen Jahrzehnten staatliche Leistungen – Investitionen, aber zunehmend auch Konsumausgaben – mit Krediten. Von echter Schuldentilgung keine Spur. Die Folge ist ein Teufelskreis, in dem sich die Staatsverschuldung über den mathematischen Effekt des Zinseszins praktisch aus sich selbst heraus nährt.
Deshalb gibt es zu einer Politik der strukturellen Konsolidierung keine Alternative. Im Konjunkturaufschwung brauchen wir künftig deutliche Haushaltsüberschüsse. Die erreichen wir nur mit demografiefesten Reformen der Sozialsysteme und einem uneingeschränkten Bekenntnis zum Subsidiaritätsprinzip bei den Sozialleistungen. Außerdem muss die im Grundgesetz neu verankerte Schuldenregel gegen alle Widerstände energisch verteidigt werden.
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Lösungen sind simpel:
BGE einführen (mindestens 50% des BIP besser mehr!, damit man endlich einen mündigen Verbraucher hat) und gesamtes derzeitiges Sozialsystem abschaffen. Renten- und Pensionsystem (oder besser Beamtenstatus)abschaffen. KV für alle einführen.
Alle Gesetzte, Verordnungen, Subventionen abschaffen, die man nicht braucht (fast alle). Alle Mitarbeiter freisetzten, die jetzt nicht mehr gebraucht werden. Kündigungsschutz entfernen.
Dazu eine Steuerreform mit maximal 2 verbleibenden Steuern (es darf keine Unternehmenssteuern geben) ohne jedwede Absetzungmöglichkeit, entweder Einkommmen + Konsum, besser Finanztransaktion + Konsum), dazu PKW-Maut auf allen Straßen. Dann wieder alle unnötigen Menschen freisetzten
Steuerberater, Finanzbeamte, Wirtschaftsprüfer etc..
Sowas wäre für die Wirtschaftskraft eines Landes und für eine echte Dienstleistungsgesellschaft sinnvoll. Nur welcher WiWi, Sozialpädagoge, Jurist würde da mitmachen, es würden unglaubliche viele arbeitslos und hätten nur das BGE.
Andererseits könnte man argumentieren, sie hätten es sich schon lange genug auf Kosten der Anderen Gut gehen lassen (Da is sie, die “spätrömische Dekadenz”, es gibt sie tatsächlich).
Der Zuschuß an die Rentenkassen bildet die zentrale Subventionsleistung des Staates. Aktuell fließen ca. 80 Mrd. € p.a. aus dem Bundeshaushalt in die Rentenkassen. Nur so lassen sich die Leistungsversprechen an die heutigen Ruhegeldbezieher gerade noch bedienen. Dabei verkümmern jedoch die Anwartschaften der aktiven Jahrgänge, die derzeitigen Renten gehen zu Lasten der nachfolgenden Generationen. Eine durch Geburt eingegangene Verpflichtung, Leistungen ohne Anspruch auf annähernd gleiche Leistungen zu erbringen, hebelt nicht nur das Prinzip von Leistung und Gegenleistung aus. Eine Leistungspflicht ohne Ausschlagungsrecht tritt die Grundrechte der Kinder mit Füßen.
Jede Rechtsnorm basiert auf der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG. Der Staat hat die Würde jedes einzelnen Menschen zu achten und zu schützen, darin konkretisiert sich die grundlegende Vereinbarung zwischen Staat und den Bürgern. Staatlichen „Schutz“ zu „erkaufen“ indem später eintretende Menschen mit geringerem Schutz – aufgrund der hohen Verschuldung – ausgestattet werden, macht diesen zum Privileg der einen Gruppe.
Erklärung der Menschenrechte vom 10 Dezember 1948 – Article 1:
Tous les êtres humaines naissent libres et égaux en dignité et en droit.
Alle (!) Menschen sind frei geboren – ein unveräußerliches Kennzeichen ihrer Würde wie ihrer Rechte. Sie sind sowohl frei von privaten Dienstbarkeiten wie auch von einer Finanz-Leibeigenschaft zu einem Staatswesen. Damit kann ein System intergenerativ verzerrter Vergünstigungen und Belastungen – Staatsverschuldung – nicht mit dem Konzept menschlicher Würde vereinbar sein.
Die Verschuldung des heutigen Deutschland von ca. 270% des BIP ist das Ergebnis einer unzureichend beschränkten Staatsherrschaft. Im rechtlichen Fundament der Bundesrepublik wurden zentrale Weichen falsch gestellt. Das Grundgesetz verdinglicht die Aktiven zugunsten der Leistungsempfänger – es steht im Konflikt mit der „Deklaration der Menschenrechte“ von 1948. Nur deswegen konnte der bundesdeutsche Staat jeden Winkel der menschlichen Existenz durchregulieren, aber die individuellen Freiheits-Grundrechte vernachlässigen. Irgendwann ist jedoch der Topf leer und die Gesellschaft, die ihn bezahlen musste, verarmt – siehe (u.a.) die Kohlesubventionen und das hochverschuldete Nordrhein-Westfalen.
Durch die falsche Toleranz gegenüber einer massiven Verschuldung ist die Situation eingetreten, dass das Grundgesetz ungerechtes „Recht“ zuläßt. Aber was der Ausnahme-Jurist Lothar Kreyssig sogar einem „Führer“ zu bestreiten wagte, gilt heute unverändert weiter: Wo die Regularien einer geltenden Ordnung zwar noch formales Recht verkörpern, aber gleichzeitig Unrecht darstellen, greift die Augustinus zugeschriebene Feststellung, dass … ein ungerechtes Gesetz auch kein „Recht“ darstellt.
“Der Zuschuß an die Rentenkassen bildet die zentrale Subventionsleistung des Staates. Aktuell fließen ca. 80 Mrd. € p.a. aus dem Bundeshaushalt in die Rentenkassen. Nur so lassen sich die Leistungsversprechen an die heutigen Ruhegeldbezieher gerade noch bedienen.”
Auszug aus Wikipedia
—-Die versicherungsfremden Lasten in der GRV, die aus dem Bundeszuschuss zum Teil abgedeckt werden, d. h. ohne dass die Rentner dafür versicherungstechnisch äquivalente Beiträge gezahlt haben, setzen sich zum Beispiel zusammen aus folgenden Positionen:
Familienausgleich (Kinderzeiten für vor 1921 geborenen Frauen, Waisenrenten)
Berücksichtigungszeiten, Kindererziehungszeiten, Zuschläge zur Witwenrente bei Müttern
Renten wegen Todes (außer Splittingrenten)
Renten für Ersatzzeiten (Kriegsdienst, Gefangenschaft etc.)
Integration von Vertriebenen und Aussiedlern
Transfere in die neuen Bundesländer
Beteiligung an Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Renten wegen Arbeitsmarktlage
Vorgezogene Renten (z. B. Altersteilzeit)
Mindestrenten
Anerkennung für Ausbildungszeiten, Höherbewertung der ersten 3 Versicherungsjahre
Ansprüche Behinderter in geschützten Einrichtungen
Krankenversicherung der Rentner (KVdR), (die Pflegeversicherung der Rentner PVdR) tragen die Rentner selbst)
Zusatzabkommen mit USA, Israel, Kanada
Rentenanteile, soweit sie in der Höhe des Barwertes der Rente bezogen auf die Lebenserwartung von der durchschnittlichen Lebenserwartung einer Mannesrente ab 65. Lj. bzw. 67. Lj. abweichen
Durchlaufende Posten, bei denen die GRV nur als Verwalter tätig ist (z. B. Knappschaftzuschüsse, DDR-Zusatzversorgung)
Neben diesen über den allgemeinen Haushalt zu finanzierenden Posten hat der Bund im Rahmen seiner Finanzverantwortung außerdem Bundesmittel bereitzustellen für:
Demografische Last
Organisations- und Gestaltungshoheit durch den Bund
Mitfinanzierung anderer Sozialsysteme durch die GRV (z. B. Reha, Berufsförderung etc.)
Anteilige Verwaltungskosten für fremde Leistungen
Geht man für die Zweckbestimmung der GRV davon aus, dass sie die Versorgung ihrer Versicherten im Alter und bei Invalidität sicherstellen soll, dann zeigt sich deutlich, dass die nicht beitragsgedeckten Leistungen bei begünstigten Renten einen allgemeinen sozialpolitischen Hintergrund haben. Mit der Versichertengemeinschaft der beitragszahlenden Arbeitnehmer in der GRV haben sie nur im Rahmen allgemeiner staatlicher Fürsorge, die alle Bürger betrifft, zu tun. Leistungen staatlicher Fürsorge sind nach allgemeiner Auffassung jedoch aus dem Staatshaushalt zu finanzieren.
Die Rentner in den neuen Bundesländern hierbei pauschal als Subventionsempfänger aufzuführen, weil deren Bewohner „in die westdeutsche GRV niemals eingezahlt haben“, scheint einigen Quellen nicht gerechtfertigt, weil damit der Eindruck erweckt wird, als müssten die westdeutschen Beitragszahler oder die Bundeskasse alle dortigen Renten finanzieren. Weil es sich um eine Umlagefinanzierung handelt, begann am Tage der Wiedervereinigung die Beitragszahlung der dortigen Pflichtversicherten und die Zahlung der dortigen Renten. Durch den Einbruch bei den Beiträgen durch die Arbeitslosigkeit, letzteres jedoch in stärkerem Maße als in den alten Bundesländern ist tatsächlich ein höherer Zuschuss aus Steuermitteln erforderlich, der jedoch genau so zu bewerten ist wie andere Wiedervereinigungskosten.—–
Was bleibt also von dem Bundeszuschuss für die Menschen die ihr Leben lang Beiträge gezahlt haben?
Der stete Tropf der Umverteilung läuft über die Sozialkassen wie den Staatshaushalt – aber gleichzeitig hat sich die industrielle Basis der östlichen Bundesländer im Zuge der Wiedervereinigung weitgehend in Luft aufgelöst. Übrig geblieben sind üppige Versorgungssysteme und noch üppigere Ansprüche.
Deutschlands weltmeisterliches Sozialbudget – bald 40% der wahlberechtigten Bürger (zzgl. der mitfinanzierten Familienmitglieder erhalten ihr hauptsächliches Einkommen aus Sozialtransfers) wird einer schrumpfenden Zahl an Aktiven aufgebürdet. Und die demographische Entwicklung führt dazu, dass die Zahl der Aktiven in jeder Generation um ein Drittel sinkt, im Osten noch stärker als im Westen. Die Umlageverfahren verlangen, dass eine schrumpfende Zahl von Menschen weiterhin die „Ansprüche“ anderer bedient, Der Anspruch des Einen ist die Pflicht des Anderen – die Transferökonomie frisst ihre Kinder.
Während die derzeitigen Leistungsempfänger eine Rendite ihrer Einzahlungen in die Sozialsysteme von 5-6% erwarten können, erhalten die zukünftigen Leistungsbezieher des Jahres 2020 vielleicht noch um 2% auf ihre Leistungen (bezogen auf die Gesamtlaufzeit). Die heutigen Zahler werden für gleiche Leistungen nur 1/3 der Beträge – zurück – erhalten, die den derzeitigen Rentnern ausgezahlt werden. Die derzeit aktive Generation muss dadurch Konsumverzicht bis zur Armutsgrenze leisten. Man soll aber nicht glauben, dass sich junge, gut qualifizierte Menschen eine solche Einseitigkeit bieten lassen, für die sie nichts erhalten außer der Besserstellung ihrer Elterngeneration.
Und NEIN – eine Begleichung der Versprechungen, die die deutsche Links-Diktatur gemacht hat, ist keine legitime Staatsaufgabe. Tatsächlich hat der Staat im Rahmen der „Sozialen Marktwirtschaft“ eine „Aufgabe der staatlichen Fürsorge“. Die bezieht sich jedoch nur auf eine Grundsicherung gegen Armut, nicht darauf, das hohe Ost-Rentenniveau inklusive der SED-Sonderversorgungssysteme zu sichern.