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Finanztransaktionsteuer trifft die Falschen

Der französische Präsident Sarkozy hält fest an der Einführung der Finanztransaktionssteuer.  Notfalls will er die Steuer ohne Großbritannien in der EU einführen. Spekulationen sollen damit eingedämmt werden und gleichzeitig freut sich der Staatshaushalt. Auf den ersten Blick erschlägt man mehrere Fliegen mit einer Klappe. Doch geht die Rechnung auf?

Es könne nicht sein, dass der Kauf von Immobilien und  Waren im Supermarkt besteuert werden, Finanztransaktionen aber nicht. Damit begründet der französische Präsident Sarkozy die Pläne alle Finanztransaktionen mit einer Steuer zu belegen. Zudem will man damit Spekulationen eindämmen und die Volatilität an den Märkten senken. Nicht weniger von Interesse dürften aber auch die winkenden Milliarden für die Staaten sein, die angesichts der Schuldenkrise sicherlich gerne angenommen würden.

Es ist unbestritten, dass die Finanztransaktionssteuer (FTT) die Liquidität an den Finanzmärkten negativ beeinflussen würde. Ob aber den damit verbundenen Kosten ein entsprechender Nutzen in Form geringerer spekulativer Über- oder Untertreibungen gegenübersteht ist aus wissenschaftlicher Perspektive nicht zu beantworten. Wahrscheinlich ist aber, dass die jetzt angedachte Ausgestaltung der FTT den informationsgetriebenen Handel in europäischen Aktien und Anleihen zugunsten des kurzfristigen Derivatehandel benachteiligen wird. Damit wäre dann genau das Gegenteil dessen erreicht, was beabsichtigt wird. Denn der Derivatehandel kann sich im Unterschied zum Sekundärmarkthandel sehr viel leichter dem fiskalischen Zugriff der EU entziehen. Das heißt: Liquidität fließt aus den Aktien- und Anleihenmärkte in die Derivatemärkte. Darunter leiden dann vor allem mittelgroße Unternehmen, da in diesem Segment die Liquidität schon heute zu niedrig ist. Für diese Unternehmen wird die Eigen- und Fremdkapitalbeschaffung über die Börse noch teurer.

Wird darüber hinaus mit der Umsatzsteuerbefreiung des Finanzsektors argumentiert, ist die Finanztransaktionssteuer ebenfalls das falsche Instrument. Denn sie besteuert nicht nur die entstandene Wertschöpfung im Finanzsektor, sondern sämtliche Transaktionen und sollte damit auch nicht mit dem Hinweis auf die fehlende Umsatzbesteuerung im Finanzsektor gerechtfertigt werden.