Finanzmarkt, Steuern und FinanzenTagged , ,

Börsenumsatzsteuer vergessen

Deutschland plant eine Finanztransaktionssteuer Wenn nicht alle Länder gemeinsam eine Finanztransaktionssteuer einführen, „dann können Sie das Ding vergessen“. So äußerte sich Bundesfinanzminister Peer Steinbrück im Mai dieses Jahres. Auf Anfrage teilte die Bundesregierung zum Thema Tobinsteuer mit: „Eine weltweite Einführung ist auch nicht absehbar“. Zwei Wochen vor der Bundestagswahl hält Peer Steinbrück es aber nun gemeinsam mit dem Außenminister für angezeigt, nun doch die globale Finanztransaktionssteuer oder als Trostpreis die nationale Börsenumsatzsteuer zu fordern.  Angeblich würden dadurch die Verursacher der Krise finanziell in die Verantwortung genommen. Tatsächlich würden am Ende aber die deutschen Kleinanleger zahlen müssen, während die großen Investoren ausweichen könnten. Das Thema  soll wohl als Handreichung für die Wahlkämpfer vor Ort dienen.  Es lässt sich ja auch so leicht sagen,  dass es die Steuer in Großbritannien schon gibt.  Die 15 Ausnahmetatbestände, die es dort gibt, lassen sich allerdings nicht so leicht aufzählen. Dass Juristen nun an der europarechtlichen Zulässigkeit zweifeln, wird ignoriert. Dass Dänemark (1999), Deutschland (1991), Frankreich (2008), Italien (2008), Luxemburg (1987), Niederlande (1990), Österreich (2001), Schweden (1991) und Spanien (1988) diese Steuer mit guten Gründen abgeschafft haben, spielt ebenfalls keine Rolle. Die Argumente gegen die Steuer und die negativen Erfahrungen mit ihr lassen sich bequem in der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der FDP-Fraktion zur Einführung einer Börsenumsatzsteuer in Deutschland nachlesen (BT-Drs. 16/12571). Das ermöglicht eine sachliche Diskussion des Themas. Die Bundesregierung kann ihre Forderung aber schon beim Vorbereitungstreffen der EU-Staaten nicht durchsetzen. Damit sollten wir den Finanzminister beim Wort nehmen: wir können das Ding vergessen.

Deutschland plant eine Finanztransaktionssteuer

Wenn nicht alle Länder gemeinsam eine Finanztransaktionssteuer einführen, „dann können Sie das Ding vergessen“. So äußerte sich Bundesfinanzminister Peer Steinbrück im Mai dieses Jahres. Auf Anfrage teilte die Bundesregierung zum Thema Tobinsteuer mit: „Eine weltweite Einführung ist auch nicht absehbar“. Zwei Wochen vor der Bundestagswahl hält Peer Steinbrück es aber nun gemeinsam mit dem Außenminister für angezeigt, nun doch die globale Finanztransaktionssteuer oder als Trostpreis die nationale Börsenumsatzsteuer zu fordern. 

Angeblich würden dadurch die Verursacher der Krise finanziell in die Verantwortung genommen. Tatsächlich würden am Ende aber die deutschen Kleinanleger zahlen müssen, während die großen Investoren ausweichen könnten. Das Thema  soll wohl als Handreichung für die Wahlkämpfer vor Ort dienen.  Es lässt sich ja auch so leicht sagen,  dass es die Steuer in Großbritannien schon gibt.  Die 15 Ausnahmetatbestände, die es dort gibt, lassen sich allerdings nicht so leicht aufzählen. Dass Juristen nun an der europarechtlichen Zulässigkeit zweifeln, wird ignoriert. Dass Dänemark (1999), Deutschland (1991), Frankreich (2008), Italien (2008), Luxemburg (1987), Niederlande (1990), Österreich (2001), Schweden (1991) und Spanien (1988) diese Steuer mit guten Gründen abgeschafft haben, spielt ebenfalls keine Rolle.

Die Argumente gegen die Steuer und die negativen Erfahrungen mit ihr lassen sich bequem in der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der FDP-Fraktion zur Einführung einer Börsenumsatzsteuer in Deutschland nachlesen (BT-Drs. 16/12571). Das ermöglicht eine sachliche Diskussion des Themas. Die Bundesregierung kann ihre Forderung aber schon beim Vorbereitungstreffen der EU-Staaten nicht durchsetzen. Damit sollten wir den Finanzminister beim Wort nehmen: wir können das Ding vergessen.

© INSM 2024