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Steuern: heimlich durch die Hintertür

Entlastungspotential durch Beseitigung der kalten Progression Mit der Festlegung der Wahlprogramme ist die Diskussion um das richtige Steuerkonzept voll entbrannt. Die Einen fordern Steuersenkungen, die Anderen behaupten, Steuersenkungen seien nicht finanzierbar - und fordern deswegen Steuererhöhungen. Richtig ist, dass sich angesichts der konjunkturell bedingten Steuerausfälle und der hohen Haushaltsdefizite der Spielraum für steuerliche Entlastungen tatsächlich stark eingeschränkt hat. Höhere Steuern sind in der jetzigen konjunkturellen Phase allerdings kontraproduktiv, weil sie die Nachfrage schwächen und den wirtschaftlichen Erholungsprozess hinauszögern. Dennoch besteht im Bereich der Einkommensbesteuerung Handlungsbedarf. Zwar wurden im Zuge des Konjunkturpaketes II Entlastungsschritte, wie die Anhebung des Steuerfreibetrages und die Verringerung des Eingangsteuersatzes um 1 Prozentpunkt, beschlossen, jedoch reichen diese Reformen nicht dazu aus, das deutsche Steuersystem den international üblichen Standards anzupassen.

Reformbedarf besteht in besonderem Maße in der Beseitigung der kalten Progression. Sie tritt dann ein, wenn die Lohnerhöhungen nur so hoch ausfallen, wie die Inflationsrate – durch den progressiven Einkommensteuertarif sind jedoch für jeden Euro, der über dem Freibetrag liegt, mehr Steuern fällig. Somit hat der Einkommensbezieher real weniger in der Tasche. Laut einer Schätzung der Deutsche Bundesbank summieren sich auf diese Weise im Zeitraum 1997-2007 die ungerechtfertigten Steuererhöhungen auf 34 Milliarden Euro.

Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, könnte der Steuerzahler durch Beseitigung der kalten Progression bereits in diesem Jahr um etwa 1 Milliarde Euro entlastet werden und bis zum Jahr 2013 würde die Steuerbelastung immerhin um 18,4 Milliarden geringer ausfallen. Von der Haushaltsseite her betrachtet also durchaus verkraftbar.

Methodisch kann man der kalten Progression auf zweierlei Wegen begegnen: Zum einen könnte man den Formeltarif mit der Preissteigerungsrate indexieren, zum anderen indem man die Einkommensgrenzen des Formeltarifs entsprechend der Inflationsrate nach rechts verschiebt. Somit wäre automatisch der Steuerzahler von der kalten Progression geschützt und heimliche Steuererhöhungen durch die Hintertür wären zukünftig ausgeschlossen.