Krankenkassen

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5 vor 10: Geografie, Krankenkassen, Pluralismus, Matratzen, Bitcoin

Heute in den Linktipps: Warum die Globalisierung nicht zu mehr Dezentralisierung geführt hat, wieso das Krankenkassen-System ungerecht ist und weshalb die Ökonomielehre mehr Pluralismus brauchen könnte. Außerdem geht es um den Schlussverkauf beim Matratzenhändler und die Vermögensumverteilung durch den Bitcoin.

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SozialesTagged 1 Kommentar zu Zusatzbeitrag Krankenversicherung: Irreführende Debatte

Zusatzbeitrag Krankenversicherung: Irreführende Debatte

Die Forderung nach einer paritätischen Beitragsfinanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung führt in die Irre. Denn die Verteilung der Beitragslasten löst das Problem steigender Ausgaben nicht. Außerdem müssen die Arbeitnehmer am Ende ohnehin die zusätzlichen Finanzierungserfordernisse schultern.

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SozialesTagged , , 2 Kommentare zu Auf dem Rücken der Arbeitnehmer? – Wer die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge zahlt

Auf dem Rücken der Arbeitnehmer? – Wer die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge zahlt

Der Arbeitgeber-Beitrag zur Krankenversicherung ist bekanntlich “eingefroren”. Preissteigerungen schlagen somit ausschließlich beim Arbeitnehmer-Anteil auf. Tragen die Arbeitnehmer deshalb auch ausschließlich die Kosten solcher Preisanstiege? In der Zeitung Die Welt zum Beispiel ist das so zu lesen. Der Ökonom Markus Hessler erklärt, warum das Unsinn ist. Continue reading “Auf dem Rücken der Arbeitnehmer? – Wer die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge zahlt”

SozialesTagged 2 Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung: Jetzt ist der souveräne Konsument gefragt

Gesetzliche Krankenversicherung: Jetzt ist der souveräne Konsument gefragt

Angesichts steigender Zusatzbeiträge, die einzelne Krankenkassen im kommenden Jahr erheben, fordern Interessenvertreter, die Arbeitgeber stärker an der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung zu beteiligen. Dabei ist das neue Wettbewerbsinstrument – der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz – der deutlich bessere Weg. Continue reading “Gesetzliche Krankenversicherung: Jetzt ist der souveräne Konsument gefragt”

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5 vor 10: Schiedsgerichte, Ökonomie, Essen, Krebs, Schuldenschnitt

Der Streit um die internationalen Schiedsgerichte, der Einflussverlust der Ökonomie und der Schuldenschnitt, der nicht so genannt wird – darum geht es in den Linktipps zum Wochenstart. Außerdem erklären wir, wieso der Austausch über Nahrung für viele wichtiger geworden ist als der über Musik. Und wir diskutieren, ob Krebsmedikamente zu teuer sind.
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SozialesTagged , , 7 Kommentare zu Alles medizinisch Mögliche für alle ist nicht finanzierbar

Alles medizinisch Mögliche für alle ist nicht finanzierbar

Jedes Jahr steigen die Ausgaben der gesetzlichen KrankenversicherungSo glänzend die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) derzeit scheint – zwei parallele Entwicklungen machen ihre Finanzierung für kommende Generationen schon bald zur Zumutung: die demografische Entwicklung und der medizinisch-technische Fortschritt. Wird weiterhin alles medizinisch Mögliche für alle finanziert, könnten die Beitragssätze bis 2050 womöglich auf 30 Prozent klettern.

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SozialesTagged , , , 1 Kommentar zu GKV: “Wenn Flut ist, erkennt man nicht, wer nackt schwimmt”

GKV: “Wenn Flut ist, erkennt man nicht, wer nackt schwimmt”

Noch schreibt die gesetzliche Krankenversicherung schwarze Zahlen. 2014 könnte sich dies ändern.Noch sprudeln die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung – der wachsenden Wirtschaft und den guten Arbeitsmarktzahlen sei Dank. Doch die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung werden das Einnahmenplus voraussichtlich schon im Jahr 2014 in ein Minus verwandeln. Doch das müsste nicht so sein.

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Ordnungspolitik, Soziales, Steuern und FinanzenTagged , , , , 7 Kommentare zu Mehr Freiheit für die Krankenkassen

Mehr Freiheit für die Krankenkassen

Die Praxisgebühr hat ihren Zweck nicht erfüllt. Die Zahl der Arztbesuche in Deutschland ist immer noch hoch. Dennoch ist es richtig, bei den Patienten für mehr kostenbewusstsein zu sorgen. Doch anstatt den Krankenkassen weitere gesetzliche Fesseln anzulegen, sollte der Gesetzgeber mehr Freiheit und Wettbewerb im Gesundheitssystem zulassen.

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Soziales, Steuern und FinanzenTagged , , , , , , , 6 Kommentare zu Bürgerversicherung – Klappe die Neunte!

Bürgerversicherung – Klappe die Neunte!

Bürgerversicherung – Klappe die Neunte. Oder waren es schon mehr? Mit dem aktuellen Konzept der SPD gesellt sich eine weitere Variante dazu, dieses Mal mit einer Wiederbelebung der „gerechten Parität“ zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sprich: Hälfte-Hälfte soll es wieder sein.

Böse Zungen fragen sich dabei, warum gerade die Partei, die diese Quote abgeschafft hat, genau dahin wieder zurück will. Es scheint, dass all jene, die es eigentlich besser wissen müssten, sich mal wieder in Schweigen hüllen. Um es auf den Punkt zu bringen: Über das Bürgerversorgungsprinzip kann man bekanntlich heftig streiten, schließlich handelt es sich um eine werturteilsbehaftete politische Grundsatzfrage. Hinsichtlich der paritätischen Finanzierung gilt dies jedoch keineswegs. Der Glaube mittels einer juristischen Aufteilung der Beitragszahlungen auch eine ausgewogene Lastenaufteilung herzustellen, ist schlichtweg Unfug. Wer diesen Zusammenhang herstellt, würde das wissenschaftliche Vordiplom kaum bestehen.

Arbeitgeberanteile werden zwar von Arbeitgebern bezahlt, getragen werden sie letztlich jedoch zum größten Teil von Arbeitnehmern. Sozialversicherungsbeiträge stellen für Unternehmen nichts anderes als Arbeitskosten dar. Diese verhindern einerseits höhere Nettolöhne und werden andererseits die in die Preise der Güter einkalkuliert, womit sie im Wesentlichen von den Arbeitnehmern bezahlt werden. Für jeden vernunftbegabten Menschen stellt sich damit die Frage der Parität gar nicht – es hat sie nie gegeben und es wird sie nie geben. Die Beiträge zur GKV sind zur einen Hälfte auf dem Lohnzettel sichtbar und zur anderen Hälfte werden sie unsichtbar durch geringere Nettolohnzahlungen und höhere Güterpreise bezahlt. Wenn man dann von Parität sprich, gibt es im Studium eine 5 – setzen!

Soziales, Steuern und FinanzenTagged , , , , , , 11 Kommentare zu Pflegebombe systematisch entschärfen

Pflegebombe systematisch entschärfen

Zahl der Pflegefälle nach Altersgruppen.

Rente, Krankenkasse, Pflegeversicherung – diese gesetzlichen Sicherungssysteme basieren auf einem umlagefinanzierten Modell, d. h. hier werden Leistungen an eine Generation durch die nachfolgende finanziert. Solche Systeme sehen sich angesichts des demografischen Wandels bedrohlichen Herausforderungen gegenüber. Die Alterung der Gesellschaft schlägt sich in einer Erosion der Einnahmen nieder, bei einem gleichzeitigen Anstieg der Leistungsausgaben. Die Zeche zahlen die jungen Generationen. Mit einer stark alternden Gesellschaft werden umlagefinanzierte Systeme nicht fertig. Die Kostenbombe tickt überall – auch bei der Pflege.

Systematische Probleme erfordern systematische Reformen. Mit einer Kapitaldeckung der Pflegeversicherung kann man die Lasten für die zukünftigen Generationen zumindest einschränken. Kapitalgedeckte Systeme ermöglichen eine nachhaltige Finanzierung der Versicherungsleistungen, weil die gesamten Kosten einer Kohorte über den Lebenszyklus in deren Prämien einkalkuliert werden – ohne Rückriff auf kommende Generationen. Einkommensunabhängige, risikoadäquate Kalkulationen der Versicherungsprämien ermöglichen dabei außerdem effizienten Wettbewerb zwischen Versicherungen. Davon profitieren alle.

Wird politisch der Bruch mit dem Umlagesystem gescheut, weil dies die Misere der impliziten Verschuldung offenbaren würde, so spricht viel dafür, die bestehende gesetzliche Pflegeversicherung zumindest nicht weiter auszuweiten, sondern mit einer kapitalgedeckten Zusatzversicherung zu flankieren. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Soviel Mut muss die Politik aufbringen.


Dr. Steffen J. Roth ist Geschäftsführer des Instituts für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln. Die Langfassung dieses Beitrags ist am 04.1.2011 als „Ordnungspolitischer Kommentar“ des Instituts erschienen.

Soziales, Steuern und FinanzenTagged , , , , 4 Kommentare zu Gesundheitsreform: Ziele verfehlt

Gesundheitsreform: Ziele verfehlt

Die Gesundheitskosten in Deutschland sind im internationalen Vergleich hoch. Ein Grund dafür sind diverse Umverteilungsinstrumente in der GKV.

Mehr Transparenz, Stabilität und Gerechtigkeit im Gesundheitssystem – dies waren die angekündigten Ziele der letzten Gesundheitsreform. Das Ergebnis ist mehr als ernüchternd. Dabei sind die Mängel des heutigen Systems so offensichtlich: Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit orientieren sich ausschließlich an den Löhnen und Renten. Sonstige Einnahmen werden nicht berücksichtigt. Neben der unsystematischen Umverteilung induzieren lohnabhängige Beiträge außerdem negative Arbeitsmarktwirkungen. Trotzdem werden nun weder die lohnabhängigen Beiträge noch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten abgeschafft. Damit werden mitunter auch weiterhin Personen unterstützt, die selbst für ihre Beiträge aufkommen könnten und dies von Bürgern, die weit weniger haben.

Unsystematische Umverteilungsströme ergeben sich auch bei den pauschalen Zusatzbeiträgen. Der Sozialausgleich knüpft auch hier nur an Löhnen und Renten an. Zusätzlich werden ganze Gruppen von der Zahlung der Zusatzbeiträge befreit: So müssen weder beitragsfrei Mitversicherte noch die Bezieher von „Entgeltersatzleistungen“ Zusatzbeiträge entrichten. Zu letzteren gehören beispielsweise Bezieher von Elterngeld. Warum diese Gruppe ausgenommen wird, bleibt völlig unklar. Sind sie besonders bedürftig, weil sie Kinder erziehen? Und warum ist man als Bezieher von Elterngeld anders zu behandeln als beispielsweise ein ALG-I-Bezieher – übrigens auch eine Entgeltersatzleistung –, der nach dem Willen der Koalition Zusatzbeiträge entrichten muss? Hier ist keinerlei Systematik zu erkennen. Kurz: Keines der Reformziele wurde erreicht. Wie bei allen anderen Gesundheitsreformen zuvor muss man wohl auch diesmal wieder feststellen: Nach der Reform ist vor der Reform.


Christine Arentz ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln. Die Langfassung dieses Beitrags ist am 07.12.2010 als „Ordnungspolitischer Kommentar“ des Instituts für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln erschienen.

Soziales, Steuern und FinanzenTagged , , , , 6 Kommentare zu Pflegedrama verlangt Systemwechsel

Pflegedrama verlangt Systemwechsel

Die Anzahl der Demenzkranken wird sich bis 2060 verdoppeln.

Diese Woche schreckte der Pflegereport der Barmer GEK-Krankenkasse die Öffentlichkeit mit der nackten Realität auf: Von den im Jahr 2009 verstorbenen Versicherten, die zum Todeszeitpunkt älter als 60 Jahre waren, sind bei den Männern schon 29% dement gewesen, bei den Frauen bereits 47%. Die Zahl der Demenzkranken, deren Pflege deutlich zeitintensiver und damit kostenträchtiger ist als von geistig orientierten Pflegebedürftigen, wird sich nach Prognosen des Zentrums für Sozialpolitik der Universität Bremen von jetzt 1,2 Millionen binnen der nächsten 20 Jahre auf 1,8 Millionen steigern.

Das heißt im Klartext: Die Kostenexplosion wird dramatisch und verlangt nach zügigen politischen Entscheidungen. Die gesetzliche Pflegeversicherung wird bereits im kommenden Jahr defizitär. Nach seriösen Hochrechnungen erhöht sich der Beitragssatz, den Arbeitnehmer, aber auch Rentner zu bezahlen haben, in den nächsten 20 Jahren von heute 1,95% auf rund 4%.

Auch in der Pflegeversicherung gilt: Die Kosten müssen von den Lohnkosten entkoppelt werden, weil ansonsten immer weniger Netto vom Brutto bleibt. Wir brauchen einen Systemwechsel auf ein Kapitaldeckungsverfahren.

Doch wie soll das gehen? Das Beispiel der kapitalgedeckten Riester-Rente zeigt, wie man es nicht machen sollte. Die Riester-Rente ist eine freiwillige zusätzliche Alterssicherung, die man mit staatlicher Unterstützung aufbauen kann, sofern man zum großen Kreis der Anspruchsberechtigten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer gehört. Walter Riester selbst wollte die Riester-Rente ursprünglich verpflichtend vorschreiben, damit alle Arbeitnehmer die beschlossenen Einschnitte in der gesetzlichen Rente durch das kapitalgedeckte Ansparmodell kompensieren können. Doch die öffentliche Meinung lehnte diese „Zwangsrente“ ab. Das Ergebnis lässt sich heute schon empirisch belegen: Mit Unterstützung des Steuerzahlers sparen vor allem die besser Situierten mit Riester für das Alter. Arbeitnehmer mit kleineren Einkommen dagegen droht die Altersarmut. Immer mehr Menschen werden mittelfristig, weil die Rente nicht reicht, Mindestsicherung im Alter beziehen müssen, die wieder der Steuerzahler finanzieren muss – ein Teufelskreis.

Deshalb halte ich eine Versicherungspflicht für das Pflegerisiko für richtig – auf Kapitaldeckungsbasis. Das schützt den Einzelnen vor Überforderung, aber auch die Allgemeinheit!

Soziales, Steuern und FinanzenTagged , , , , 8 Kommentare zu Pflege: Mit Karenzzeit in die Nachhaltigkeit

Pflege: Mit Karenzzeit in die Nachhaltigkeit

Die Pflegeversicherung muss reformiert werden, soviel steht fest. Mit der Einführung einer Karenzzeit könnte die Nachhaltigkeitslücke stark verkleinert werde, meint Prof. Raffelhüschen.

Schon heute steht fest: Die Zahl der Pflegebedürftigen wird steigen. Etwa 4,4 Millionen Menschen werden aufgrund der steigenden Lebenserwartung im Jahr 2050 pflegebedürftig sein. 1995 waren es noch 1,6 Millionen Leistungsempfänger. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Beitragszahler von etwa 38,7 Millionen im Jahr 2005 auf ca. 27,4 Millionen im Jahr 2050. Wie alle gesetzlichen Sozialversicherungen basiert auch die Pflegeversicherung auf einem Umlagesystem. Heißt: Die jährlichen Ausgaben müssen durch die jährlichen Einahmen gedeckt sein. Das bedeutet aber auch, dass die Beitragsätze steigen müssen, um die Leistungsansprüche auch in Zukunft voll und ganz aus dem Beitragsaufkommen zu finanzieren – konkret müsste der Beitragssatz von 1,95% auf 4,5% im Jahr 2050 steigen.

Was ist also zu tun? Der einfachste Weg wären Beitragssteigerungen. Doch angesichts der ohnehin schon hohen Abgabenbelastung mit Steuern, Rente und Gesundheit ist das keine wünschenswerte Reformoption. Bleibt also nur, den Rotstift auf der Leistungsseite anzusetzen.

Ein Blick auf die Mortalitätsraten Pflegebedürftiger zeigt, dass ein großer Teil – nämlich 33 Prozent der männlichen und 20 Prozent der weiblichen Pflegebedürftigen – binnen des ersten Jahres nach Eintritt in Pflege verstirbt. Diejenigen, die das erste Jahr überleben, verweilen dann sehr lange in Pflege. Eine Karenzzeit, also ein Zeitraum, in dem zwar eine Versicherung besteht, aber noch keine Leistungen gewährt werden, würde diesem Tatbestand Rechnung tragen und die SPV zu ihrer eigentlichen sozialpolitischen Funktion zurückführen. So könnte die Nachhaltigkeitslücke mit einem Jahr Karenzzeit um 11,4 Prozentpunkte auf 24,2 Prozent reduziert werden. Ab einer Karenzzeit von 3 Jahren wäre beinahe die vollständige Nachhaltigkeit gewährleistet. Für die Dauer der Karenz würden die Leistungen in ein obligatorisches kapitalgedecktes System überführt werden, welches sich sowohl staatlich als auch privat organisieren ließe. Damit wäre ein wesentlicher Beitrag zur Nachhaltigkeit der Pflegeversicherung geleistet und auch den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag Rechnung getragen, die eine kapitalgedeckte Komponente zum Umlagesystem vorsehen.


Die Studie “Pflegereform 2010: Karenzzeiten in der Sozialen Pflegeversicherung” des Forschungszentrums Generationenverträge können Sie hier downloaden.

Ordnungspolitik, SozialesTagged , , , , , 17 Kommentare zu Gesundheitsreform ohne Effizienz

Gesundheitsreform ohne Effizienz

Zwischen 1957 und 2011 hat sich der Beitragssatz zur GKV verdoppelt.

Voraussichtlich 11 Milliarden Euro werden kommendes Jahr in der Gesetzlichen Krankenversicherung fehlen. Um die Finanzierungslücke zu schließen, setzt die Politik schwerpunktmäßig auf ein allseits bekanntes Instrumentarium: Der Beitragssatz zum Gesundheitsfonds soll von 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht werden. Dadurch würden die Beitragszahler mit rund 6 Milliarden Euro zusätzlich belastet. Zwar sieht der Entwurf zum GKV-Finanzierungsgesetz auch Einsparungen auf der Ausgabenseite vor. Aber hier werden nur Kosten budgetiert.

Erstens sollen die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen eingefroren werden. Eine unnötige Maßnahme, da die GVK-Versicherten durch einen Wechsel zu einer Kasse mit niedrigeren Verwaltungskosten hier selbst für Abhilfe sorgen können. Zweitens sollen die Erlöszuwächse von Krankenhäusern begrenzt werden. Problematisch erscheint hier nicht nur, dass andere Leistungserbringer wie die Apotheken von diesen Maßnahmen zur Kostendämpfung nicht tangiert werden. Das eigentliche Manko besteht darin, dass keinerlei Effizienzsteigerungen der Leistungserbringer im Gesundheitswesen eingefordert werden.

Positiv anzumerken ist aber die Reform der Finanzierungsseite, d.h. die Verbesserung der Art des Sozialausgleichs bei den Zusatzprämien. Er erfolgt nun über den Gesundheitsfonds statt innerhalb einer Krankenkasse.


Dr. Boris Augurzky ist seit 2003 Leiter des Kompetenzbereichs „Gesundheit“ am Rheinisch-Westfälischen Institut Essen. Seine Forschungsinteressen liegen auf angewandten ökonometrischen Fragestellungen im Bereich der Gesundheitsökonomie. 

 

Zur Grafik: Seit dem 1. Juli 2005 ist ein von den GKV-Mitgliedern (Arbeitnehmer und Rentner) allein zu bezahlender Sonderbeitrag von 0,9 Prozent in den ausgewiesenen Werten mit enthalten. Seit 2009 gilt ein für alle GKV- Mitglieder einheitlicher Beitragssatz. Zur Jahresmitte 2009 wurde der Beitragssatz durch zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt im Rahmen des Konjunkturpaketes nach unten korrigiert.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema:

*Bereits im Januar 2009 hatte Prof. Dr. Felder, Leiter des Lehrstuhls für Gesundheitsökonomie an der Universität Duisburg-Essen, in dem Beitrag „Gesundheit: massive Defizite“ im ÖkonomenBlog dafür plädiert, die Effizienzreserven im Gesundheitssystem zu heben.

*Hier geht es zur Pressemitteilung zur RWI Position #37:  „Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung – Ein Kommentar des Gesetzentwurfes zum GKV-FinG“

*Hier geht es zur RWI Position #37: „Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung – Ein Kommentar des Gesetzentwurfes zum GKV-FinG“