17. Juni 2010

Pfeife für die Bankenaufsicht

Von Prof. Dr. Michael Hüther

Die Reform der Bankenaufsicht ist erst einmal vom Tisch. Scheinbar hat man aus der Vergangenheit nichts gelernt. Schon lange ist klar: Die Finanzaufsicht hat in der Krise eklatant versagt und so zum Ausmaß maßgeblich beigetragen. Die deutsche Finanzaufsicht ist nicht in der Lage, die mit Basel II eröffnete Quasi-Privatisierung der Eigenkapitalregelungen – wonach Banken durch eigene Risikomodelle die Eigenkapitalanforderungen verringern können – zu begleiten. Um dies zu prüfen, braucht die Aufsicht eigene Modelle. Doch weder verfügt die deutsche Bankenaufsicht über ein eigenes Risikomodell noch über eine entsprechende personelle Ausstattung – und es fehlt die Unabhängigkeit, die einem kraftvollen Handeln vorauszusetzen ist.

In diesen Punkten liegt der politische Handlungsbedarf. Der einseitige Blick auf die Regeln verkennt eines: Regeln werden nur wirksam, wenn Sie jemand durchsetzt. Die Bankenaufsicht hat die Aufgabe, Regelverstöße aufzuzeigen und zu unterbinden. In der jetzigen Rechtsform kämpft die BaFin aber mit stumpfen Waffen. Eine Überführung der BaFin in eine GmbH – ähnlich wie vor zehn Jahren mit der Bundesschuldenverwaltung geschehen – wäre ein wichtiger Schritt. Denn eine GmbH kann marktfähige Gehälter zahlen und so kompetentes Personal akquirieren. Darüber hinaus muss die Aufsicht eine größere Unabhängigkeit erhalten. Und drittens sollte sie mit einer unabhängigen Kommission – analog der Monopolkommission – in eine fachliche Debatte treten. So kann eine starke Aufsicht gewährleistet werden. Denn wie auch bei der Fußball WM bringt das beste Regelwerg nichts, wenn der Schiedsrichter keine Pfeife hat.

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Eine Reaktion zu “Pfeife für die Bankenaufsicht”

  1. Kammerjäger

    Man könnte das Regelwerk ja auch ganz einfach machen, dann braucht man keinen teuren und lobbyanfälligen Aufsichtsapparat- Im Grundsatz: “Top Big to fail” darf es nicht geben:

    (1) Trennung von Investmentbanking, Retailbanking und Hypothekenbanken
    (2) Verbot der Geschäfte dieser Gruppen untereinander (auch transitiv)
    (3) Verbot Eigenhandel der Retailbanken im Wertpapiergeschäft
    (4) Limitierung der Bilanzsumme eines einzelnen Instituts auf z.B. 50% des GDPs
    (5) Erhöhung der Mindestreservesätze bei der EZB

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