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Kaffeesteuer – reif für den Ruhestand

Steuern und Abgaben machen fast die Hälfte des Kaffeepreises aus.Seit dem 17. Jahrhundert werden Abgaben auf Kaffee erhoben – zunächst als Einfuhrzölle, seit Mitte 1948 als Kaffeesteuer. Heute wird der Röstkaffee mit 2,19 Euro/kg und löslicher Kaffee mit 4,78 Euro/kg besteuert. Allerdings fehlt es an einer einleuchtenden Begründung.

Die Kaffeesteuer wurde aus fiskalischen Erwägungen eingeführt, eignet sich jedoch kaum, das Fiskalziel angemessen zu erreichen. Sie bringt dem Staat rund eine Milliarde Euro ein und fällt bei einem Gesamtsteueraufkommen von 600 Mrd. Euro wenig ins Gewicht. Als eine überflüssige Bagatellsteuer macht sie vielmehr das Steuerrecht noch komplizierter und intransparenter. Wie jede spezielle Verbrauchsteuer verstößt sie gegen eine gerechte und gleichmäßige Lastenverteilung gemäß dem Leistungsfähigkeitsprinzip, weil sie die Steuerzahler abhängig ihrer Verbrauchsgewohnheiten belastet, die jedoch kein geeigneter Maßstab für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sind. Denn es ist offensichtlich, dass Kaffeetrinkern keine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bescheinigt werden kann, als bspw. Tee- oder Wassertrinkern. Die Kaffeesteuer kann auch nicht als Luxussteuer gerechtfertigt werden, denn Kaffee ist heute – anders als früher – kein Luxus-, sondern ein Volksgetränk. Außerdem ist es widersinnig, Kaffee einerseits in den Katalog der umsatzsteuerrechtlich ermäßigten Güter aufzunehmen, ihn andererseits aber mit einer speziellen Verbrauchsteuer zu belegen.

Die spezielle Besteuerung des Kaffees führt auch zu Ausweichreaktionen der Verbraucher im Rahmen eines „Cross-Border-Shoppings“, denn Kaffee wird in den meisten europäischen Staaten nicht mit einer speziellen Kaffeesteuer belastet und ist dort daher günstiger als in Deutschland. So ist Deutschland neben Belgien, Dänemark, Lettland und Rumänien einer der wenigen europäischen Staaten, in denen Abgaben auf Kaffee existieren.

Grundsätzlich sollten alle überholten und überflüssigen (Bagatell-)Steuern abgebaut werden, zu denen auch die Kaffeesteuer gehört. Sie ist 65 Jahre alt geworden und damit reif für den Ruhestand.