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Renten und Pensionen in der demografischen Falle

Der demografische Wandel kommt – so viel steht fest. Doch wie gut sind wir darauf vorbereitet? Sind unsere sozialen Sicherungssysteme demografiefest? Oder brauchen wir weitere Reformen?

Der gewaltige demografische Wandel beschert uns massive Veränderungen in der Ausgaben- wie Einnahmenstruktur der Alterssicherungssysteme, die sich in ihrer Wirkung potenzieren. Die geburtenstarken Jahrgänge der Fünfziger und frühen Sechziger Jahre gehen in den kommenden eineinhalb Jahrzehnten nach und nach in Rente oder in Pension. Und sie beziehen wegen der deutlich höheren Lebenserwartung auch wesentlich länger Renten und Pensionen als alle Ruheständlergenerationen vor ihnen. Gleichzeitig sinkt das Erwerbstätigenpotential in derselben Zeit um rund 6 Millionen Menschen, weil die Geburtenraten sich seit Jahrzehnten auf einem sehr niedrigen Niveau eingependelt haben.

Kurz und knapp: Die Ausgaben für Beamtenpensionen und gesetzliche Renten steigen weit überdurchschnittlich, während die Zahl der Beitrags- und Steuerzahler im aktiven Erwerbsleben deutlich sinkt. Diese fatale Entwicklung schreit förmlich nach einer breiten öffentlichen Debatte – auch in einem Bundestagswahlkampf. Doch weit gefehlt. Das Thema wird ausgespart, weil die Antworten unpopulär ausfallen müssten.

Dabei zeigen die nackten Zahlen, dass die Ausgaben für die gesetzliche Rentenversicherung den Bundeshaushalt buchstäblich erobert haben. In den vergangenen zwanzig Jahren sind die jährlichen Ausgaben des Bundeshaushalts von 220 Milliarden Euro im Jahr 1992 auf 311 Milliarden Euro im vergangenen Jahr gewachsen. Dieser Ausgabenzuwachs wurde vor allem vom explosionsartigen Anstieg des Bundeszuschusses an die Rentenversicherung verursacht, der in dieser Zeit um 50 Milliarden Euro im Jahr stieg: von 30 Milliarden Euro damals auf heute mehr als 80 Milliarden Euro.

In den Ländern sehen wir das gleiche Phänomen bei den Ausgaben für die Beamtenpensionen. Die ausscheidenden Lehrer, Polizisten, Justiz- und Finanzbeamten müssen lebenslang aus den laufenden Haushalten alimentiert werden. Ein ausscheidender Oberstudienrat kostet das Land Baden-Württemberg beispielsweise pro Jahr – inklusive der Beihilfe im Krankheitsfall – im Schnitt rund 50.000 Euro. Rund 2 Milliarden Euro wird Baden-Württemberg allein im Jahr 2020 mehr für Beamtenpensionen ausgeben müssen als heute. Darauf wies Ministerpräsiden Winfried Kretschmann, nicht gerade zur Freude seiner Wahlkämpfer, vor wenigen Wochen hin.

Trotz des Wahlkampfs mein einfacher Appell: Leistungsverbesserungen in der Alterssicherung sind nicht finanzierbar, weil die Demografie die Ausgaben ohnehin strukturell treibt. Längere Lebensarbeitszeiten sind ebenso unerlässlich wie eine Abschaffung des Beamtenstatus außerhalb des hoheitlichen Bereichs.