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Mindestlohn: Diskussion mit grotesken Zügen

Der Mindestlohn kommt – so viel scheint nach den jüngsten Runden der Koalitionsverhandlungen sicher. Warnungen vor negativen Folgen für den Arbeitsmarkt werden von den Befürwortern eines Mindestlohns beiseitegeschoben, ohne dass sie bislang den Nachweis erbracht hätten, dass der Mindestlohn „Arm trotz Arbeit“ gezielt bekämpft. Es bleibt zu hoffen, dass die künftigen Regierungspartner zumindest bei der Höhe Augenmaß zeigen.

Niemand weiß genau, wie viele Arbeitsplätze durch einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro verloren gehen. Befürworter und Gegner eines Mindestlohns streiten vehement über die Qualität von Simulationsrechnungen, nach denen Arbeitsplatzverluste in einer Größenordnung von einigen Zehntausend bis hin zu über einer Million drohen. Gestritten wird auch darüber, welche internationale Studie die Beste ist, um positive oder negative Auslandserfahrungen mit einem gesetzlichen Mindestlohn zu belegen. Abseits dieses wissenschaftlichen Methodenstreits reichen zur Abschätzung des arbeitsmarktpolitischen Risikos zwei einfache Fakten, die über die Eingriffsintensität eines Mindestlohns Auskunft geben.

Der erste Fakt betrifft die Zahl der Betroffenen. Je nach Berechnung ergibt sich auf der Basis des sozio-oekonomischen Panels (SOEP) für das Jahr 2011 (neuere Daten liegen bislang nicht vor) eine Bandbreite von 5,5 bis 6 Millionen. Das sind 17 bis 19 Prozent aller abhängig Beschäftigten. Nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW ) müssten die Entgelte dieser Personengruppe  im Schnitt um 37 Prozent angehoben werden. Besonders betroffen wären der Osten der Republik, wo fast  jeder Dritte eine Lohnerhöhung bekäme, und Jugendliche (unter 25-Jährige), von denen jeder Zweite einen Anspruch auf bessere Bezahlung hätte. Zahlen müssten diese Lohnsteigerungen entweder die Verbraucher, weil die Preise vor allem für Dienstleistungen steigen, oder die Unternehmen. Ob die vielen Kleinbetriebe  ─ allein von den Betrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern wären rund 40 Prozent betroffen ─ über so auskömmliche Gewinne verfügen, dass dies für sie kein Problem darstellt, ist fraglich.

Der zweite Fakt betrifft die relative Höhe. Es gab in den 1990er Jahren eine Faustregel, nach der ein Mindestlohn arbeitsmarktpolitisch gefahrlos ist, wenn er etwa ein Drittel des Durchschnittslohns ausmacht. Um abzuschätzen, wie hoch ein Mindestlohn im internationalen Vergleich ist, wird der Mindestlohn ins Verhältnis zum Durchschnittsverdienst oder zum mittleren Verdienst einer Volkswirtschaft gesetzt (Kaitz-Index).  Dabei ist es üblich, nur das Grundgehalt (ohne anteilige Sonderzahlungen wie das Weihnachts- oder Urlaubsgeld) zu betrachten und den Vergleich auf Vollzeitbeschäftigte zu beschränken. Auf dieser Basis stellen Eurostat und die OECD jeweils internationale Vergleiche der relativen Mindestlohnhöhe an. Nach den OECD-Berechnungen kamen Frankreich und das Vereinigte Königreich 2011 auf einen Kaitz-Index (bezogen auf den Durchschnittsverdienst) in Höhe von 49 und 38 Prozent. Die Spanne dieser beiden Länder ist deshalb interessant, weil der französische Mindestlohn kontroverser als der britische Mindestlohn bewertet wird. Für Deutschland ergäbe sich auf der Basis des SOEP ein Kaitz-Index von 53 Prozent, also ein höherer Wert als in Frankreich. Diese und ähnliche Berechnungen haben zu einer schon fast grotesken Diskussion geführt, die sogar ins jüngste Jahresgutachten des Sachverständigenrates eingeflossen ist. Stein des Anstoßes ist hierbei Folgendes: Rechnet man auf der Basis von Angaben des Statistischen Bundesamtes, errechnet sich für 2011 ein Wert von rund 46 Prozent, aktuell käme man aufgrund des gestiegenen Durchschnittsverdienstes auf etwa 44 Prozent. Bei diesen im Vergleich zum SOEP geringeren Werten ist zu berücksichtigen, dass sich die Berechnungen des Bundesamtes auf Angaben von Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten beziehen. Durch das Abschneiden von Kleinbetrieben wird der Durchschnittsverdienst über- und der Kaitz-Index unterschätzt. Insofern geben die errechneten Werte einen Korridor an. Unabhängig davon, wie emotional oder detailliert diese Diskussion geführt wird: Die relative Höhe des geforderten Mindestlohns von 8,50 Euro ist ambitioniert, egal ob der untere Rand treffsicherer ist oder der obere.

Jeder Befürworter eines Mindestlohns sollte dabei bedenken, dass in Frankreich zur Abfederung der Beschäftigungsrisiken jene Unternehmen, die Beschäftigte zum Mindestlohn einstellen, eine Lohnsubvention erhalten. Ob das der bessere Weg ist als geringe Markteinkommen aufzustocken, darf zumindest bezweifelt werden. Die Alternative besteht vielmehr darin, geringe Markteinkommen aufzustocken. Dieser Logik folgt auch der britische Mindestlohn. Er wurde 1999 im Zusammenhang mit dem „working families tax credit“ vor allem deshalb eingeführt, um Trittbrettfahrerverhalten von Unternehmen zu bekämpfen. Der Umverteilungsgedanke stand hierbei nicht im Vordergrund.

Es muss deshalb erlaubt sein, darauf hinzuweisen, dass ein Mindestlohn kein erstbestes Instrument ist, um „Arm trotz Arbeit“ zu vermeiden. Entsprechend kommen Untersuchungen zu den Verteilungswirkungen eines Mindestlohns zu einem ernüchternden Befund. Sofern alle Arbeitsplätze bestehen bleiben, würde die Lohnsumme nach Schätzungen des DIW um 3 Prozent steigen.  Nach Verrechnung mit Transferleistungen und höheren Steuerlasten bliebe davon aber nur ein Viertel zur Steigerung der Kaufkraft übrig. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Mehrzahl der Geringverdiener mit ihren Arbeitseinkommen nur einen kleinen Teil zum Haushaltseinkommen beitragen. Bei den Arbeitnehmern mit einer Stundenverdienstgrenze von 8,50 Euro sind das im Schnitt 38 Prozent. Die Armutsgefährdungsquote liegt in dieser Gruppe bei 18 Prozent. Im Umkehrschluss heißt das: 82 Prozent sind nicht armutsgefährdet. Natürlich gibt es auch Menschen, die sich nach der Einführung eines Mindestlohns besser stehen würden. Die Frage ist aber, ob dies zulasten von Menschen gehen darf, die nach Einführung eines Mindestlohns keinen Arbeitsplatz mehr haben.

Ernüchternd fällt auch der Einfluss eines Mindestlohns auf die Zahl der Aufstocker aus, von denen mehr als die Hälfte weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet. In dieser Personengruppe ist die geringe Arbeitszeit und nicht der niedrige Stundenlohn der Grund fürs Aufstocken. Die rund 280.000 sozialversicherungspflichtigen Aufstocker, die Vollzeit arbeiten, verdienten laut DIW im Jahr 2011 im Schnitt 8,66 Euro je Stunde. Sie erhielten vor allem ergänzendes ALG II, weil sie weitere Haushaltsmitglieder mitversorgten. Viele würden auch nach Einführung eines Mindestlohns aufstocken müssen.

Die Regierung wäre also gut beraten, wenn sie schon einen Mindestlohn einführen will, mit einem deutlich niedrigeren als 8,50 Euro je Stunde einzusteigen. Auch für Jüngere und Arbeitnehmer in Ostdeutschland sollte es ein reduziertes Mindestentgelt geben, das zum einen die geringere Berufserfahrung und zum anderen das Lohngefälle widerspiegelt. Damit könnte auch vermieden werden, dass der Mindestlohn 41 Tarifverträge außer Kraft setzt, die Arbeitgeber und Gewerkschaften ausgehandelt haben.